Ich bin ein chinesischer EB-5-Investor und lebe in China. Ich bin der Hauptantragsteller. Ich hatte die USA zweimal mit einem B1/B2-Visum besucht, bevor ich meine EB-5-Investition getätigt habe. Kann ich jetzt, während ich auf die Genehmigung meines I-526 warte, trotzdem ein B1/B2-Visum für Kurzaufenthalte beantragen? Ich werde dieses Visum nicht für einen dauerhaften Aufenthalt nutzen.
Antworten
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können ein B1/B2-Visum beantragen. Die Einreichung einer I-526-Petition zeigt jedoch eine Einwanderungsabsicht. Es ist möglicherweise möglich, eine Genehmigung für ein B1/B2-Visum zu erhalten, wenn Sie effektiv nachweisen, dass Sie keine Einwanderungsabsicht haben.
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteDie meisten dieser Anträge werden genehmigt. Ja, Sie können sich bewerben. Stellen Sie sicher, dass Sie den Antrag offenlegen.
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteDa Sie noch keine Genehmigung für die I-526-Petition erhalten und eine bedingte dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, können Sie dennoch ein Besuchervisum beantragen. Mit dem Besuchervisum können Sie für bestimmte zulässige Aktivitäten in die USA einreisen.
Sobald die I-526-Petition genehmigt wurde, beginnen Sie mit dem Verfahren zur Erlangung der bedingten dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Daher wird es jetzt schwierig sein, ein Besuchervisum zu beantragen, das Ausdruck Ihrer Absicht ist, die USA vorübergehend zu besuchen und in Ihr Land zurückzukehren in Ihrem Heimatland und nicht im Prozess der Erlangung einer bedingten Daueraufenthaltsgenehmigung.
BoBi Ahn
EB-5 EinwanderungsanwälteEs gibt kein Gesetz oder keine Regelung, die Sie daran hindert, sich für ein B1/B2-Studium zu bewerben, während ein EB-5-Einwanderungsantrag anhängig ist. Allerdings müssen Sie das Konsulat, bei dem Sie das Visum beantragen, davon überzeugen, dass Sie, obwohl ein Einwanderungsantrag anhängig ist, Ihr aktueller und unmittelbarer Zweck/Absicht der Einreise ein Besuch/Geschäftszweck ist und dass Sie die volle Absicht haben, danach nach China zurückzukehren dieser Besuch/dieses Geschäft.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können das B1/B2-Visum beantragen. Sie müssen alle Fragen im Visumantragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dazu gehört auch die Offenlegung, dass Sie einen Einwanderungsantrag eingereicht haben. Sie müssen auch den wahren Zweck Ihres beabsichtigten Besuchs in den USA offenlegen, und solange es sich um einen gültigen Zweck handelt, der kein Einwanderer ist, sollte Ihnen eine Genehmigung erteilt werden. Damit ein Antragsteller ein Nichteinwanderungsvisum erhält, muss der Antragsteller nachweisen, dass er keine Einwanderungsabsicht hat (keine Einwanderungsabsicht). Das Einreichen eines Einwanderungsantrags ist ein Indikator für die Einwanderungsabsicht (oder zumindest für die zukünftige Einwanderungsabsicht).
Yin Lu
EB-5 EinwanderungsanwälteSie sollten versuchen, das B1/B2-Visum beim Konsulat zu beantragen. Da die meisten unserer EB-5-Kunden aus China stammen, haben wir unseren Kunden erfolgreich dabei geholfen, ihre B-Visa zu erhalten, während ihre I-526-Anträge anhängig waren. Denken Sie daran, während des Interviews die Wahrheit zu sagen und dem Beamten mitzuteilen, dass Sie bei diesem Besuch keine Einwanderungsabsicht haben. Viel Glück!
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie müssen lediglich den CBP-Beamten am Einreisehafen von Ihrer Absicht überzeugen, an Bord zurückzukehren.
Ein Olusanjo Omoniyi
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, du kannst. Machen Sie jedoch bei der Beantragung Ihrer Einwanderungsabsicht deutlich, dass das B1/B2-Visum nur für kurze Zeit gültig ist, um jeglichen Verdacht zu vermeiden, dass Sie versuchen einzuwandern.
Gregory Romanovsky
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können einen Antrag stellen, aber das Konsulat wird ihn wahrscheinlich aus Mangel an Nichteinwanderungsabsichten ablehnen (da Sie Ihr Interesse an einer Einwanderung in die USA bereits durch die Einreichung Ihrer I-526-Petition bekundet haben). Der Schlüssel besteht darin, den Konsularbeamten davon zu überzeugen, dass diese Reise, auch wenn Sie beabsichtigen, später auszuwandern, vorübergehender Natur ist. Viel Glück!
Kripa Upadhyay
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, du kannst. Solange Sie nachweisen können, dass Sie planen, nach China zurückzukehren und dass Sie Geschäfte/Verbindungen in China haben, zu denen Sie am Ende des B-1-Zeitraums zurückkehren werden, können Sie mit einem B-1-Visum einreisen.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteFür Nichteinwanderungsvisa oder befristete Visa wie B1 und B2 ist eine verbindliche Bindung an das Heimatland erforderlich. Mit einem Daueraufenthaltsantrag wie dem I-526 wäre es sehr schwierig nachzuweisen, dass Sie beabsichtigen, am Ende Ihres genehmigten Aufenthaltszeitraums in Ihr Heimatland zurückzukehren.
Alexander Lebedinski
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können einen Antrag stellen und sollten ihn auch erhalten können, wenn Sie vorübergehend in die USA reisen, um Ihre Investition zu überwachen und zu steuern, während Ihr EB-5-Antrag anhängig ist. Erforderlich sind ein Investitionsnachweis, der Eingang der Einreichung des Formulars I-526 und andere Nachweise, die Ihre derzeitige Nichteinwanderungsabsicht belegen. Wenn die Investition in einem regionalen Zentrum erfolgte und Ihre Weisung für die Investition nicht unbedingt erforderlich ist, wäre es für Sie schwieriger, Ihre Absicht, keine Einwanderung zu unternehmen, nachzuweisen.
Marc Yelnick
EB-5 EinwanderungsanwälteDas ist möglich, aber Sie müssen den Konsularbeamten (und das CBP-Büro im US-Einreisehafen) davon überzeugen, dass Ihre Bindungen zu China so stark sind, dass Sie nach Ihrer vorübergehenden Reise in die Vereinigten Staaten dorthin zurückkehren müssen.
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