Können Gebühren wie Anwaltskosten und andere auf den EB-500,000-Mindestinvestitionsbetrag von 5 US-Dollar angerechnet werden? Oder sind sie vom Betrag ausgeschlossen?
Antworten
Brandon Meyer
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, für Projektentwicklungsaktivitäten muss dem Projekt der volle Mindestkapitalbetrag zur Verfügung gestellt werden.
Kate Kalmykov
EB-5 EinwanderungsanwälteAnwaltskosten gelten nicht als Teil der für ein EB-5-Visum erforderlichen Investitionssumme.
Daniel A Zeft
EB-5 EinwanderungsanwälteDer Ausländer muss den EB-5-Mindestinvestitionsbetrag in ein „neues Handelsunternehmen“ investieren, wie in den einschlägigen Bundesvorschriften definiert. Die vom Ausländer gezahlten Anwaltskosten können daher nicht auf die Mindestanlagesumme angerechnet werden.
Boyd Campbell
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, Anwaltskosten können nicht berücksichtigt werden.
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteNein. Vom Anleger gezahlte Anwaltsgebühren und Verwaltungsgebühren für regionale Zentren werden nicht auf die Gesamtsumme seiner EB-5-Investitionen angerechnet.
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