Ich mache mir Sorgen wegen der aktuellen politischen Lage in den USA. Ich hatte vor, das EB-5-Visum zu beantragen, bereitete meine Unterlagen vor und dachte, die drei Jahre, die mir noch für mein H-1B-Visum verbleiben, würden ausreichen. Allerdings bin ich mir jetzt nicht sicher, ob mein Aufenthalt in den USA sicher ist. Wenn ich also einen Antrag stellen und schließlich in mein Heimatland zurückkehren müsste, um die Antragsfrist abzuwarten, wäre das möglich? Wenn es die üblichen vier bis fünf Jahre dauert, wie ich gelesen habe, könnte ich dann vielleicht zurückkehren, sobald ich die bedingte Green Card erhalte?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie nicht aus einem Land kommen, in dem mit Bearbeitungsrückständen zu rechnen ist, wie beispielsweise China oder Indien, könnte dieser Plan für Sie in Frage kommen. Es wäre möglicherweise besser, jetzt in den USA einen Antrag auf Statusanpassung zu stellen, da Sie so vorläufige Leistungen erhalten können, die Ihnen das Arbeiten und Reisen ermöglichen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteEine Rückkehr ist möglich, wenn Sie Ihren Nichteinwandererstatus verloren haben. Sobald Sie die bedingte Green Card besitzen, benötigen Sie jedoch eine Wiedereinreisegenehmigung, wenn Sie die USA länger als ein Jahr am Stück verlassen, damit die Green Card nicht verloren geht.
Jimena G. Cabrera
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie während Ihres H-526B-Antrags nur das Formular I-1E einreichen, können Sie das Land jederzeit verlassen und das Visumsverfahren abschließen, sobald das Formular I-526E genehmigt ist. Alternativ können Sie, wenn Sie das Formular I-526E und die Statusanpassung zusammen einreichen, eine vorläufige Freilassung beantragen und das Land verlassen, ohne dass Ihre Statusanpassung beeinträchtigt wird. Wir entwickeln eine Strategie für Ihren Fall, um Ihre Ziele zu erreichen.
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