Zählen auch Teilzeitjobs? Und was passiert, wenn aus diesen Teilzeitjobs Vollzeitjobs werden?
Antworten
David Hirson
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, WENN die Arbeitszeit von 2 oder mehr Teilzeitbeschäftigten 35 Stunden übersteigt UND jeder Teilzeitbeschäftigte die GLEICHE Stelle zu besetzen hat. Ein Teilzeitbarkeeper darf sich nicht mit einem Teilzeitkellner zusammentun, um dies zu erfüllen. Eine Rezeptionistin darf sich mit einer anderen Rezeptionistin für denselben Arbeitgeber und dieselbe Berufsbezeichnung zusammentun.
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteNein. Um für EB-5-Zwecke berücksichtigt zu werden, muss es sich bei der Stelle um eine Vollzeitstelle handeln.
Daniel A Zeft
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, Teilzeitjobs werden den EB-5-Anforderungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen nicht angerechnet.
Brandon Meyer
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, Teilzeitjobs zählen nicht, es sei denn, sie sind Teil einer „Job-Sharing“-Vereinbarung. Andernfalls muss eine Vollzeitbeschäftigung 35 Stunden pro Woche umfassen.
Boyd Campbell
EB-5 EinwanderungsanwälteTeilzeitjobs zählen nicht, aber zwei oder mehr Personen können sich eine Vollzeitstelle teilen.
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