Ich arbeite derzeit in den Vereinigten Staaten unter einem H1B. Der Investmentfonds wird ein Geschenk meines Bruders und meiner Schwägerin sein. Wie bewerbe ich mich am besten für EB-5? Wird es möglich sein, auch wenn ich bereits in den Vereinigten Staaten arbeite?
Antworten
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteAls Inhaber eines H-1B-Visums können Sie ein EB-5-Visum beantragen, und zwar während Ihrer Arbeit in den Vereinigten Staaten. Bitte beachten Sie außerdem, dass Ihr Bruder und Ihre Schwägerin die Herkunft der Mittel dokumentieren müssen.
Shahzad Q Qadri
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenEs wird kein Problem geben, sofern Sie während der Bearbeitung des EB-5 im Status bleiben.
Roberto Ortiz
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie derzeit ein H-1B-Visum besitzen, können Sie ein EB-5 beantragen. Solange Sie noch über das H-1B verfügen, können Sie auch eine Statusanpassung in den USA beantragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.
Yin Lu
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Inhaber eines H-1B-Visums sind berechtigt, ein EB-5-Visum zu beantragen. Schenkungen von anderen sind zulässig, sofern der Spender seine/ihre Geldquelle ordnungsgemäß darlegen kann.
Philip H. Teplen
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, alles kann erledigt werden, während Sie in den USA sind. Allerdings müssen die Schenkung und die Rechtmäßigkeit der Schenkung des Anlagevermögens eindeutig nachgewiesen werden. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Matthew T. Galati
EB-5 EinwanderungsanwälteDie bloße Tatsache, den H-1B-Status zu haben, ist für die Fähigkeit, einen EB-5-Antrag einzureichen, nicht von Bedeutung. Wenn sich eine Person in den USA befindet, muss sie ihren Status entsprechend in Teil 1 des I-526-Formulars dokumentieren. Es ist hilfreich, mit einem Einwanderungsanwalt zusammenzuarbeiten, um die Schenkungsvereinbarung sowie die rechtmäßige Quelle und den Weg der Gelder zu dokumentieren. Ein kompetenter Einwanderungsanwalt kann auch die Vor- und Nachteile eines Antrags auf Statusanpassung gegenüber einer konsularischen Bearbeitung besprechen, die erst nach Genehmigung des I-526 erfolgt.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteJa; Es ist möglich, EB-5 während Ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten mit dem H-1B-Status (oder einem anderen rechtmäßigen Nichteinwanderungsstatus) zu beantragen. Sie sollten sich an einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt wie mich wenden, der Sie in dieser Angelegenheit vertritt.
Gregory Romanovsky
EB-5 EinwanderungsanwälteVielen Dank für Ihre Anfrage. Ja, es ist möglich, über das EB-5-Programm einen dauerhaften Wohnsitz zu beantragen, während man bereits in den Vereinigten Staaten arbeitet.
Anthony Korda
EB-5 EinwanderungsanwälteJa. Sie können die EB5-Petition einreichen und in den Vereinigten Staaten bleiben, sofern Sie Ihren H1B-Status beibehalten und dann eine Statusanpassung beantragen, sobald die Petition genehmigt wurde.
Alexander Lebedinski
EB-5 EinwanderungsanwälteSobald Sie eine dokumentierte Schenkung erhalten, fahren Sie mit dem EB-5-Prozess fort, indem Sie die erforderlichen Investitionen tätigen und alle anderen erforderlichen Schritte ausführen. Sie sollten die Vorteile einer Direktinvestition im Vergleich zu einem regionalen Investitionsansatz abwägen, um herauszufinden, welcher Ihren Anforderungen, Ihrer Verfügbarkeit und Ihrer Risikotoleranz besser entspricht. Im Rahmen des I-526-Antrags müssen Sie angeben, ob Sie das Einwanderungsvisum in den Vereinigten Staaten im Rahmen eines Statusanpassungsverfahrens oder bei einem US-Konsulat beantragen möchten. Um diese Entscheidung zu treffen, sollten Sie berücksichtigen, wie viel Zeit Ihnen noch für Ihr H-1B-Visum verbleibt, ob möglicherweise H-1B-Verlängerungen verfügbar sind und wie lange die I-526-Bearbeitung dauert. Sie würden dann während der Gültigkeitsdauer und gegebenenfalls während der Verlängerungen mit H-1B für Ihren aktuellen Arbeitgeber weiterarbeiten. Wenn Ihr H-1B abläuft, bevor Ihnen ein Einwanderungsvisum ausgestellt wird, müssen Sie die Vereinigten Staaten möglicherweise für einen bestimmten Zeitraum verlassen. Ich würde mich über die Gelegenheit freuen, Sie bei diesem gesamten Prozess zu unterstützen.
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können zunächst einen I-526-Investorenantrag einreichen und nach Genehmigung des I-526-Antrags einen I-485-Antrag auf eine bedingte dauerhafte Aufenthaltserlaubnis einreichen, während Sie in den Vereinigten Staaten arbeiten und leben und den legalen H-1B-Status beibehalten Die Vereinigten Staaten.
Vaughan de Kirby
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können sich bewerben, während Sie einen H-1B besitzen. Es gibt viele Vorteile, die Sie mit Ihrem Anwalt besprechen sollten.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteIch hatte viele andere Kunden, wie Sie, die sich im H1B- oder L-1-Status für EB-5 beworben hatten. Solange Sie diesen Status beibehalten, ist es einfacher, Ihren Status anzupassen, sobald die I-526 genehmigt wurde. Da es sich bei Ihrer Finanzierungsquelle um eine Schenkung Ihres Bruders handelt, müssen wir die legale Einkommensquelle Ihres Bruders und sein Vermögen ermitteln, ansonsten sollten Sie jedoch startklar sein.
Kamana Mathur
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können ein EB-5 beantragen, während Sie in den Vereinigten Staaten arbeiten, und das Geld kann als Geschenk dienen. Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Details.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteEs sollte möglich sein, aber wir müssten Ihre Einwanderungsgeschichte und Zeitpläne überprüfen. Das einzige Problem in Situationen wie dieser ist die doppelte Absicht.
Kripa Upadhyay
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können sich für das EB-5-Programm bewerben, während Sie sich noch in einem anderen Status befinden, z. B. F-1 oder H-1B. In Ihrem Fall müssen Sie, da es sich bei der Investition um eine Schenkung handelt, die tatsächliche Schenkung dokumentieren (zusammen mit allen damit verbundenen steuerlichen Aspekten, insbesondere für Ihren Bruder und Ihre Schwägerin), und diese wiederum müssen die Schenkung vorlegen ausreichende Dokumentation, um die Herkunft der Gelder nachzuweisen. Wie andere zweifellos sagen, sollten Sie sich wirklich an einen erfahrenen Einwanderungsanwalt wenden, der Sie bei Ihrem weiteren Vorgehen berät.
Dale Schwartz
EB-5 EinwanderungsanwälteJa. Sie können den EB-5-Status beantragen, wenn Sie den H-1B-Status haben. Der EB-5-Antrag hat keinerlei Auswirkungen auf Ihren H-1B-Status. Lassen Sie uns wissen, ob wir Ihnen helfen können.
Jeffrey E. Campion
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenDer Aufenthalt in den Vereinigten Staaten schadet Ihnen nicht. Tatsächlich bietet es Ihnen den Vorteil, eine Statusanpassung zu beantragen, wenn das I-526 genehmigt ist und Ihr H-1B noch gültig ist. Somit können Sie den EB-5-Antrag in den Vereinigten Staaten stellen. Bitte denken Sie im Hinblick auf die Schenkung daran, dass Sie die Gelder, die Sie gespendet haben, zurückverfolgen müssen, um nachzuweisen, dass sie rechtmäßig sind.
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