Kann ich EB-5 beantragen, wenn mein Asylantrag anhängig ist? - EB5Investors.com

Kann ich EB-5 beantragen, wenn mein Asylantrag anhängig ist?

Ich habe vor zwei Jahren einen Asylantrag gestellt, der immer noch anhängig ist. Kann ich ein EB-5-Visum beantragen? Wäre EB-5 ein schnellerer Weg zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in den USA? Ich stamme nicht aus einem der Länder, in denen der EB-5-Visumrückstand besteht.

Antworten

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Im Allgemeinen gibt es nach dem US-amerikanischen Einwanderungsrecht keine Beschränkung für die Beantragung mehrerer Fälle, sofern man die Voraussetzungen erfüllt. Tatsächlich ist es manchmal eine kluge Einwanderungsstrategie, mehr als eine Einwanderungsleistung zu beantragen, solange diese nicht im Widerspruch zueinander stehen. Sie können weiterhin EB-5 beantragen, es besteht jedoch möglicherweise die Frage, ob Sie in der Lage sind, Ihren Status in den Vereinigten Staaten anzupassen, wenn Sie Ihren zugrunde liegenden Nichteinwanderungsstatus nicht mehr beibehalten. Darüber hinaus hätte eine Rückkehr in Ihr Heimatland zur konsularischen EB-5-Bearbeitung negative Auswirkungen auf Ihren Asylantrag. Sie sollten sich an einen erfahrenen Einwanderungsanwalt wenden, um die beste Strategie für Ihren/Ihre Fälle zu ermitteln.

Charles Foster

Charles Foster

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Ja, Sie können jederzeit einen EB-5-Antrag auf Formular I-526 einreichen, auch wenn Sie einen Asylantrag gestellt haben. Die EB-5-Petition könnte möglicherweise schneller bearbeitet werden, abhängig von der Stärke Ihres Asylverfahrens, obwohl es angesichts der beispiellosen Zahl von Mittelamerikanern, die Asyl beantragen, im Allgemeinen einen erheblichen Rückstand bei der Entscheidung über Asylverfahren gibt. Im Allgemeinen wäre die EB-39-Petition somit nicht nur potenziell schneller, sondern angesichts der inhärenten Unsicherheiten des Asylverfahrens auch mit ziemlicher Sicherheit sicherer.

Daniel A Zeft

Daniel A Zeft

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Sie können mit einem EB-5-Fall fortfahren, während Ihr Asylverfahren anhängig ist.

Marko Issever

Marko Issever

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Als Asylbewerber gibt es keine inhärenten Gründe, die Sie von der Beantragung des EB-5 ausschließen würden. Wenn Sie sich jedoch länger als 180 Tage illegal in den USA aufgehalten haben oder ohne entsprechende Genehmigung illegal gearbeitet haben, können Sie Ihren Status nicht ändern. Aus Ihrer Erklärung gehe ich jedoch hervor, dass Sie völlig rechtmäßig hier sind. Da Sie aus einem Land kommen, in dem es keinen Rückstand bei der Visumserteilung gibt, sollten Sie wahrscheinlich den EB-5 beantragen, wenn Sie über die nötigen finanziellen Mittel verfügen.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

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Ja, solange im Asylantrag kein Betrug festgestellt wird, können Sie Ihren rechtmäßigen Daueraufenthalt über EB-5 beantragen. Sofern Sie Ihren rechtmäßigen Status jedoch nicht beibehalten, müssen Sie möglicherweise das Land verlassen, um Ihr Einwanderungsvisum bei einem US-Konsulat zu beantragen, sobald Ihr EB-5-Antrag genehmigt wurde.

Barbara Suri

Barbara Suri

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Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie ein EB-5-Visum beantragen. Für Einzelheiten zu Ihrer Qualifikation sollten Sie sich von einem erfahrenen Einwanderungsanwalt beraten lassen. Die Geschwindigkeit für den Erhalt eines EB-5-Visums hängt natürlich davon ab, wie schnell Ihr Prioritätsdatum erreicht wird.

Bernard P Wolfsdorf

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Wenn das Asylverfahren nicht leichtfertig ist und Sie sich nicht unrechtmäßig aufgehalten haben, Sie sich also zum Zeitpunkt der Asylantragstellung in diesem Status befunden haben und keine Lücken in Ihrer Beschäftigungserlaubnis vorliegen, wird bei Ihnen höchstwahrscheinlich keine unerlaubte Anwesenheit entstehen Verlassen Sie die USA für den konsularischen Prozess im Ausland und führen Sie Ihr letztes Interview. Sofern Sie nicht über einen gültigen Nichteinwanderungsstatus verfügen, ist eine Anpassung in den USA nicht möglich.

Julia Roussinova

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Dies ist eine komplexe Frage für ein Online-Forum. Es ist möglich, dass Sie EB-5 beantragen, aber Sie müssen alle möglichen Probleme mit der illegalen Anwesenheit mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt analysieren und feststellen, ob Sie Anspruch auf EB-5 haben. Derzeit dauert es etwa zwei Jahre, bis USCIS über eine I-526-Petition entscheidet.

Lynne Feldman

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Ja, das ist möglich, aber wenn Sie während des Asylantrags nicht den Status eines Nichteinwanderers beibehalten haben, können Sie Ihren Status im Laufe des Jahres nicht ändern.

Hassan Elkhalil

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Ein anhängiger Asylantrag stellt einen „autorisierten Aufenthalt“ dar, eine Erlaubnis, in den Vereinigten Staaten zu bleiben und irgendwann einer Beschäftigung nachzugehen. Ein anhängiger Asylantrag stellt keinen legalen Nichteinwanderungsstatus dar, der es dem Inhaber ermöglicht, die Verlängerung des Status zu ändern. Kurz gesagt, Sie können Ihren Status nicht von Asyl auf EB-5 ändern. Was Ihre zweite Frage betrifft, ist die EB-5-Option der schnellere Weg zur Erlangung Ihrer Green Card als der Asylweg.

Belma Demirovic Chinchoy

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Eine Person hat 12 Monate nach der Genehmigung eines Asylantrags Anspruch auf den Status einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung. Durch EB-5 kann mit einem dauerhaften Aufenthalt nach etwa fünf Jahren gerechnet werden. Nichts im Gesetz hindert Sie daran, einen EB-5-Antrag einzureichen, während Ihr Asylverfahren anhängig ist. Sie sollten dies mit Ihrem Anwalt besprechen, da es in diesem Szenario noch weitere Überlegungen gibt.

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