Ich bin gebürtiger Inder und habe ein L1A-Visum. Mein I-485 für EB-5 wurde gerade genehmigt. Mein Arbeitgeber reicht für mich ein EB1C ein und wir würden auch für I-140 eine Premium-Bearbeitung beantragen. Wie kann ich nach der Genehmigung meines I-140 meinen Arbeitsplatz wechseln, um das EB1 I-140 als Backup zu behalten, falls mein I-829 abgelehnt wird? Kann ich mit einem genehmigten EB1 I-140 eine GC mit 10-jähriger Laufzeit anstelle einer GC mit bedingter Laufzeit von 2 Jahren beantragen?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenWenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass Ihr Antrag auf I-829 abgelehnt wird, können Sie als Ausweichmöglichkeit das EB-1C-Formular verwenden. Allerdings müssen Sie dazu zuerst die bedingte Green Card abgeben und Ihre neue Green Card wird Ihnen dann über das konsularische Verfahren ausgestellt.
Lynne Feldman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie müssten den bedingten Wohnsitz aufgeben, um auf die EB-1C-Genehmigung und -Anpassung zurückgreifen zu können.
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