Ich bin Mitbegründer eines Start-ups in meinem Heimatland. Ich habe vor, in die Vereinigten Staaten zu ziehen und mein Unternehmen auf dem amerikanischen Markt zu etablieren. Kann ich das EB-5-Visum beantragen, indem ich mein eigenes Unternehmen gründe und in dieses investiere? Wann muss ich meinen EB-5-Antrag einreichen?
Antworten
Yin Lu
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, du kannst. Dies wird als direktes EB-5 bezeichnet. Die rechtlichen Anforderungen für einen direkten EB-5-Fall sind dieselben wie für einen typischen EB-5-Fall in einem regionalen Zentrum. Sie müssen mindestens 1 Million US-Dollar oder 500,000 US-Dollar investieren, wenn sich das neue Handelsunternehmen in einem gezielten Beschäftigungsgebiet befindet, und 10 neue Arbeitsplätze schaffen. Sie können Ihr I-526 einreichen, wenn die Investition getätigt wird. Aufgrund der Komplexität dieses direkten EB-5-Falls würde ich Ihnen empfehlen, sich an einen erfahrenen Einwanderungsanwalt zu wenden.
Lei Jiang
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können in Ihr eigenes Unternehmen investieren. Sie können einen EB-5-Antrag einreichen, nachdem der Fonds an ein US-Unternehmen übertragen wurde. Es ist eine gute Idee, mit anderen Menschen zusammenzuarbeiten, da Sie nicht in den Vereinigten Staaten sein können, bis Ihr Antrag genehmigt wurde und Sie ein Visum erhalten.
Julia Roussinova
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können direkt in Ihr eigenes Unternehmen investieren, indem Sie in den Vereinigten Staaten ein neues Handelsunternehmen gründen, das eine gewinnorientierte Geschäftstätigkeit ausübt und Arbeitsplätze für mindestens 10 Vollzeitstellen (mindestens 35 Stunden pro Woche) schafft in den Vereinigten Staaten. Wenn sich ein neues Handelsunternehmen nicht in einem ländlichen oder gezielten Beschäftigungsgebiet befindet, beträgt die erforderliche Mindestinvestition 1 Million US-Dollar statt 500,000 US-Dollar. Das neue Handelsunternehmen muss über einen umfassenden Geschäftsplan verfügen und sich ansonsten für das EB-5-Programm qualifizieren. Außerdem müssen Sie Kapital investieren oder dabei sein, es zu investieren, und eine rechtmäßige Quelle der Investitionsmittel nachweisen, bevor Sie den I-526-Antrag bei USCIS einreichen . Bitte wenden Sie sich an einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt, der Sie beraten und mit einem Team von Fachleuten wie einem Unternehmensberater, einem Wirtschaftsprüfer, einem Businessplan-Autor usw. verbinden kann.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteJa; Sie können einen I-526-Antrag auf Einstufung als EB-5-Einwanderer einreichen, NACHDEM Sie die qualifizierende Investition getätigt und ein Petitionspaket vorbereitet haben, aus dem hervorgeht, dass der erforderliche Kapitalbetrag in ein neues Handelsunternehmen (NCE) investiert wurde und dass die Mittel vorhanden sind im wirtschaftlichen Sinne gefährdet sind, Sie an der Verwaltung der NCE beteiligt sind und das investierte Kapital rechtmäßig erworben wurde. Sie müssen außerdem den Nachweis einer sinnvollen Geschäftstätigkeit und einen umfassenden Geschäftsplan vorlegen, aus dem hervorgeht, wann und wie Ihr NCE mindestens zehn Vollzeitarbeitsplätze für US-Arbeitnehmer schaffen wird (Sie müssen nachweisen, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb von zweieinhalb Jahren erfolgen wird Ihre I-526 wird genehmigt). Der Geschäftsplan muss glaubwürdig und umsetzbar sein und auf überprüfbaren Daten basieren.
John J. Downey
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, reichen Sie es jetzt ein, aber Sie können nicht hierher kommen und daran arbeiten, bis Sie eine Genehmigung erhalten. Finden Sie vielleicht einen Joint-Venture-Partner, der in den USA arbeiten darf. Sie könnten das Geschäft in Gang bringen, während Ihr Antrag noch aussteht.
Gregory Romanovsky
EB-5 EinwanderungsanwälteVielen Dank für Ihre Anfrage. Sie können sicherlich in Ihr eigenes Unternehmen investieren, aber Sie müssten mindestens 10 Arbeitsplätze für US-Bürger schaffen. Sie können Ihr I-526 einreichen, sobald das Geld investiert ist (vorausgesetzt, alle anderen Voraussetzungen sind erfüllt).
Karen-Lee Pollak
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können Ihr eigenes Unternehmen befallen. Es beträgt 1 Million US-Dollar, es sei denn, Ihr Unternehmen befindet sich in einer Gegend mit hoher Arbeitslosigkeit oder in einem ländlichen Gebiet – dann wird der Betrag auf 500,000 US-Dollar reduziert. Das Unternehmen muss 10 Vollzeitarbeitsplätze schaffen, Sie und Ihre Familie nicht mitgerechnet. Nachdem Sie das Geld angelegt haben, können Sie das I-526 einreichen und nachweisen, wofür das Geld verwendet wurde.
Anthony Korda
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können Ihr eigenes Unternehmen als Grundlage für das EB-5-Visum verwenden. Dies ist ein „Direct EB-5“ und Sie müssen nachweisen, dass Ihre Investition von 1 Million US-Dollar (500,000 US-Dollar in einem ländlichen oder gezielten Beschäftigungsgebiet) direkt zur Schaffung von 10 Arbeitsplätzen führt. Das Problem ist das Timing. Bevor Sie den I-526-Antrag einreichen, müssen Sie die Mittel vollständig gebunden haben, obwohl eine Treuhandübertragung zulässig ist. Wenn das Geschäft vor der Visumsgenehmigung aufgenommen wird, können Sie das Geschäft in den Vereinigten Staaten möglicherweise nicht weiterführen, bis Sie Ihren Status als ständiger Wohnsitz erhalten. Es sind eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen, die das direkte EB-5-Modell vom Modell des Regionalzentrums unterscheiden. Sie sollten sich daher an einen erfahrenen EB-5-Anwalt wenden, bevor Sie sich auf ein Geschäft oder Projekt einlassen.
Olga Karasik
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, du kannst. Dies wird als Direktinvestition EB-5 bezeichnet. In vielerlei Hinsicht ist es einfacher als Investitionen über regionale Zentren. Sobald Sie bereit sind, mit Ihrer Investition fortzufahren, können Sie EB-5 beantragen.
Michael A. Harris, Esq
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können das EB-5-Visum beantragen, indem Sie Ihr eigenes neues Handelsunternehmen (NCE) in den Vereinigten Staaten gründen. Wenn Sie möchten, können wir auch Geschäftsbeziehungen mit Ihrem ausländischen Unternehmen unterhalten. Sie können das EB-5-Visum beantragen, wenn Sie in der NCE investiert haben oder aktiv dabei sind, in die NCE zu investieren, vorausgesetzt, dass Ihre Gelder tatsächlich in der NCE gebunden und gefährdet sind, um Gewinne und Einnahmen zu erwirtschaften. Zusätzlich zu den Investitionsbeträgen gibt es noch viele weitere Anforderungen für den EB-5-Visumantrag, wie z. B. die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Nachverfolgung Ihrer rechtmäßigen Finanzierungsquelle.
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