Könnte eine Ablehnung des I-829-Antrags zum Verlust meines H-1B-Status führen? – EB5Investors.com

Könnte eine Ablehnung des I-829-Antrags zum Verlust meines H-1B-Status führen?

Ich möchte meinen H-1B-Status behalten, bis ich eine EB-5-Green Card erhalte. Könnte die Ablehnung meines I-829-Antrags auch zum Verlust meines H-1B-Status führen? Was kann ich tun, um das zu verhindern?

Antworten

Julia Veremiyenko-Campos

Julia Veremiyenko-Campos

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können Ihr H1B-Visum nur so lange behalten, bis Sie Ihre bedingte Green Card erhalten. Sie können nicht gleichzeitig ein H1B-Visum und eine bedingte Green Card besitzen.

Yin Lu

Yin Lu

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sobald Ihre bedingte Green Card über das Formular I-485 genehmigt ist, besitzen Sie automatisch einen bedingten Aufenthaltsstatus in den USA. Sie können dann nicht gleichzeitig das H-1B-Visum und die Green Card behalten. Mit dem Formular I-829 beantragen Sie die Aufhebung der Bedingungen Ihres zuvor genehmigten bedingten Aufenthaltsstatus. Dieses Formular steht in keinem Zusammenhang mit dem H-1B-Visum.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können Ihren H-Status nicht beibehalten, sobald Ihr Aufenthaltstitel genehmigt wurde und der CPR-Status beginnt.

Renata Duarte

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Eine Ablehnung des Formulars I-829 führt nicht zum Verlust des H-1B-Status, da Sie zum Zeitpunkt der Einreichung des Formulars I-829 bereits ein bedingt ständiger Einwohner (Inhaber einer Green Card) und kein H-1B-Nicht-Einwanderer sind.

Tony W. Wong

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Sie das Formular I-829 einreichen müssen, benötigen Sie eine bedingte Green Card und dürfen Ihr H-1B-Visum nicht verwenden, da Sie Ihren Nicht-Einwanderer-Visumsstatus nicht behalten können, solange Sie ein bedingter ständiger Einwohner sind.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sobald Sie nach Erhalt Ihrer bedingten Aufenthaltsgenehmigung nach dem I-526-Verfahren, der Genehmigung Ihres I-485-Antrags oder Ihres Einwanderungsvisums, endet Ihr H-1B-Status. Um nach der Ablehnung Ihres I-829-Antrags wieder den H-Status zu erlangen, müssten Sie mit einem genehmigten H-Antrag im Ausland einen neuen Antrag stellen und mit einem H-Visum wieder einreisen.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Bevor Sie einen Antrag auf Formular I-829 einreichen können, müssen Sie seit 21 Monaten Inhaber einer bedingten Green Card sein.
Sobald Sie Inhaber einer bedingten Green Card sind, befinden Sie sich nicht mehr im H-1-Nichtimmigrantenstatus. Sollte Ihr I-829-Antrag abgelehnt werden, können Sie unter anderem Ihren Green-Card-Status aufgeben und sich dann im Ausland um ein H-1B-Visum bewerben, vorausgesetzt, Sie haben weniger als sechs Jahre H-1B-Status oder erfüllen die Voraussetzungen für eine Verlängerung auf über sechs Jahre. Eine neue Schwierigkeit besteht darin, dass die H-1B-Gebühr von 100,000 US-Dollar anfallen kann.

Natalia Morozova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Sie den Antrag I-829 einreichen, wären Sie bereits dauerhaft in den USA ansässig, wodurch Ihr H1-B-Status ungültig würde.

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