Meine Frau und ich haben unsere I-485-Anträge auf Grundlage meines EB-5-Antrags (I-526) genehmigt bekommen. Sie hat ein Kind aus einer früheren Ehe, das zum Zeitpunkt unserer Hochzeit unter 18 Jahre alt war. Ich möchte das Formular I-824 einreichen, um dem Kind aufgrund unserer Stiefkindbeziehung ein Einwanderungsvisum in seinem Heimatland zu ermöglichen.
In den Anweisungen zum Formular I-824 heißt es, dass ein Green-Card-Inhaber auf der Grundlage der Genehmigung eines I-485-Antrags und eines arbeitsplatzbezogenen Visumantrags (Formular I-140) beantragen kann, dass sein Kind zu ihm in die USA kommt.
Ich habe meine Green Card jedoch über das Formular I-526 im Rahmen des EB-5-Programms erhalten. Darf mein Stiefkind mir nachkommen?
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