Kann ich mein E-2-Unternehmen nutzen, um ein EB-5-Visum zu beantragen? - EB5Investors.com

Kann ich mein E-2-Unternehmen nutzen, um das EB-5-Visum zu beantragen?

Ich möchte wissen, ob ich ein bestehendes Unternehmen als Grundlage für die Beantragung eines EB-5-Visums nutzen kann. Welche Voraussetzungen und Schritte sind für den Übergang von einem E-2-Visum zu einem EB-5-Visum erforderlich? Gibt es Besonderheiten hinsichtlich Investitionshöhe, Arbeitsplatzschaffung oder anderer Zulassungskriterien, die ich beachten sollte?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Theoretisch ja, wenn man zehn neue Arbeitsplätze schafft und ein neues Unternehmen gründet. Im Allgemeinen ist das aber sehr schwierig, es sei denn, es handelt sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten mit einem Verlust von 20 % in den letzten 12 oder 24 Monaten.

Michael A. Harris, Esq

Michael A. Harris, Esq

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, Sie können Ihr E-2-Unternehmen als Grundlage für die Beantragung eines EB-5-Visums verwenden, sofern das Unternehmen und die Investition alle EB-5-Anforderungen erfüllen. Vor allem müssen Sie nachweisen, dass Ihre Investition (in der Regel 1,050,000 US-Dollar bzw. 800,000 US-Dollar, wenn das Unternehmen in einem Targeted Employment Area liegt oder als Infrastrukturprojekt gilt) zum Zwecke der Erzielung einer Rendite riskiert wurde und dass sie direkt zur Schaffung von mindestens 10 Vollzeitstellen für berechtigte US-Arbeitnehmer geführt hat. Wenn diese Stellen durch Ihre Investition geschaffen wurden, können sie auf die EB-5-Anforderung zur Schaffung von Stellen angerechnet werden. Wenn die Stellen jedoch bereits vor Ihrer Investition oder Übernahme im Unternehmen vorhanden waren, werden sie in der Regel nicht berücksichtigt (es sei denn, das Unternehmen erfüllt die Kriterien eines „in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens“, was unter anderem den Nachweis eines Nettoverlusts von mindestens 20 % in den letzten 12 bis 24 Monaten erfordert). Sie müssen außerdem nachweisen, dass das Kapital rechtmäßig beschafft wurde und dass Sie aktiv an der Unternehmensführung beteiligt sind. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Übergang von E-2 zu EB-5 möglich sein.

Tony W. Wong

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, allerdings nur, wenn Sie nachweisen können, dass das EB-5-Kapital in Höhe von 800,000 $ oder 1,050,000 $ rechtmäßig erworben wurde. Die Einkünfte aus dem E-2-Geschäft können ebenfalls Teil des EB-5-Kapitals oder vollständig sein. Sie müssen außerdem nachweisen, dass Ihr E-2-Geschäft durch Ihre Investition des EB-5-Kapitals zehn qualifizierte Arbeitsplätze schaffen wird. Dies kann bei der Berechnung der Arbeitsplätze problematisch sein. Wurden beispielsweise vor der Investition Ihres EB-5-Kapitals Arbeitsplätze geschaffen, können diese nicht berücksichtigt werden.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Das ist durchaus möglich. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin, um die Details zu besprechen und zu sehen, ob es funktioniert oder welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Wir haben bereits mehrere solcher Fälle bearbeitet.

Jimena G. Cabrera

Jimena G. Cabrera

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Dies ist möglich, sofern alle Voraussetzungen für die EB-5-Qualifikation erfüllt sind, darunter eine Investition von 800,000 oder 1,050,000 US-Dollar, der Nachweis einer legitimen Finanzierungsquelle und die Schaffung von 10 Vollzeitarbeitsplätzen.

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