Aufgrund meiner Arbeit hat das B1/B2-Visum bisher gut für mich funktioniert, aber in naher Zukunft stehen einige Projekte an, in die ich investieren möchte, und deshalb frage ich mich, ob ich ein Aufenthaltsvisum beantragen sollte. Das Unternehmen meiner Familie hat eine starke Verbindung zu den USA, aber wir haben nie über eine Expansion nachgedacht, bis es kürzlich eine sehr positive Entwicklung gab. Das EB-5 ist definitiv eine Option, die ich gerne verfolgen würde, aber ich muss wirklich weiterhin von und zu meinem Zuhause in Brasilien reisen, daher mache ich mir Sorgen, dass ich während der Beantragung dieses Visums mit einigen Reisebeschränkungen konfrontiert sein könnte.
Antworten
Jimena G. Cabrera
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Einreise in die USA mit einem B1/B2-Visum ist möglich, während Ihr Antrag auf Einwanderung (Formular I-526E) noch bearbeitet wird. Nach der Genehmigung können Sie das Konsularverfahren fortsetzen und einen Termin für ein Interview im US-Konsulat in Ihrem Heimatland wahrheitsgemäß ...
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie mit einem Besuchervisum einreisen, muss Ihr Zweck mit dem Visum zufrieden sein. Wenn Sie eine Green Card in der Pipeline haben, könnten die Kontrolleure denken, dass Sie Ihren Status in den USA ändern möchten, anstatt im Ausland zu warten, sodass ein gewisses Risiko besteht.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteGerne sprechen wir mit Ihnen darüber. Wir können die konsularische Bearbeitung veranlassen, sodass Sie mit Ihrem B-1/B-2-Visum weiterreisen können.
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