Wenn ich als direkte EB-5-Investition in das Geschäft meiner Cousins investiere, wäre es dann möglich, dass sie Teil der 10 Arbeitsplätze sind? Sie sind US-Staatsbürger (sie wurden in den USA geboren, aber ihre Mutter kommt aus Bulgarien, wo ich herkomme). Ich würde mich mit meinem Mann und meinem Kind bewerben, und wir würden auch gerne meinen Mann einstellen, aber er hat keine US-Staatsbürgerschaft.
Antworten
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteHallo, ja, Sie können Ihren Cousin mit US-C-Status einstellen und er kann als ein qualifizierter Arbeitnehmer gezählt werden, wenn er mindestens 35 Stunden pro Woche für mindestens den Mindeststundenlohn arbeitet. Nur der Ehepartner und die Kinder eines EB-5-Investors können nicht als qualifizierte Arbeitnehmer gezählt werden.
Belma Demirovic Chinchoy
EB-5 EinwanderungsanwälteDer Investor und seine unmittelbaren Familienangehörigen sind keine qualifizierten EB5-Mitarbeiter (d. h. sie zählen nicht zur EB5-Arbeitsplatzschaffung); alle anderen, die die EB5-Definition eines qualifizierten Mitarbeiters erfüllen, zählen. Der beste Rat, den man Ihnen geben kann, ist, sich von einem qualifizierten Einwanderungsanwalt beraten zu lassen.
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