Kann ich die US-Staatsbürgerschaft beantragen, wenn mein I-829-Formular noch aussteht? - EB5Investors.com

Kann ich die US-Staatsbürgerschaft beantragen, wenn mein I-829 noch aussteht?

Ich habe seit fast fünf Jahren eine Green Card auf EB-5-Basis. Mein I-829-Antrag ist seit drei Jahren anhängig. Kann ich die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn ich meinen fünften Jahrestag als Inhaber einer bedingten Green Card erreicht habe?

Antworten

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Ja, aber es wird erst genehmigt, wenn das Formular I-829 genehmigt ist.

Marko Issever

Marko Issever

EB-5 Broker-Händler
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Ja, Sie können technisch gesehen die US-Staatsbürgerschaft beantragen, aber ich bin nicht sicher, was Sie damit genau erreichen. Ihr Antrag wird erst genehmigt, wenn Ihr I-829 genehmigt wurde.

Charles Foster

Charles Foster

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Ja, Sie können die US-Staatsbürgerschaft beantragen, auch wenn ein Antrag auf I-829 noch aussteht. Allerdings kann Ihr Antrag erst genehmigt werden, wenn der Antrag auf I-829 genehmigt wurde. Wenn Sie die fünfjährige Aufenthaltsdauer und andere Voraussetzungen erfüllen, hat es keine Nachteile, den Antrag zu diesem Zeitpunkt zu stellen.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Nein, über das Formular I-829 muss eine Entscheidung getroffen werden, bevor Sie die Staatsbürgerschaft beantragen können.

Michael A. Harris, Esq

Michael A. Harris, Esq

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Strategisch gesehen, ja. Sie können sich möglicherweise bewerben, wenn Sie ansonsten berechtigt sind. Wenn Ihr I-829 so lange anhängig war, sollten Sie ein Mandamus-Verfahren in Betracht ziehen, da Ihr Einbürgerungsantrag erst genehmigt werden kann, wenn Ihr I-829 genehmigt ist.

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Ich würde es auf jeden Fall versuchen! Sie haben Ihren Status beibehalten (richtig? Natürlich haben Sie das!), also würde ich die Unterlagen einreichen. USCIS kann sie zurückhalten, bis das I-39 genehmigt ist, oder sie können zumindest ein Interview durchführen.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Ja, Sie können das Formular N400 einreichen, aber über das Formular I-829 muss zuerst eine Entscheidung getroffen werden.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sie können einen Antrag stellen, dieser wird jedoch gemäß der aktuellen Richtlinie erst nach der Entscheidung über das Formular I-829 genehmigt.

Hassan Elkhalil

Hassan Elkhalil

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Ich warte lieber. Denn selbst wenn Sie die Aufenthaltsvoraussetzung erfüllen und etwas mit Ihrem anhängigen I-829 schief geht, verlieren Sie Ihre Anmeldegebühr für die Staatsbürgerschaft und müssen den Vorgang möglicherweise noch einmal von vorne beginnen. Ich werde warten, bis das I-829 genehmigt wird.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Einbürgerungsvoraussetzungen, sollten Sie Ihr N-400 mit einer Kopie der I-829-Quittung einreichen, aber über das N-400 wird erst entschieden, wenn Ihr I-829 genehmigt ist. Das Einreichen des N-400 kann möglicherweise dazu führen, dass USCIS die Bearbeitung Ihres I-829 vorantreibt. Beauftragen Sie einen erfahrenen Einwanderungsanwalt mit der Bearbeitung Ihres Falls.

Dale Schwartz

Dale Schwartz

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, das können Sie. Sie werden die beiden Dateien zusammenführen und gemeinsam prüfen. Zumindest soll es so funktionieren!

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