Können Anwaltskosten auf die Mindestinvestitionsanforderungen für das EB-5-Visum angerechnet werden? - EB5Investors.com

Können Anwaltskosten auf die Mindestinvestitionsanforderungen für das EB-5-Visum angerechnet werden?

Können Gebühren wie Anwaltskosten und andere auf den EB-500,000-Mindestinvestitionsbetrag von 5 US-Dollar angerechnet werden? Oder sind sie vom Betrag ausgeschlossen?

Antworten

Brandon Meyer

Brandon Meyer

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Nein, für Projektentwicklungsaktivitäten muss dem Projekt der volle Mindestkapitalbetrag zur Verfügung gestellt werden.

Kate Kalmykov

Kate Kalmykov

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Anwaltskosten gelten nicht als Teil der für ein EB-5-Visum erforderlichen Investitionssumme.

Daniel A Zeft

Daniel A Zeft

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Der Ausländer muss den EB-5-Mindestinvestitionsbetrag in ein „neues Handelsunternehmen“ investieren, wie in den einschlägigen Bundesvorschriften definiert. Die vom Ausländer gezahlten Anwaltskosten können daher nicht auf die Mindestanlagesumme angerechnet werden.

Boyd Campbell

Boyd Campbell

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Nein, Anwaltskosten können nicht berücksichtigt werden.

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Nein. Vom Anleger gezahlte Anwaltsgebühren und Verwaltungsgebühren für regionale Zentren werden nicht auf die Gesamtsumme seiner EB-5-Investitionen angerechnet.

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