Ich bin 1 mit einem F-1992-Visum in das Land eingereist und habe nun seit einigen Jahren keinen Status mehr. Kann ich meinen Status anpassen, wenn ich in ein Unternehmen investiere und mich für EB-5 bewerbe?
Antworten
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteSie haben die Aufenthaltsdauer Ihres F-1-Visums um einige Jahre überschritten; Daher kann Ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten für 10 Jahre untersagt werden. Eine gründlichere Prüfung Ihres Falles ist erforderlich, um zu entscheiden, wie es weitergehen soll.
Shahzad Q Qadri
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenNein, Sie haben keinen Anspruch auf eine Anpassung.
Ein Olusanjo Omoniyi
EB-5 EinwanderungsanwälteObwohl Sie EB-5 beantragen können, können Sie Ihren Status in den USA nicht anpassen, da Sie keinen Status hatten. Wenn Sie einen EB-5-Antrag einreichen, ist es nach den vorliegenden Fakten tatsächlich die beste Option, dass Sie für eine konsularische Bearbeitung in Ihr Land zurückkehren müssen, vorausgesetzt, es wurde festgestellt, dass Ihnen die Wiedereinreise nicht dauerhaft verwehrt ist USA Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass Sie eine Verzichtserklärung einreichen, um zu verhindern, dass Sie für unzulässig erklärt werden. Was schließlich Ihre Finanzierung des EB-5-Antrags betrifft, so hat das USCIS (und sogar das für etwaige Berufungen in EB-5-Fällen zuständige Verwaltungsbeschwerdebüro stimmte darin überein) entschieden, dass Gelder erworben oder geschaffen wurden, während sich ein Ausländer in einem rechtswidrigen Status befand oder unerlaubt einer Arbeit nachging konnten bei der EB-5-Prüfung nicht als rechtmäßige Mittel behandelt werden. Im Wesentlichen können Ihre EB-5-Investmentfonds nicht aus der Zeit stammen, als Sie keinen Status in den USA hatten. Wägen Sie daher alle Optionen mit Ihrem Einwanderungsanwalt ab und stellen Sie sicher, dass Ihre EB-5-Investmentfonds nicht erworben wurden, während Sie sich außerhalb des US-amerikanischen Aufenthaltsstatus aufhielten Status.
Michael A. Harris, Esq
EB-5 EinwanderungsanwälteIch verstehe nicht, wie eine Statusanpassung für Sie möglich ist, da Sie in der Regel einen rechtmäßigen Nichteinwanderungsstatus haben müssen, um einen Antrag stellen zu können. Dennoch ist es am besten, wenn Sie einen erfahrenen Einwanderungsberater konsultieren, um Ihre F-1-Dokumente zu überprüfen und festzustellen, ob Sie einem der Hindernisse für die rechtswidrige Anwesenheit unterliegen. Daher kann es im besten Fall sein, dass Sie ein Einwanderungsvisum im Ausland in dem Land beantragen müssen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Philip H. Teplen
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie Ihren Status nicht mehr haben, ist es Ihnen leider nicht möglich, sich auf der Grundlage Ihrer I-526 anzupassen. Die einzig mögliche Änderung Ihrer Situation ist eine Heirat mit einem US-Bürger. Für ein persönliches Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung und bin erreichbar.
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteDie unmittelbare Antwort lautet: Sie können auf der Grundlage einer genehmigten I-526-Petition keine bedingte dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den Vereinigten Staaten beantragen, wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten befinden und keinen Status haben. Wenn Sie jedoch in der Lage sind, aus Treu und Glauben einen US-Bürger zu heiraten, können Sie möglicherweise eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den Vereinigten Staaten beantragen, auch wenn Sie keinen Status haben.
Marc Yelnick
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können die Petition einreichen, sind jedoch nicht berechtigt, den Status anzupassen. Sie müssten ein Einwanderungsvisum bei einem Konsularbüro im Ausland beantragen.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können jederzeit eine I-526-Petition einreichen. Wenn dies jedoch genehmigt wird, müssen Sie eine bedingte dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten, indem Sie die konsularische Bearbeitung beim US-Konsulat in Ihrem Heimatland durchlaufen. Wenn Sie einen gültigen US-Status hätten, könnten Sie die Anpassung innerhalb der Vereinigten Staaten vornehmen.
Jeffrey E. Campion
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenSie können nicht anpassen. Aber vorausgesetzt, dass Sie Recht haben und ein D/S I-94 hatten, liegt kein rechtswidriger Aufenthalt vor. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da es bedeutet, dass Sie nicht unzulässig sind. Sie müssten den Konsulatsprozess durchlaufen.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können Ihren Status nicht anpassen oder ändern, wenn Sie keinen gültigen Status haben. Ich würde vorschlagen, dass Sie das I-526 beantragen und dann die konsularische Bearbeitung in Ihrem Heimatland durchführen, sobald Ihr I-526 genehmigt wurde.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können EB-5 beantragen, sind jedoch nicht berechtigt, Ihren Status in den Vereinigten Staaten anzupassen, es sei denn, Sie unterliegen gemäß INA Abschnitt 245(i) einem Großvaterschutz. Wenn Sie als Student für die Dauer Ihres Status als D/S in die Vereinigten Staaten zugelassen wurden, entsteht für die Zwecke der drei- oder zehnjährigen Verjährungsfrist kein rechtswidriger Aufenthalt, es sei denn, USCIS oder ein Einwanderungsrichter haben einen Antrag gestellt Feststellung, dass Sie keinen Status mehr haben. Für den Fall, dass Sie sich nicht illegal in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben, könnten Sie Ihr Einwanderungsvisum bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen (und natürlich trotzdem genehmigt werden). Da es sich um eine ziemlich komplexe Einwanderungsfrage handelt, sollten Sie sich an einen erfahrenen Einwanderungsanwalt wie mich wenden, der Sie in solchen Angelegenheiten berät.
Matthew T. Galati
EB-5 EinwanderungsanwälteDer Status einer Person sollte für die Genehmigung einer EB-5-Petition nicht ausschlaggebend sein, vorausgesetzt, die Quelle ihrer Investition ist legitim und nicht illegal erworben. Die eigentliche Frage ist, ob die Green Card/das Einwanderungsvisum letztendlich genehmigt wird. Ein genehmigter Antrag könnte unter bestimmten Umständen eine Chance auf eine Green Card geben, selbst wenn er/sie keinen Status hat. Allerdings müsste ein erfahrener Einwanderungsanwalt diese Begleitumstände prüfen, um die endgültige Frage der Zulässigkeit zu klären. Sie sollten unbedingt eine ausführliche Beratung durch einen Anwalt in Betracht ziehen, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen, die eine Investition gefährden oder die Einleitung eines Abschiebungsverfahrens wahrscheinlicher machen könnten.
Robert Baizer
EB-5 EinwanderungsanwälteEine Person, die „out-of-status“ ist, kann sich im Allgemeinen nicht auf einen dauerhaften Aufenthalt in den Vereinigten Staaten einstellen, es sei denn, sie ist der unmittelbare Verwandte eines US-Bürgers. Eine Person, die ihren Studentenstatus verloren hat, könnte also nur dann von einer EB5-Investition profitieren, wenn sie den Fall bei einem US-Konsulat im Ausland erledigt, dort ein Einwanderungsvisum erhält und damit zurückkehrt. Es gibt eine 10-jährige Verjährungsfrist für Personen, die bei der Beantragung eines Visums im Ausland ihren vorläufigen Aufenthaltsstatus um ein Jahr überschreiten. Dies gilt oft nicht für eine Person, die ein Studentenvisum hatte, wenn die Person „D/S“ auf ihrem Formular I-94 hatte, aber Sie müssten dies mit einem Anwalt besprechen, um sicherzugehen. Darüber hinaus muss ein Anleger nachweisen, dass er das Geld für die Anlage rechtmäßig erworben hat. Wenn das Geld also durch Arbeit ohne Genehmigung in den Vereinigten Staaten verdient wurde, könnte dies die Genehmigung des Investitionsantrags verhindern.
Alexander Lebedinski
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, Sie können Ihren Status in den Vereinigten Staaten nicht basierend auf Ihrer Investition anpassen, wenn Sie jetzt keinen Status mehr haben. Sie müssten den Antrag auf ein Einwanderungsvisum bei einem Konsulat im Ausland bearbeiten. Bedenken Sie, dass bei Ihrer Wiedereinreise möglicherweise eine zehnjährige Sperre verhängt wird. Wenn Sie also die Vereinigten Staaten verlassen, kann es schwierig sein, wieder einzureisen. Ist eine Heirat mit einem US-Bürger möglich? Das würde wahrscheinlich das Problem der Statusanpassung lösen, so dass Sie die Vereinigten Staaten nicht verlassen müssen.
Stephen Berman
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, Sie können keine Anpassung vornehmen, wenn Sie nicht im Status sind. Sie könnten die Vereinigten Staaten verlassen und versuchen, im Ausland ein Visum zu bekommen, wenn Ihnen die Rückübernahme nicht verwehrt ist.
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