Kann ich in mehrere EB-5-Projekte investieren? - EB5Investors.com

Kann ich in mehrere EB-5-Projekte investieren?

Gibt es eine Möglichkeit, die 500 USD für ein EB-5-Visum zu investieren, indem man 100 USD in 5 verschiedene qualifizierte Projekte investiert? Gibt es eine solche Möglichkeit der Risikostreuung?

Antworten

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Bei einer Direktinvestition könnte es möglich sein, den gesamten investierten Betrag innerhalb einer Holdinggesellschaft auszuzahlen, die alle Tochtergesellschaften im alleinigen Besitz hat, sofern jede Tochtergesellschaft einer gewinnorientierten Tätigkeit nachgeht und zum laufenden Betrieb einer rechtmäßigen Geschäftstätigkeit gegründet wurde.

Martin J. Lawler

Martin J. Lawler

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Nein, tut mir leid. Einige Regionalzentren haben mehrere Projekte und sind für die Aufteilung Ihrer Investitionen konzipiert. Wir haben ein solches Regionalzentrum für einen Kunden im Silicon Valley eingerichtet, aber das RC ist noch nicht genehmigt.

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Einige EB-5-Investitionen verfügen über ein Portfolio arbeitsplatzschaffender Unternehmen, die Kredite oder Kapitalbeteiligungen von dem neuen Wirtschaftsunternehmen (das ist das Unternehmen, in das Sie investieren würden) erhalten. Unabhängig davon müssen pro Investition 10 Arbeitsplätze geschaffen werden und Sie müssen die EB-5-Regeln erfüllen, um eine Genehmigung zu erhalten.

Jian X Kang

Jian X Kang

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Das ist eine sehr gute Frage. Aber leider sieht das US-Einwanderungsgesetz ein solches Szenario nicht vor. Außerdem wäre es für alle Parteien sehr unpraktisch, ein solches Szenario zu bewältigen, einschließlich des USCIS hinsichtlich der Bestimmung der Anzahl der Arbeitsplätze, die jeder Ihrer 100,000 Dollar schafft. Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu dieser Angelegenheit haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Ed Beshara

Ed Beshara

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Ja. Sie können Ihre Investition auf mehrere Projekte verteilen, entweder direkt oder in einem EB-5-Regionalzentrumsprojekt. Es ist ratsam, die Dienste eines erfahrenen EB-5-Anwalts in Anspruch zu nehmen, der Sie über die EB-5-konformen Infrastrukturen berät, die die Art der Investition ermöglichen, die Sie in Erwägung ziehen.

Shahzad Q Qadri

Shahzad Q Qadri

Schaffung regionaler EB-5-Zentren
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Die kurze Antwort lautet nein. Wenn Sie jedoch eine Direktinvestition planen, können Sie möglicherweise eine Holdinggesellschaft gründen und diese Methode nutzen.

Yin Lu

Yin Lu

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Das können Sie tun. Das einzige Problem besteht darin, die in diesen fünf Projekten neu geschaffenen Arbeitsplätze richtig zu zählen. Die Arbeitsplätze müssen innerhalb eines neuen kommerziellen Unternehmens (New Commercial Enterprise, NCE) geschaffen werden. Konsultieren Sie unbedingt einen erfahrenen EB-5-Anwalt, der Ihnen bei der Strukturierung der EB-5-Investition hilft.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Nein. Sie müssen in ein Projekt in einem TEA investieren, um die Investitionsschwelle von 500,000 USD zu erreichen, und dieses Unternehmen muss mindestens 10 dauerhafte Vollzeitarbeitsplätze schaffen. Bitte beachten Sie, dass das EB-5-Programm eine Investition von 1 Million USD vorsieht, außer wenn das Unternehmen in einer ländlichen Gegend oder einem TEA angesiedelt ist. Bedenken Sie auch, dass das EB-5-Programm so konzipiert wurde, dass Investitionsmittel aufs Spiel gesetzt werden, um das Wirtschaftswachstum in einer Region anzukurbeln, was durch den Nachweis der Schaffung von Arbeitsplätzen dokumentiert werden muss. Es gibt keine Anforderungen an sichere Investitionen durch Diversifizierung, da dieses Programm nicht als Investitionsprogramm, sondern als Einwanderungsprogramm konzipiert wurde.

Margo Chernysheva

Margo Chernysheva

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Nein, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des EB-5-Programms können Investitionen nicht auf mehrere Unternehmen aufgeteilt werden.

Ein Olusanjo Omoniyi

Ein Olusanjo Omoniyi

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Nein, Sie können nicht absichtlich 100 $ in 5 verschiedene Projekte investieren, um sich für ein EB-5-Visum zu qualifizieren. Besser ist, dass Sie alle 500 $ in ein Projekt investieren. Die EB-5-Regel beträgt 500 $ pro Projekt

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Ja. Dies ist nur möglich, wenn Ihre Investition in ein einzelnes neues Handelsunternehmen und dessen hundertprozentige Tochtergesellschaften gegliedert ist. In Ihrem Fall würde die Investition von 500 USD zunächst in ein einzelnes Unternehmen und dann in fünf hundertprozentige Tochtergesellschaften fließen. Die Investition muss alle anderen EB-5-Anforderungen erfüllen, wie z. B. angestrebter Beschäftigungsbereich, Schaffung von Arbeitsplätzen, Matter of Ho-konformer Geschäftsplan usw. Sie sollten sich in diesen Angelegenheiten von einem erfahrenen EB-5-Anwalt beraten lassen.

Kripa Upadhyay

Kripa Upadhyay

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Nein! Jede qualifizierende Investition für EB-5-Zwecke muss entweder 500,000 oder 1,000,000 US-Dollar betragen. Sie können sich daher nicht absichern, indem Sie das Portfolio für den erforderlichen Investitionsbetrag diversifizieren.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Leider nein, die erforderliche Mindestinvestition (500 $ für TEA oder 1 Million $) muss in einem kommerziellen Unternehmen erfolgen.

Rohit Kapuria

Rohit Kapuria

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Der allgemeine Standard für Finanzinvestitionen ist ein diversifiziertes Portfolio. Im EB-5-Kontext besteht der Schlüssel jedoch darin, Ihre Investitionsmittel in ein Projekt zu investieren, das 10 Arbeitsplätze schafft (ob tatsächliche W2-Arbeiter im direkten EB-5-Kontext oder indirekte und induzierte Arbeitsplätze im Kontext des Regionalzentrums). Man kann in einen EB-5-Pool investieren, wobei der Entwickler die Mittel auf einige Projekte verteilen kann, die kumulativ Arbeitsplätze schaffen. Als Investor sind Sie jedoch darauf beschränkt, nur in ein neues Handelsunternehmen zu investieren, durch das Sie Kommanditist oder Mitglied werden.

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