Meines Wissens nach wird es Jahre dauern, bis ich das EB-5-Visum erhalte. Ich habe das Glück, über die nötigen Mittel für eine EB-5-Investition zu verfügen, möchte aber die Gelegenheit nutzen, während ich in den USA leben und arbeiten kann, um an einer US-Universität einen Master-Abschluss zu machen. Ist das möglich?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie sich rechtmäßig in den USA aufhalten, können Sie möglicherweise die gleichzeitige Einreichung Ihres Antrags beantragen, und die meisten Hochschulen nehmen Sie nach dessen Einreichung auf. Sie erhalten außerdem nach etwa sechs Monaten eine Arbeitserlaubnis. Sollten Sie sich nicht rechtmäßig in den USA und im Ausland aufhalten, müssen Sie ein Studentenvisum beantragen und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie müssen einen F-1-Status erhalten, es sei denn, Sie haben zusammen mit Ihrem I-485 auch das I-526 eingereicht.
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