EB-5-Investoren müssen unabhängig davon, ob sie mit einem regionalen Zentrum verbunden sind, die folgenden Anforderungen erfüllen. Erstens müssen Investoren den Mindestinvestitionsbetrag von 1.8 Millionen US-Dollar für ein Unternehmen in einem Nicht-TEA bzw. 900,000 US-Dollar für ein Unternehmen in einem TEA erfüllen. Zweitens müssen Investoren nachweisen, dass die Quellen ihrer Investitionsmittel rechtmäßig sind. Drittens müssen Investoren nachweisen, dass die Investition zur US-Wirtschaft beiträgt, indem sie mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätze schafft. Viertens muss die Investition ausreichend „risikobehaftet“ sein, wie dieser Standard vom USCIS definiert wird. Fünftens erhalten Investoren möglicherweise erst nach Ablauf von zwei Jahren bedingter Daueraufenthaltsgenehmigung eine Kapitalrückzahlung.
Fragen und Antworten zu den EB-5-Anforderungen
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Wie könnte sich ein vorheriger Visumsverstoß auf meinen EB-5-Visumsantrag auswirken?
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Wie werden sich die Kosten der Inflation auf meine EB-5-Investition auswirken?
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Was passiert, wenn sich der TEA-Status meines ländlichen EB-5-Projekts ändert?
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Was passiert mit meinem EB-5-Antrag, wenn ich aus Brasilien komme?
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Soll ich direkt in ein US-amerikanisches Unternehmen oder in ein regionales Zentrum investieren?
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Wie einfach lässt sich der I-526-Antrag nach gleichzeitiger Einreichung aktualisieren?

