Kann ein illegaler Einwanderer Anspruch auf ein EB-5-Visum haben? - EB5Investors.com

Kann ein illegaler Einwanderer Anspruch auf ein EB-5-Visum haben?

Meine Frau und ich sind illegal in die Vereinigten Staaten eingereist und haben derzeit keinen legalen Aufenthaltsstatus. Ich besitze und betreibe ein Restaurant und habe Vermögen angehäuft. Könnten meine Frau und ich Anspruch auf ein EB-5-Visum haben?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Solche Fälle wurden genehmigt, aber in letzter Zeit scheint die Einwanderungsbehörde den Standpunkt zu vertreten, dass das Einkommen nicht rechtmäßig erzielt wurde. Sofern Sie nicht über den Schutz gemäß Abschnitt 245 (i) verfügen, kann es außerdem sein, dass Sie bei Ihrem Austritt eine 10-jährige Sperre für den Wiedereintritt auslösen.

Philip H. Teplen

Philip H. Teplen

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Leider haben Sie immer noch ein Problem mit dem illegalen Status. Wir sollten uns unterhalten, um zu sehen, ob Sie Anspruch auf eine Befreiung haben.

Roberto Ortiz

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Wenn Sie keinen Status mehr haben, sind Sie leider nicht berechtigt, das EB-5-Visum zu beantragen. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Danke schön.

Christina Corbaci

Christina Corbaci

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Leider ist es in Ihrer Situation unwahrscheinlich, dass Sie sich über das EB-5-Programm für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis qualifizieren würden. Denn auch wenn eine I-526-Petition genehmigt werden kann (der erste Schritt im Prozess), stehen Ihnen bei der Beantragung einer Statusänderung in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zahlreiche Hürden entgegen. Wenn Sie sich derzeit nicht in einem rechtmäßigen Status befinden, können Sie sich nicht auf den Status eines ständigen Wohnsitzes umstellen (es sei denn, Sie waren der Begünstigte einer I-130- oder I-140-/Arbeitsbescheinigung, die vor dem 30. April 2001 eingereicht wurde). Selbst wenn Sie die USA verlassen und im Ausland ein Einwanderungsvisum auf der Grundlage des genehmigten I-526 beantragen würden, drohen Ihnen aufgrund Ihrer früheren rechtswidrigen Anwesenheit eine zehnjährige Sperre bei der Wiedereinreise. Auf diese zehnjährige Sperre kann nur verzichtet werden, wenn Sie einen US-Bürger oder einen rechtmäßig dort ansässigen Ehegatten oder Elternteil haben, von dem Sie nachweisen können, dass er extreme Härten erleiden würde, wenn Ihnen nicht gestattet würde, in die USA zurückzukehren. Kurz gesagt, es hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Aber es sei denn, Sie haben einen der oben genannten Umstände, halte ich es für unwahrscheinlich, dass Sie vom EB-5-Programm profitieren könnten.

Clemens Turner

Clemens Turner

Wertpapieranwälte
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Ich glaube nicht, dass Sie sich für ein EB-5-Visum qualifizieren können, da Sie sich entweder außerhalb des Landes befinden oder eine Änderung des Status Ihres aktuellen Visums beantragen müssen. Sie sollten mit einem Anwalt für Einwanderungsfragen sprechen, um alle Optionen zu klären, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

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Theoretisch ja, aber im nächsten Schritt müssen Sie entweder eine 245(i)-Berechtigung oder ein konsularisches Verfahren mit einer Verzichtserklärung nachweisen, was einen qualifizierten Verwandten bedeutet. Gerne beraten wir Sie und holen die Details ein, um Sie richtig beraten zu können.

Margo Chernysheva

Margo Chernysheva

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Um tatsächlich einen Legal Permanent-Status zu erhalten, muss der Anleger einen legalen Status in den USA haben oder sich außerhalb der USA aufhalten und keine Einreisebeschränkungen haben. Da Sie in Ihrem Fall illegal eingereist sind und sich höchstwahrscheinlich illegal aufgehalten haben, wird Ihnen die Einreise verweigert und Sie können sich über EB5 nicht für ein Einwanderungsvisum qualifizieren. Ihre beste Chance besteht darin, auf eine Einwanderungsreform zu warten und zu prüfen, ob Sie sich für etwas im Rahmen der derzeit diskutierten Einwanderungsreform qualifizieren können. Viel Glück.

Lei Jiang

Lei Jiang

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Nein. Sie erhalten keine Vorteile aus dem EB-5-Programm. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie keinen Anspruch auf eine bedingte Green Card.

Karen Weinstock

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Leider können Sie auf diesem Weg nach geltendem Recht keinen dauerhaften Wohnsitz erhalten.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

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Gelder, die durch Aktivitäten in den USA ohne entsprechende Arbeitserlaubnis verdient werden, gelten nicht als rechtmäßige Geldquelle für die Beantragung eines EB-5-Visums, es sei denn, Ihre Gelder wurden rechtmäßig verdient, z. B. durch eine rechtmäßige Einnahmequelle außerhalb der USA, den Verkauf von Eigentum oder eine Schenkung , Erbschaft, Dividende oder Kapitalausschüttung oder Darlehen. Da Sie ohne Kontrolle und unrechtmäßig in die USA eingereist sind, können Sie Ihren Status nicht auf einen bedingten ständigen Wohnsitz umstellen, selbst wenn Ihr I-526-Antrag genehmigt wird, es sei denn, Sie qualifizieren sich für den Schutz gemäß Abschnitt 245(i). Wenn Sie die USA verlassen, um ein Einwanderungsvisum konsularisch zu bearbeiten, unterliegen Sie einer drei- oder zehnjährigen Sperrfrist, je nachdem, ob Sie sich länger als 3 Tage oder 10 Tage unrechtmäßig in den USA aufgehalten haben. Es kann sein, dass Sie Anspruch auf eine Befreiung haben oder auch nicht. Fakten reichen nicht aus. Sie sollten sich an einen zugelassenen Einwanderungsanwalt wenden, um Ihre spezifische Situation zu prüfen und festzustellen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf eine Befreiung haben, bevor Sie EB-180 beantragen. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, einen Beratungstermin mit unserem Büro zu vereinbaren.

Laura A. Edgerton

Laura A. Edgerton

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Möglicherweise qualifizieren Sie sich für ein EB-5, aber das Problem, das Sie haben werden, besteht darin, den Prozess durch eine Statusanpassung oder eine konsularische Bearbeitung abzuschließen. Längere Zeiten illegaler Anwesenheit wirken sich derzeit negativ auf Ihre Fähigkeit aus, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Ich würde Ihnen empfehlen, mit einem Einwanderungsanwalt über Ihre Situation zu sprechen, um herauszufinden, ob Sie berechtigt sind.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

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Das könnte schwierig sein. Sie können den Erhalt der Green Card nicht beantragen (I-485-Antrag nach I-526-Genehmigung), solange Sie noch in den USA bleiben, da Sie keinen Status haben. Wir könnten in Betracht ziehen, die konsularische Bearbeitung nach der Rückkehr in Ihr Heimatland durchzuführen, wenn wir die 3- und 10-Grenze für unrechtmäßige Anwesenheit überwinden und die neue 601c-Verzichtsregel anwenden könnten. Schließlich kann auch die Frage, wie Sie Vermögen angesammelt haben, ein Problem sein, da Ihr Vermögen in den USA erworben wurde, während Sie illegal hier lebten. Dies erfordert einige Recherchen und ein Brainstorming mit Ihrem Einwanderungsanwalt.

Elisabeth Krukowa

Elisabeth Krukowa

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EB-5 ist eine beschäftigungsbasierte Einwanderungskategorie, die nicht von der Anforderung befreit ist, bei der Antragstellung einen legalen Status zu haben. Sofern es also keine Ausnahme gibt, die auf Ihren Fall zutrifft, ist EB-5 selbst keine Ausnahme.

Gregory Romanovsky

Gregory Romanovsky

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Danke, für ihre Frage. Auch wenn Sie nichts daran hindert, Geld zu investieren und die I-526-Petition bei der Einwanderungsbehörde einzureichen, scheint es so, als könnten Sie davon nicht profitieren, selbst wenn sie genehmigt wird. Wenn Sie illegal eingereist sind, haben Sie höchstwahrscheinlich keinen Anspruch auf eine Statusanpassung und wenn Sie das Land für ein konsularisches Verfahren verlassen, wird Ihnen eine 10-jährige Wiedereinreisesperre auferlegt. Vielleicht ist es besser abzuwarten, was mit den Einwanderungsreformplänen im Kongress passiert. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie dies weiter besprechen möchten.

Ed Beshara

Ed Beshara

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Auf der Grundlage der Fakten können Sie und Ihr Ehegatte aufgrund Ihres Statusverlusts keinen Antrag auf Anpassung einer bedingten Daueraufenthaltserlaubnis stellen. Auch wenn Sie die USA verlassen haben, wird es Ihnen und Ihrem Ehepartner nicht gelingen, beim US-Konsulat eine bedingte dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Das heißt, unter der Annahme, dass Sie sich seit mehr als 6 Monaten in den USA in einem nicht autorisierten Status befinden, unterliegen Sie und Ihr Ehepartner einer 3-jährigen Sperre aus den USA (unberechtigter Status für mehr als 1 Jahr, vorbehaltlich einer 10-jährigen Sperre). Sofern Sie keinen Verzicht auf die 3/10-Jahres-Sperre erhalten, können Sie die CPR nicht erhalten.

Christian Schmidt

Christian Schmidt

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Eine EB-5-Petition kommt für Sie nicht in Frage, da Sie die USA verlassen und ein Einwanderungsvisum beantragen müssen, sobald Ihre Einwanderungspetition genehmigt wurde. Durch Ihre Ausreise wird eine 10-jährige Sperre ausgelöst, die verhindert, dass Ihnen ein Visum erteilt wird. Es gibt keine Befreiung von der Anwaltspflicht für Investoren und Sie müssten 10 Jahre warten, bevor Sie das Visum erhalten können.

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

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Ein längerer illegaler Status in den Vereinigten Staaten verhindert, dass Sie sich für das EB-5-Visum qualifizieren. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Rahbaran & Associates.

Charles Kuck

Charles H. Kuck

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Nein, denn Sie müssen die USA aufgrund Ihrer rechtswidrigen Anwesenheit für 10 Jahre verlassen.

Susan Pilcher

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Durch unerlaubte Beschäftigung in den USA angesammelte Mittel können nicht für EB-5-Investitionen verwendet werden. Darüber hinaus gibt es Hindernisse für eine Statusanpassung innerhalb der USA, wenn Sie ohne Inspektion eingereist sind und keinen Status mehr haben, und die Ausreise aus den USA kann Hindernisse für die Wiedereinreise nach sich ziehen. Während es also für Personen ohne Papiere rechtlich möglich ist, die Genehmigung der I-526-Petition zu erhalten, kann es sehr schwierig sein, eine Green Card zu erhalten. Sie sollten einen sachkundigen Einwanderungsanwalt konsultieren, der alle Ihre Umstände beurteilen kann.

Rebecca White

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Leider lautet die Antwort nein. Abhängig von den Besonderheiten Ihrer Situation können möglicherweise noch andere mögliche Optionen in Betracht gezogen werden. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen Beratungstermin.

Steven Anapoell

Steven Anapoell

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Im Allgemeinen gilt Geld, das ohne Arbeitserlaubnis verdient wird, nicht als rechtmäßig. Außerdem gibt es ein separates Problem bei der Berechtigung für die Green Card, nachdem die I-526 genehmigt wurde. Wenn sie ohne Inspektion einreisen würden, hätten sie keinen Anspruch auf die Green Card.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Wenn Sie illegal in die Vereinigten Staaten eingereist sind, sind Sie nicht berechtigt, Ihren Status in den Vereinigten Staaten anzupassen, es sei denn, Sie unterliegen gemäß INA Abschnitt 245(i) einem Großvaterschutz, der erfordert, dass Sie in Ihrem Namen (oder in Ihrem Namen) einen Einwanderungsantrag oder eine Arbeitsbescheinigung eingereicht haben (im Namen Ihrer Frau) vor dem 04 UND dass Sie am 30. Dezember 2001 physisch in den Vereinigten Staaten anwesend waren. Wenn Sie den INA-Abschnitt 21(i) nicht nutzen können, ist dies die einzige Möglichkeit, einen Einwanderer zu erhalten Um ein Visum zu beantragen (durch eine genehmigte I-2000/EB-245-Petition oder eine andere Einwanderungspetition), müssen Sie die Vereinigten Staaten verlassen und ein konsularisches Verfahren bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in Ihrem Heimatland durchführen. Wenn Sie sich jedoch länger als 526 Tage unrechtmäßig in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben und die Vereinigten Staaten dann verlassen, ist Ihnen die Wiedereinreise für drei Jahre untersagt. Wenn Sie sich länger als ein Jahr unrechtmäßig in den USA aufgehalten haben und diese dann verlassen, ist Ihnen die Wiedereinreise zehn Jahre lang untersagt.

Alexander Lebedinski

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Ein illegaler Aufenthalt in den USA sollte die Einreichung eines EB-5-Antrags nicht verhindern, erlaubt Ihnen jedoch nicht, automatisch Ihren Status zu einem ständigen Wohnsitz in den USA zu ändern oder ein Einwanderungsvisum bei einem US-Konsulat zu erhalten, selbst wenn Ihre Investition für EB-5 qualifiziert ist. Abhängig von Ihrer Situation haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung oder auch nicht und sind nur dann für einen Einwanderungsstatus berechtigt (vorausgesetzt, es liegen keine weiteren Probleme vor), wenn die Ausnahmegenehmigung genehmigt wird und Ihre illegale Anwesenheit „entschuldigt“ wird. Sie sollten dies auch bedenken dass USCIS durch die Einreichung von EB-5 Informationen über Sie und Ihr Unternehmen erhält und die Möglichkeit besteht, dass es (oder ICE) an Ihre Tür klopft.

Daniel A Zeft

Daniel A Zeft

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Wenn ein Ausländer Vermögen erlangt, während er oder sie keinen legalen Status in den Vereinigten Staaten hat, kann dieses Vermögen nicht Teil einer EB-5-Investition werden.

Rakesh Mehrotra

Rakesh Mehrotra

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Leider bietet das EB 5-Programm illegalen Einwanderern keine besonderen Vorteile.

Mona Schah

Mona Schah

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Um sich für das EB5-Visum zu qualifizieren, darf ein Investor keinen Status haben. Der einzige Weg, dies zu umgehen, besteht darin, dass sich der Anleger für 245(i) qualifiziert. Es könnte ein Problem mit der Geldquelle geben. Die Gelder müssen rechtmäßig verdient werden, und es gibt Fälle, die darauf hindeuten, dass eine Person ohne Status kein rechtmäßiges Geld verdienen kann. Es gibt jedoch Möglichkeiten, dies zu umgehen. Ich empfehle Ihnen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, der sich sowohl mit Abschiebungen als auch mit EB5 auskennt.

Daniel P. Hanlon

Daniel P. Hanlon

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Möglicherweise müssen Sie jedoch feststellen, ob Sie berechtigt sind, Ihren Status zu ändern oder ein Einwanderungsvisum auf der Grundlage einer genehmigten I-5267-Petition zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Stephen Berman

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Möglicherweise qualifizieren Sie sich für das Visum, müssen aber die USA verlassen, um es zu erhalten, und es wäre Ihnen zehn Jahre lang untersagt, zurückzukehren, es sei denn, Sie qualifizieren sich für eine Befreiung.

Larry J Behar, Esq

Larry J Behar, Esq

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Ich fürchte, dass EB 5 keine gute Alternative zur Stabilisierung Ihres US-Status ist.

Neville M Leslie

Neville M Leslie

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Nein, ein illegaler Einwanderer hat keinen Anspruch auf ein EB-5-Visum.

Grant Kaplan

Grant Kaplan

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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Möglicherweise qualifizieren Sie sich für ein EB-5-Visum, aber unter den gegebenen Umständen müssen Sie möglicherweise die USA verlassen und eine Befreiung für Ihre Aufenthaltsüberschreitung usw. beantragen. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und wir können diese von dort aus weiterleiten.

Kenneth Byrd

Kenneth Byrd

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Ja, aber Sie unterliegen möglicherweise immer noch der 3/10-Jahres-Verjährung, es sei denn, Sie gewähren eine Ausnahmegenehmigung.

Jeffrey E. Campion

Jeffrey E. Campion

RC-Ersteller
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Höchstwahrscheinlich nein. Aber es könnte Wege geben. Es bedarf einer tiefergehenden Analyse und ich bin mir nicht sicher, ob das in den USA verdiente Geld zählt.

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