Gelten Schuldscheine als Kapital im Sinne des EB-5-Programms für Einwandererinvestoren?
Antworten
Brandon Meyer
EB-5 EinwanderungsanwälteSchuldscheine sind als Kapitaleinlage akzeptabel, sofern der Schuldschein die in „Angelegenheit von Izummi“ dargelegten Anforderungen erfüllt. Aus praktischer Sicht sollten Schuldscheine vermieden werden.
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteNach den Bestimmungen der EB-5-Regeln ist dies akzeptabel. In den letzten Jahren zögerte USCIS jedoch, dies zu akzeptieren, es sei denn, die Schuldverschreibung ist durch Vermögenswerte in den Vereinigten Staaten besichert. Kurz gesagt: Die Vermögenswerte müssen erreichbar sein.
Boyd Campbell
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn der Schuldschein durch Ihr Privatvermögen besichert ist, ja. Aber bitte verfolgen Sie keine I-526-Petition, wenn keine Wahrscheinlichkeit besteht, dass Sie den Restbetrag für die Investition aufbringen können.
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