Ich möchte meinen H-1B-Status behalten, bis ich eine EB-5-Green Card erhalte. Könnte die Ablehnung meines I-829-Antrags auch zum Verlust meines H-1B-Status führen? Was kann ich tun, um das zu verhindern?
Antworten
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können Ihr H1B-Visum nur so lange behalten, bis Sie Ihre bedingte Green Card erhalten. Sie können nicht gleichzeitig ein H1B-Visum und eine bedingte Green Card besitzen.
Yin Lu
EB-5 EinwanderungsanwälteSobald Ihre bedingte Green Card über das Formular I-485 genehmigt ist, besitzen Sie automatisch einen bedingten Aufenthaltsstatus in den USA. Sie können dann nicht gleichzeitig das H-1B-Visum und die Green Card behalten. Mit dem Formular I-829 beantragen Sie die Aufhebung der Bedingungen Ihres zuvor genehmigten bedingten Aufenthaltsstatus. Dieses Formular steht in keinem Zusammenhang mit dem H-1B-Visum.
Belma Demirovic Chinchoy
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können Ihren H-Status nicht beibehalten, sobald Ihr Aufenthaltstitel genehmigt wurde und der CPR-Status beginnt.
Renata Duarte
EB-5 EinwanderungsanwälteEine Ablehnung des Formulars I-829 führt nicht zum Verlust des H-1B-Status, da Sie zum Zeitpunkt der Einreichung des Formulars I-829 bereits ein bedingt ständiger Einwohner (Inhaber einer Green Card) und kein H-1B-Nicht-Einwanderer sind.
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie das Formular I-829 einreichen müssen, benötigen Sie eine bedingte Green Card und dürfen Ihr H-1B-Visum nicht verwenden, da Sie Ihren Nicht-Einwanderer-Visumsstatus nicht behalten können, solange Sie ein bedingter ständiger Einwohner sind.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteSobald Sie nach Erhalt Ihrer bedingten Aufenthaltsgenehmigung nach dem I-526-Verfahren, der Genehmigung Ihres I-485-Antrags oder Ihres Einwanderungsvisums, endet Ihr H-1B-Status. Um nach der Ablehnung Ihres I-829-Antrags wieder den H-Status zu erlangen, müssten Sie mit einem genehmigten H-Antrag im Ausland einen neuen Antrag stellen und mit einem H-Visum wieder einreisen.
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteBevor Sie einen Antrag auf Formular I-829 einreichen können, müssen Sie seit 21 Monaten Inhaber einer bedingten Green Card sein.
Sobald Sie Inhaber einer bedingten Green Card sind, befinden Sie sich nicht mehr im H-1-Nichtimmigrantenstatus. Sollte Ihr I-829-Antrag abgelehnt werden, können Sie unter anderem Ihren Green-Card-Status aufgeben und sich dann im Ausland um ein H-1B-Visum bewerben, vorausgesetzt, Sie haben weniger als sechs Jahre H-1B-Status oder erfüllen die Voraussetzungen für eine Verlängerung auf über sechs Jahre. Eine neue Schwierigkeit besteht darin, dass die H-1B-Gebühr von 100,000 US-Dollar anfallen kann.
Natalia Morozova
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie den Antrag I-829 einreichen, wären Sie bereits dauerhaft in den USA ansässig, wodurch Ihr H1-B-Status ungültig würde.
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