Kann ich meine Familie in die Vereinigten Staaten mitnehmen, wenn ich ein EB-5-Visum bekomme? - EB5Investors.com

Kann ich meine Familie in die Vereinigten Staaten mitnehmen, wenn ich ein EB-5-Visum bekomme?

Kann ich meine Familie mitbringen, wenn ich am Einwanderungsinvestorenprogramm teilnehme? Welche Mitglieder meiner Familie? Wenn sie kommen können, muss dann jeder den vollen Betrag investieren?

Antworten

Rana Jazayerli

Rana Jazayerli

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Im Rahmen des EB-5-Visumprogramms ist es einem Einzelinvestor gestattet, auf der Grundlage dieser einzelnen Investition auch seine/ihre unmittelbare Familie zu unterstützen. Als unmittelbare Familie gelten der Ehegatte und alle unverheirateten Kinder unter 21 Jahren. Jedes Familienmitglied muss keine qualifizierte Investition tätigen; nur der Hauptinvestor.

Ed Beshara

Ed Beshara

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Sie der wichtigste ausländische EB-5-Investor sind, können gegebenenfalls Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder unter 21 Jahren gemeinsam mit Ihnen einen dauerhaften Wohnsitz in den USA beantragen. Im ersten Schritt muss der Hauptinvestor einen I-526-Antrag einreichen und sich an den Ehepartner und alle minderjährigen Kinder unter 21 Jahren wenden. Für die ganze Familie muss nur der Hauptinvestor die 500.000.00 $ investieren und nicht jedes Familienmitglied.

Ronald Fieldstone

Ronald Fieldstone

EB-5 Wertpapieranwälte
Beantwortet am

Sie können Ihren Ehepartner und Ihre Kinder mitbringen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des I-21-Antrags unter 526 Jahre alt sind.

Angeline Chen

Angeline Chen

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Sie den erforderlichen Betrag investieren, umfasst dies auch Sie, Ihren Ehepartner und Ihre Kinder unter 21 Jahren.

Anthony Ravani

Anthony Ravani

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja natürlich. Sie können Ihren Ehepartner und alle unverheirateten Kinder unter 21 Jahren mitbringen.

Jor Law

Jor Law

Schaffung regionaler EB-5-Zentren
Beantwortet am

Normalerweise können Sie Ihren Ehepartner und Ihre Kinder unter 21 Jahren mitbringen, und nur Sie oder Ihr Ehepartner müssten investieren.

Marisa Casablanca

Marisa Casablanca

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ihre Familie, Ehefrau und Kinder unter 21 Jahren sind in Ihrem Antrag enthalten und erhalten alle Nebenleistungen eines dauerhaften Wohnsitzes.

Taher Kameli

Taher Kameli

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja. Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren.

Larry J Behar, Esq

Larry J Behar, Esq

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Alle rechtmäßigen Ehegatten und minderjährigen Kinder, die zum Zeitpunkt der Einreichung des I 21-Antrags für die EB 526-Qualifikation unter 5 Jahre alt sind, haben Anspruch auf denselben Investitionsbetrag.

Genevieve Roman

Genevieve Roman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Einem EB-5-Anleger können sein Ehepartner sowie alle unverheirateten Kinder unter 21 Jahren beitreten (unabhängig davon, ob Ihre Kinder auch Kinder Ihres Ehepartners sind). Alle anderen Familienmitglieder als (1) aktueller Ehegatte; und/oder (2) unverheiratete Kinder unter 21 Jahren sind nicht berechtigt, den Status auf der Grundlage der EB-5-Investition eines Investors abzuleiten, und müssten separat investieren, um die Einwanderungsvergünstigung zu beantragen.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

EB-5 ist ein Einwanderungsvisumprogramm. Somit kann ein Investor, der eine bedingte Green Card (vorübergehend für 2 Jahre) auf der Grundlage der I-526-Genehmigung erhält, eine Green Card für seinen/ihren Ehepartner und alle seine Kinder erhalten, die unter 21 Jahre alt sind.

Yin Lu

Yin Lu

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja. Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können auf der Grundlage einer erfolgreichen EB-5-Investition ebenfalls einen bedingten Daueraufenthalt und anschließend einen vollständigen Daueraufenthalt erhalten.

Marjan Kasra

Marjan Kasra

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Mit einer EB-5-Investition können Sie sich selbst, Ihren Ehepartner und alle Kinder unter 21 Jahren mitbringen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.

Natalia Polukhtin

Natalia Polukhtin

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Das EB5-Programm ermöglicht es dem Investor, seinen/ihren Ehepartner und seine/ihre unverheirateten Kinder unter 21 Jahren in die USA zu bringen, sofern keines dieser Familienmitglieder irgendwelche Unzulässigkeitsgründe hat (z. B. strafrechtliche Probleme, frühere Abschiebungen usw.). . Nachdem Sie US-Staatsbürger geworden sind, können Sie Petitionen für Ihre Eltern oder Geschwister einreichen.

Daniel B. Lundy

Daniel B. Lundy

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ihr Ehegatte und Ihre unverheirateten Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 21 Jahre alt sind, sind berechtigt, Sie zu begleiten oder Ihnen als Derivate beizutreten. Sie müssen keine eigenen Investitionen tätigen.

Charles Raether

Charles Raether

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Sie ein EB-5-Visum beantragen, können Ihr Ehepartner und Ihre unverheirateten Kinder unter 21 Jahren Sie im Rahmen Ihres Antrags begleiten. Es ist nicht erforderlich, dass sie unabhängig von Ihnen Gelder investieren; Es ist nur eine Investition von 500,000 US-Dollar (oder 1,000,000 US-Dollar) erforderlich.

Neville M Leslie

Neville M Leslie

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ihr Antrag deckt Sie, Ihren Ehepartner und Ihre Kinder unter 21 Jahren ab.

Randall Sidlosca

Randall Sidlosca

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können Ihren Ehepartner und Ihre Kinder unter 21 Jahren mitbringen.

Daniel A Zeft

Daniel A Zeft

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ein genehmigter I-526-Antrag eines ausländischen Investors ermöglicht es dem ausländischen Investor, seinem Ehepartner und seinen Kindern unter 21 Jahren, im Rahmen des EB-5-Programms den Status eines ständigen Wohnsitzes in den USA zu beantragen. Der ausländische Investor muss den Mindestinvestitionsbetrag investieren. Zusätzliche Investitionen des Ehepartners oder der Kinder sind nicht erforderlich.

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder (Kinder müssen zum Zeitpunkt Ihres EB-21-Antrags unter 5 Jahre alt sein) haben ebenfalls Anspruch auf den Erhalt eines eigenen EB-5-US-Aufenthaltsvisums im Rahmen eines einzigen Antrags und einer einzigen Investition.

David Hirson

David Hirson

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Unverheiratete Kinder unter 21 Jahren und Ehepartner können sich an der Einzelinvestition beteiligen und die EB-5-Greencards erhalten, ohne zusätzliches Geld zu investieren. Die Einzelinvestition gilt für alle berechtigten Familienmitglieder.

Baoqin Wang

Baoqin Wang

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können Ihren Ehepartner und Ihr unverheiratetes Kind unter 21 Jahren mitbringen. Sie sind der Hauptantragsteller und Ihre abhängigen Familienangehörigen. Sie müssen nicht separat investieren.

Anthony Korda

Anthony Korda

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Das EB-5-Visum ermöglicht es dem Investor, seinem Ehepartner und allen unverheirateten Kindern, die zum Zeitpunkt der Einreichung des I-21 unter 526 Jahre alt sind, auf der Grundlage einer einzigen Investition einen ständigen Wohnsitz zu erhalten.

Boyd Campbell

Boyd Campbell

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, Sie können Ihre Familie in die Vereinigten Staaten mitnehmen, wenn Sie ein EB-5-Visum erhalten.

Kate Kalmykov

Kate Kalmykov

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ein genehmigtes EB-5-Einwanderungsvisum bietet einem Investor die Grundlage für die Beantragung einer Green Card oder eines rechtmäßigen Daueraufenthalts in den USA. Der Ehepartner und die Kinder des Investors unter 21 Jahren können die Green Card ebenfalls auf der Grundlage des genehmigten EB-5-Antrags des Investors beantragen. Ja, Sie können Ihren Ehepartner und Ihre Kinder im Alter von 21 Jahren oder jünger mitbringen. Sie müssen lediglich entweder 500,000 US-Dollar oder 1 Million US-Dollar in das neue Handelsunternehmen investieren, um den EB-5-Vorteil zu erhalten. Ihre Angehörigen leiten sich auf der Grundlage Ihrer genehmigten I-526 (EB-5)-Petition ab.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.