Kann ich mit einem ausstehenden I-2 ein E-526-Visum beantragen? - EB5Investors.com

Kann ich mit einem ausstehenden I-2 ein E-526-Visum beantragen?

Ich besitze derzeit ein H-1B-Visum in den USA und habe ein I-526-Visum beantragt. Ich überlege, die grenadische Staatsbürgerschaft und dann ein E-2-Visum zu beantragen. Wird das funktionieren oder wird das aufgrund meiner bestehenden Einwanderungsabsichten mit EB-5 ein Problem darstellen?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Das E-2-Visum wird höchstwahrscheinlich nicht nur deshalb abgelehnt, weil Sie einen Einwanderungsantrag gestellt haben, aber Sie müssen trotzdem die Absicht nachweisen, nach Beendigung Ihres Status auszureisen. Ein Antragsteller für ein E-Visum muss nicht die Absicht nachweisen, für einen bestimmten vorübergehenden Zeitraum in die Vereinigten Staaten zu reisen, noch muss ein Antragsteller für ein E-Visum einen Wohnsitz in einem fremden Land haben, den er nicht aufgeben will. Der Ausländer kann seinen Wohnsitz verkaufen und alle Haushaltsgegenstände in die Vereinigten Staaten bringen. Die eindeutige Absichtserklärung des Ausländers, die Vereinigten Staaten nach Beendigung des E-Status zu verlassen, ist normalerweise ausreichend. Ein Antragsteller, der Begünstigter eines Einwanderungsvisumantrags ist, muss Sie davon überzeugen, dass er die Absicht hat, die Vereinigten Staaten am Ende seines genehmigten Aufenthalts zu verlassen und nicht in den Vereinigten Staaten zu bleiben, um seinen Status anzupassen oder anderweitig in den Vereinigten Staaten zu bleiben.

Ein Olusanjo Omoniyi

Ein Olusanjo Omoniyi

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, Sie können E-2 beantragen.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ein anhängiger I-526-Antrag weist die Einwanderungsabsicht nach. Für E-2 ist der Nachweis einer Nichteinwanderungsabsicht und eine Rückkehr in Ihr Heimatland nach Beendigung des E-2-Status/Schließung des E-2-Geschäfts erforderlich. Daher kann es sein, dass Sie Probleme haben, ein E-2-Visum zu erhalten. Es ist nicht klar, warum Sie zu diesem Zeitpunkt mit einem anhängigen I-1-Antrag von H-2B auf E-526 umsteigen möchten. Wenden Sie sich für eine umfassendere Beratung an einen erfahrenen Einwanderungsanwalt.

Charles Foster

Charles Foster

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja. Als Bürger Grenadas können Sie ein E-2-Nichteinwanderungsvisum für Vertragsinvestoren beantragen. Die Tatsache, dass Sie Ihre Einwanderungsabsicht durch Einreichen eines EB-5-Einwanderungsvisumantrags auf I-526 nachgewiesen haben, könnte ein negativer Faktor für die Erlangung eines E-2-Nichteinwanderungsvisums sein. Sie müssten nach Abschluss Ihres E-2-Antrags die Absicht nachweisen, die USA zu verlassen.

Hassan Elkhalil

Hassan Elkhalil

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sie können E-2 beantragen, wenn Ihr Land ein Vertragsland ist.

Robin J Gray

Robin J Gray

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Es wäre besser für Sie gewesen, die grenadische Staatsbürgerschaft und dann das E-2-Visum zu beantragen, bevor Sie das EB-5-Visum beantragen. Dies kann aufgrund der Absicht, die Sie mit der Beantragung des EB-5-Visums demonstrieren, ein Problem darstellen. Sie müssten ausreichende Unterlagen vorlegen, um zu zeigen, dass Sie starke Bindungen zu Ihrem Heimatland haben, was ebenfalls schwierig sein wird, da Sie sich bereits in den USA befinden. Für weitere Gespräche sollten Sie möglicherweise ein privates Beratungsgespräch mit einem Einwanderungsanwalt vereinbaren.

Marko Issever

Marko Issever

EB-5 Broker-Händler
Beantwortet am

Ja, das können Sie tatsächlich. Im Idealfall wäre es besser gewesen, wenn Sie zuerst das Nichteinwanderungsvisum E-2 beantragt, es erhalten und dann das Einwanderungsvisum EB-5 beantragt hätten. Wenn Sie jedoch mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt zusammenarbeiten, sollten Sie in der Lage sein, einen E-2-Antrag zu stellen, auch wenn Sie Ihr I-526 bereits als Teil Ihres EB-5-Antrags eingereicht haben, solange Sie in Ihrem Antrag Ihre Absicht, die Vereinigten Staaten nach Ablauf Ihres E-2-Status zu verlassen, klar zum Ausdruck bringen. Die Vorschriften, wie in 8 CFR 214.2(e)(5) dargelegt, formulieren die Regel sehr klar wie folgt: Nichteinwanderungsabsicht. Ein Ausländer, der gemäß Abschnitt 101(a)(15)(E) des Gesetzes klassifiziert ist, muss die Absicht aufrechterhalten, die Vereinigten Staaten nach Ablauf oder Beendigung des E-1- oder E-2-Status zu verlassen. Ein Antrag auf Erstzulassung, Statusänderung oder Verlängerung des Aufenthalts in der E-Klassifizierung darf jedoch nicht allein auf der Grundlage eines genehmigten Antrags auf dauerhafte Arbeitsbescheinigung oder eines eingereichten oder genehmigten Antrags auf Präferenz für Einwanderungsvisa abgelehnt werden. Darüber hinaus gilt gemäß Foreign Affairs Manual des US-Außenministeriums, 9 FAM 402.9-4(C), dass es für die Beantragung eines E-Visums normalerweise ausreicht, wenn der Ausländer eindeutig die Absicht äußert, die Vereinigten Staaten nach Beendigung des E-Status zu verlassen.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Das kann sein, denn E-2 erfordert ausdrücklich eine Erklärung über die Nichteinwanderungsabsicht. In den meisten Fällen beantragen Investoren normalerweise zuerst den E-2-Status, bevor sie EB-5 beantragen (um diesen Konflikt zu vermeiden).

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Konsulate erkennen die doppelte Absicht bei E-2 nicht an, aber USCIS ist eher dazu bereit. Ein E-2-Antrag müsste wirklich starke Bindungen an das fremde Land zeigen. Vielleicht kann es sich zu Ihrem Vorteil auswirken, die EB-5-Verzögerungen bei der I-526-Bearbeitung und der Visaverfügbarkeit zu nutzen?

Stephen Berman

Stephen Berman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Nein, ein Einwanderungsvisum ist nicht mit einem E-2 vereinbar.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Dies sollte funktionieren, muss sie jedoch von ihrer Absicht zur Rückkehr überzeugen, falls ihnen das Formular I-526 und das Einwanderungsvisum nicht erteilt werden.

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