Kann ein US-Bürger einem EB-5-Investor Geld leihen? - EB5Investors.com

Kann ein US-Bürger einem EB-5-Investor Geld leihen?

Ich bin britischer Staatsbürger und ein Freund, der US-Bürger ist, möchte mir Geld leihen, um in ein Regionalzentrum zu investieren. Ist es wichtig, ob das Darlehen von einem US-Bürger kommt, der kein Interesse an dem Regionalzentrum hat, oder muss das gesamte Geld von außerhalb der Vereinigten Staaten stammen? Er kann mir das Geld von einem ausländischen Bankkonto überweisen.

Antworten

Reza Rahbaran

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Ja, Ihr Freund kann Ihnen das Geld leihen. Das Darlehen muss jedoch durch das Privatvermögen des Investors abgesichert sein. Ihr Freund muss nachweisen, dass die geliehenen Mittel aus einer legalen Quelle stammen. Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, dass das Investitionskapital aus dem Ausland stammt.

Lei Jiang

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Das Geld muss Ihnen gehören. Wenn Sie es geliehen haben, muss die Sicherheit Ihr Vermögen sein. Außerdem müssen Sie ein akkreditierter Investor sein (bestimmte Einkommens-/Vermögensanforderungen erfüllen).

Rohit Kapuria

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Ein Geschenk ist in Ordnung, sofern der Schenkende (Ihr Freund) hinreichend nachweisen kann, wie er zu den Mitteln gekommen ist, d. h. es muss sich um rechtmäßig erworbene Mittel handeln.

Ebiho Ahonkhai

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Ja, ein US-Bürger kann einem EB-5-Investor Geld leihen. Es ist wichtig, den Rat eines EB-5-Einwanderungsberaters einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kreditbedingungen ausreichend dokumentiert sind und dass der Kredit durch den Investor ausreichend besichert ist. Darüber hinaus muss der Investor nachweisen, dass er oder sie ausreichend verdient hat, um die Immobilie zu erwerben, die als Sicherheit für diesen Kredit dient. Wenn der Kredit nicht ausreichend besichert ist, könnte die Bereitstellung von Geldern an den Investor vom USCIS als Geschenk ausgelegt werden. Wir haben mehrere Investoren in Fällen beraten, in denen EB-5-qualifizierte Investitionsmittel durch Kredite und/oder Geschenke erzielt wurden, und bieten Ihnen gerne eine kurze kostenlose telefonische Beratung an, um Ihre Optionen zu besprechen.

Marjan Kasra

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Die kurze Antwort lautet „Ja“. Sie müssen dies jedoch mit einem qualifizierten Anwalt besprechen, um die Herkunft der Mittel ordnungsgemäß zu dokumentieren.

Vaughan de Kirby

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Ja, die Mittel können aus einem Darlehen stammen. Dieses muss jedoch durch eine Immobilie abgesichert sein und darf kein ungesichertes Darlehen sein.

Michael A. Harris, Esq

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Ja, das ist möglich. Allerdings ist die Art und Weise, wie Sie das Darlehen absichern, entscheidend. Sie sollten einen erfahrenen EB-5-Anwalt zu Rate ziehen.

Margo Chernysheva

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Ein Darlehen ist als Teil der EB-5-Investorenmittel zulässig, wenn es durch Vermögenswerte des Investors gedeckt ist. Wenn keine Vermögenswerte vorhanden sind, handelt es sich um ein Geschenk und muss dem Schenkungssteuergesetz unterliegen. Bitte beauftragen Sie einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt, der Sie unterstützt.

David Morris

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Aus Sicht des USCIS ist es dem EB-5-Investor nicht verboten, Gelder von Freunden und Familie in Form von Geschenken oder Darlehen anzunehmen. Ebenso gibt es keine Einwanderungsregel, die vorschreibt, dass der Schenker des Geschenks oder Darlehens ein Ausländer sein oder sich außerhalb der USA befinden muss. Tatsächlich haben wir viele Fälle bearbeitet, in denen die Mittel für den EB-5-Antragsteller ein Geschenk oder Darlehen einer US-Person waren. Entscheidend ist, sicherzustellen, dass die US-Person ausreichende Unterlagen vorlegen kann, um die „rechtmäßige Herkunft der Mittel“ nachzuweisen. Außerdem ist es wichtig, dass der EB-5-Antragsteller und die US-Person (die die Mittel verleiht) sich von einem qualifizierten Steueranwalt beraten lassen, um sicherzustellen, dass keine besonderen Steuerprobleme auftreten. Schließlich kann das Darlehen nicht durch die EB-5-Investition besichert werden (gemäß den USCIS-Regeln).

Fredrick W. Voigtmann

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Das Darlehen kann von einem US-Bürger stammen, muss aber durch Ihr persönliches Vermögen abgesichert sein, das zum Marktwert bewertet wird. Kein Teil des neuen Handelsunternehmens darf als Sicherheit verwendet oder in irgendeiner Weise in die Schuldenvereinbarung einbezogen werden. Darüber hinaus müssen Sie die Herkunft der Mittel nachweisen, um die Sicherheit überhaupt zu erhalten. Die Mittel können aus den Vereinigten Staaten stammen; sie müssen nicht aus dem Ausland kommen. Die Mittel müssen Ihre Mittel sein (in Ihrem Besitz, Eigentum und unter Ihrer Kontrolle), um als Ihre Investition betrachtet zu werden.

Anthony Korda

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Ja, die Mittel können in Form eines Darlehens eines US-Bürgers bereitgestellt werden. Das Darlehen muss jedoch durch Vermögenswerte des Investors abgesichert sein und der Investor muss nachweisen können, dass die Vermögenswerte rechtmäßig erworben wurden.

Rachel Lew

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Die EB-5-Bestimmungen gestatten die Investition von Bargeld und Bargeldäquivalenten, Ausrüstung, Inventar, anderen materiellen Vermögenswerten und Schulden (bewertet zum Marktwert zum Zeitpunkt der Investition) als Kapital in das neue Handelsunternehmen. Ein Darlehen von Dritten kann unter Vorbehalt der Ausstellung eines Schuldscheins mit Rückzahlungsplan verwendet werden und das Darlehen ist durch Ihre Immobilien oder Ihr persönliches Vermögen abgesichert. Für den EB-5-Antrag muss ein qualifizierter Investor jedoch eine natürliche Person sein, die entweder allein oder gemeinsam mit ihrem Ehepartner über ein Nettovermögen von mindestens 500,000 USD bzw. 250,000 USD verfügt und im letzten Steuerjahr ein Bruttoeinkommen von mindestens 100,000 USD hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich haben wird (das Nettovermögen wird ohne Haus, Wohnungseinrichtung und Autos ermittelt). Darüber hinaus wird der Investor als „akkreditierter Investor“ gemäß der Definition in Verordnung D definiert, d. h.: 1. Jede natürliche Person, deren individuelles Nettovermögen oder gemeinsames Nettovermögen mit dem Ehepartner dieser Person zum Zeitpunkt des Kaufs 1,000,000 USD übersteigt; 2. Jede natürliche Person, die in den beiden letzten Jahren ein individuelles Einkommen von über 200,000 USD oder ein gemeinsames Einkommen mit dem Ehepartner dieser Person in jedem dieser Jahre von über 300,000 USD hatte und vernünftigerweise davon ausgehen kann, im laufenden Jahr dasselbe Einkommensniveau zu erreichen; Wenn Sie diese grundlegenden Anforderungen erfüllen und über die Mittel verfügen, das Drittdarlehen bis zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags I-829 zurückzuzahlen, kann das Darlehen als Kapital für Eb-5-Zwecke gelten.

Jessica Marken

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Es besteht kein Verbot, Gelder, die ein Geschenk sind, für die EB-5-Investition zu verwenden. Allerdings muss nachgewiesen werden, wie der Schenkende die Gelder rechtmäßig erhalten hat. Darüber hinaus wäre es für Ihren Freund ratsam, mit einem Steuerberater über mögliche Schenkungssteuerfolgen zu sprechen.

Salvatore Picataggio

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Im Allgemeinen sind Sie qualifiziert, solange die eigentliche Investition von Ihrem persönlichen Konto erfolgt. Es ist wichtig, einen EB-5-Berater wie unsere Anwaltskanzlei zu beauftragen, der Sie bei der Authentifizierung der Geldquelle (Geschenke, Darlehen, Gehalt, Verkauf von Vermögenswerten usw.) unterstützt.

Ed Beshara

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Sie können geliehene oder geliehene Mittel von Freunden oder Familienmitgliedern für Ihre persönlichen Investitionsmittel verwenden, die Sie persönlich in ein EB-5-Projekt investieren müssen. Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung, Ihnen die Mittel zu leihen, in den Vereinigten Staaten und von einer US-Institution oder einer US-Einzelperson erfolgen kann. Außerdem muss nachgewiesen werden, wie die Mittel aus rechtmäßiger Quelle angesammelt und an den ausländischen Investor überwiesen wurden.

Yin Lu

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Wenn Ihr US-amerikanischer Freund Ihnen das Geld leihen möchte, muss dieser Freund die Rechtmäßigkeit seiner Mittel nachweisen und Sie müssen auch begründen, warum dieser Freund Ihnen dieses Geld leihen möchte. Es ist auch möglich, dass USCIS fragt, wie Sie diesen Privatkredit zurückzahlen können. Es ist nicht notwendig, dass die Investitionsmittel außerhalb der USA stammen.

Robert West

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Das ist möglich, allerdings muss das Darlehen besichert sein. Ein unbesichertes Darlehen funktioniert nicht.

Olga Karasik

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Vielen Dank für Ihre Frage. Es ist einem US-Bürger nicht verboten, Ihnen Geld für EB-5-Investitionen zu leihen. Es gibt jedoch bestimmte Sicherheitsvorkehrungen. Erstens muss der US-Bürger die klare und saubere Herkunft der Mittel nachweisen. Zweitens kann das Darlehen nicht durch Ihre Investition in das EB-5-Projekt abgesichert werden und muss durch einige Ihrer anderen Vermögenswerte abgesichert werden. Wenn dies als ungesichertes Darlehen in Betracht gezogen wird, müssen Sie enge Bindungen zu dieser Person nachweisen, sei es familiärer oder enger Freundschaftsstatus oder andere zwingende Gründe, warum er/sie Ihnen das letzte ungesicherte Darlehen gewähren würde. Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Frage.

Neville M Leslie

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Nein, es muss das eigene Geld des Anlegers sein.

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