Ich habe ein B-1/B-2-Visum. Bin ich berechtigt, die I-526-Genehmigung zu beantragen, während ich im Land bin und trotzdem in die USA ein- und ausreisen kann? Gibt es weitere Unterlagen, die ich für die Reise benötige? Bitte beraten.
Antworten
Julia Roussinova
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie können mit der Vorbereitung der I-526-Petition beginnen. Allerdings erhalten Sie dadurch keinen Einwanderungsstatus oder keine Arbeitserlaubnis in den USA, und angesichts der derzeit langen Bearbeitungszeiten für I-526-Petitionen, die durchschnittlich zwei Jahre betragen, ist es unwahrscheinlich, dass über I-526 entschieden wird, während Sie sich in den USA aufhalten ein Touristenvisum, das in der Regel bis zu sechs Monate dauert. Zu diesem Zweck ist es sehr wichtig, die Gültigkeitsdauer Ihres Touristenvisums nicht zu überschreiten und entweder einen Statuswechsel in ein anderes Arbeitsvisum zu beantragen, z. B. E-2 (falls berechtigt) oder L-1A (falls berechtigt), oder die USA vorher zu verlassen bis zum Ablauf Ihres Touristenvisums und des konsularischen Verfahrens für ein Einwanderungsvisum im Ausland, wenn Ihr I-526-Antrag genehmigt wird. Es ist möglich, mit einem Touristenvisum zu reisen, während ein Einwanderungsantrag anhängig ist, insbesondere wenn Sie in Ihrem I-526 angeben, dass Sie ein konsularisches Verfahren im Ausland durchführen werden. Dies kann jedoch nie garantiert werden und Sie sollten einen Nachweis über einen ständigen Wohnsitz und Verbindungen zum Heimatland, wie z. B. Beschäftigung oder Schule, unmittelbare Familie usw., vorlegen, wenn Sie versuchen, in die USA aufgenommen zu werden.
Salvatore Picataggio
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie können den ersten Schritt von überall aus einreichen. Da Sie jedoch nicht gleichzeitig eine Green Card beantragen können, müssen Sie die USA nach Ablauf Ihres sechsmonatigen B-Status verlassen.
Barbara Suri
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenJa, Inhaber eines B-1/B-2-Visums können die I-526-Genehmigung beantragen und trotzdem in die USA ein- und ausreisen. Derzeit sind für die Reise keine weiteren Dokumente erforderlich.
BoBi Ahn
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenJa, Sie können eine EB-5-Petition beantragen, während Sie den Besucherstatus beibehalten, und auch während der Bearbeitung der EB-1-Petition weiterhin mit dem B-2/B-5-Visum reisen.
Marko Issever
EB-5 Broker-HändlerAbsolut. Kein Problem damit. Stellen Sie nur sicher, dass Sie Ihren zulässigen Aufenthaltszeitraum in den USA nicht verlängern. Sobald Ihr Besucherzulassungszeitraum abgelaufen ist, sollten Sie die USA verlassen. Sobald Sie das EB-5 beantragt haben, wird es wahrscheinlich schwierig sein, ein weiteres Nichteinwanderungsvisum zu erhalten Sie müssen auf die Genehmigung der Green Card in den USA warten. Die beste Vorgehensweise wäre, abzureisen und im Ausland auf die Genehmigung zu warten. Wenn Sie unbedingt vorübergehend in die USA zurückkehren müssen, während Ihr I-526 noch aussteht, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Absicht haben, ein Besucher oder ein Geschäftsmann zu sein, und dass Sie über ausreichende Kontakte in der Heimat verfügen, die einen Anreiz für eine Rückkehr darstellen. Bei einem anhängigen I-526-Antrag kann es schwierig sein, dies nachzuweisen. Daher sollten Sie auf jeden Fall mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt zusammenarbeiten, der Sie durch den Prozess begleitet.
Phuong Le
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenAuch nachdem Sie EB-39 beantragt haben, können Sie in der Regel ein B-5/B-1 beantragen, wenn Ihre Reise einen gültigen (und kurzfristigen) Zweck hat.
Charles Foster
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenJa, während Sie sich in den USA im B-1/B-2-Status aufhalten, können Sie einen EB-5-Investorenantrag auf Formular I-526 einreichen. Es gibt Ihnen jedoch kein Recht, über den Zeitraum hinaus in den USA zu bleiben, der Ihnen im B-1/B-2-Status gestattet ist. Ja, sobald Sie die USA verlassen, können Sie erneut einen Antrag auf Zulassung stellen, aber die Tatsache, dass Sie einen Antrag auf Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis gestellt haben, ist ein Faktor bei der Entscheidung, ob Sie für eine erneute Zulassung berechtigt sind oder nicht. Unter dem Konzept der doppelten Absicht können Sie jedoch argumentieren, dass Sie zwar einen langfristigen Plan zur Einwanderung haben, aber eine kurzfristige Absicht haben, einen Besuch abzustatten.
Ein Olusanjo Omoniyi
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenJa, Sie können die I-526-Petition während Ihres Aufenthalts in den USA mit einem B-1/B-2-Visum einreichen. Sie können jedoch nicht in den USA bleiben, während die Petition anhängig ist, da die Bearbeitung der I-526-Petition eindeutig länger dauert als die Bearbeitung Ihres B-1/B-2-Visums. Dies hat zur Folge, dass Sie die USA verlassen müssen. Wenn Sie hingegen in die USA reisen möchten, während Ihr I-526-Antrag noch aussteht, kann Ihnen möglicherweise eine Einreiseerlaubnis in die USA erteilt werden. Es ist ratsam, einen EB-5-Anwalt für die ordnungsgemäße Abwicklung zu beauftragen Anleitung, was Sie für EB-5 tun müssen.
Belma Demirovic Chinchoy
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie können eine EB-5-Petition einreichen, während Sie sich im B-1/B-2-Status befinden. Stellen Sie sicher, dass Sie die USA vor Ablauf der aktuellen Besucherzulassungsfrist verlassen.
Bernard P Wolfsdorf
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenJa, ein Inhaber eines US-Touristenvisums kann ein EB-5 beantragen, aber bei jeder Einreise müssen Sie dem Beamten nachweisen, dass Sie eine berechtigte vorübergehende Absicht haben. Mit einem Touristenvisum können Sie nicht in den USA leben, aber wenn Sie eine legitime Touristen- oder Geschäftsreise haben, ist dies möglicherweise möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie an Bord einen unaufgegebenen Wohnsitz haben.
Lynne Feldman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenTheoretisch ja, aber bei jeder Reise müssen Sie Ihre Bindung zum Heimatland und Ihre Absicht nachweisen, für Ihr Einwanderungsvisum zum konsularischen Verfahren zurückzukehren.
Mitch Wexler
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenEin Besucher kann ein I-526-Genehmigungsformular einreichen, aber nach Abschluss des Besuchs sollte der Besucher die USA verlassen. Es kann zwei Jahre dauern, bis ein 526-Genehmigungsformular genehmigt wird. Der Besucherstatus kann nicht annähernd so lange verlängert werden, insbesondere wenn ein Antrag auf ein Einwanderungsvisum eingereicht wurde. Der Antragsteller sollte dann im Ausland auf die Ausstellung des Einwanderungsvisums warten. Unter Umständen können dabei auch US-Einträge vorgenommen werden. Hier kommt eine gute Rechtsberatung ins Spiel.
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