Das EB5 Investors Magazine freut sich, die Top 15 Unternehmens- und Wertpapieranwälte bekannt zu geben. Um teilnahmeberechtigt zu sein, mussten angesehene Anwälte in erster Linie Angebotsunterlagen für die EB-5-Finanzierung entwerfen.
Für weitere Informationen oder um mit einem dieser Fachleute Kontakt aufzunehmen, laden wir Sie ein, ihre Angebote unter anzusehen. www.EB5Investors.com/directories.
MICHAEL BAILKIN
Michael Bailkin ist Rechtsberater bei Akerman LLP, wo er Co-Vorsitzender der Opportunity Zone Practice Group ist. Er ist auf Wirtschaftsentwicklung spezialisiert, sowohl als Anwalt als auch als Entwickler. Zuvor war er leitender Beamter der Wirtschaftsentwicklung in New York City und war für die Erstellung der ersten Anreizprogramme verantwortlich. In seiner Privatpraxis war er für die Sicherung von Anreizen im Wert von über 3 Milliarden US-Dollar verantwortlich. Er fungiert auch als Berater und Projektmanager für EB-5-Projekte. Ein wichtiger Ansatz für ihn ist die Integration von EB-5-Investitionen mit einer breiten Palette lokaler, staatlicher und bundesstaatlicher Zuschüsse und Darlehen.
WELCHE TRENDS SEHEN SIE IN DER EB-5-BRANCHE?
Ein wichtiger Trend in der Branche ist die Verwendung von EB-5-Kapital für Projekte in Problemgebieten, die direkt gegen Armut vorgehen und den Bewohnern der Gegend echte Vorteile bringen. Bis vor kurzem wurden die meisten EB-5-Gelder in gehobene Marktgebiete investiert. Das liegt daran, dass es relativ einfach war, für diese Gebiete den TEA-Status (Targeted Employment Areas) zu erhalten, und Investoren bevorzugten diese Gebiete, solange sie die TEA-Vorteile nutzen konnten. Dies führte auch dazu, dass einige nationale Entwickler den Großteil der EB-5-Aktivitäten kontrollierten. Nach den aktuellen TEA-Regeln werden Investoren effektiv auf die betroffenen Gebiete beschränkt sein, und der Schlüssel für Entwickler, EB-5-Kapital zu erhalten, besteht darin, die Machbarkeitsbedingungen zu verbessern.
WIE GEHEN SIE MIT DEM THEMA UMSETZUNG UM?
Derzeit sind die gesetzlichen Bestimmungen und Marktbedingungen im Zusammenhang mit der Umverteilung im Fluss. Es besteht die Notwendigkeit, EB-5-Kapital umzuleiten, um eine zweite Runde von Beschäftigungs- und Investitionseffekten zu ermöglichen, und zwar auf eine Weise, die Nutzen und Kosten gerecht verteilt. Aber die Bestimmungen müssen klarer formuliert werden, und die hohen Zinssätze, die von den Regionalzentren für die Kapitalvergabe verlangt werden, haben die Nachfrage gedämpft. In jedem Fall ist das wichtigste Ziel im Allgemeinen, das Niveau des EB-5-Kapitals für neue Projekte zu erhöhen, zu einer Zeit, da der Schlüsselmarkt, China, im Wesentlichen stillgelegt ist.
ROGELIO CARRASQUILLO
Rogelio „Roy“ Carrasquillo ist geschäftsführender Gesellschafter der Carrasquillo Law Group PC und Vorsitzender der Abteilungen EB-5 Immigrant Investor Program Services und Compliance and Securities Practices. Carrasquillo vertritt öffentliche und private Klienten, die EB-5 als Kapitalquelle nutzen, die Einstufung als EB-5 Regional Center beantragen, Investoren, die ihre Optionen in der Umschichtungsphase prüfen, sowie Projektentwickler, die mithilfe des EB-5-Programms Kapital beschaffen möchten. Er hat Erfahrung mit öffentlich-privaten Partnerschaftsprojekten unter Verwendung von EB-5-Mitteln, Opportunity Zones und Steuergutschriften. Er ist Absolvent der Georgetown University und der University of Pennsylvania Law School und ist als Anwalt in New York und Puerto Rico zugelassen.
WELCHE TRENDS SEHEN SIE IN DER EB-5-BRANCHE?
Wir haben einen Rückgang bei der Anzahl neuer Bauprojekte und -entwicklungen festgestellt, darunter auch bei denjenigen, die versuchen, EB-5-Finanzierungen zu integrieren. Wir sehen weiterhin, dass Entwickler EB-5-Finanzierungen als zusätzlichen Vorteil und nicht als alleinigen Zweck oder Finanzierungsquelle für ihre Projekte nutzen. Wir sehen auch weiterhin ein Interesse von lateinamerikanischen EB-5-Investoren. Wir haben auch mehrere Investorengruppen vertreten, die ihre EB-5-Investitionen liquidieren oder umschichten, um sicherzustellen, dass ihre Rechte angemessen geschützt sind und dass sie während dieses Prozesses fair behandelt werden.
WIE GEHEN SIE MIT DEM THEMA UMSETZUNG UM?
Wir beraten Investoren und Projektentwickler zu Fragen im Zusammenhang mit der Umschichtung von EB-5-Kapital. Obwohl die neuen USCIS-Richtlinien zur Umschichtung dringend benötigte Orientierung zu diesem Thema bieten, führen sie auch unerwartete Einschränkungen ein, wie etwa den geografischen Standort des Umschichtungsprojekts. Da immer mehr EB-5-Projekte ausgereift sind, versuchen Investoren, die Unternehmensstruktur ihrer Investition zu verstehen, um sicherzustellen, dass ihre Rechte während des Prozesses geschützt sind und um unnötige Verzögerungen bei der Rückzahlung ihrer Investition zu vermeiden. Wir arbeiten mit diesen Investorengruppen zusammen, um die Transparenz zu verbessern und ihnen bei der Bewältigung dieses Prozesses zu helfen.
RONALD FELDSTEIN
Ronald Fieldstone, Vorsitzender der Global Immigration and Foreign Investment Group von Saul Ewing Arnstein & Lehr LLP und Leiter der Opportunity Zone Group der Kanzlei, ist hauptsächlich in den Bereichen Gesellschafts-/Wertpapierrecht und Steuerrecht tätig. Fieldstone war als Unternehmens-/Wertpapierberater für vielfältige Branchen tätig, die Investorenangebote für EB-5-Einwanderungsvisa betreffen. Er vertritt Entwickler und regionale Zentren in EB-5-Angelegenheiten und betreut derzeit mehr als 350 EB-5-Projekte mit einer Gesamtkapitalbeschaffung von fast 8 Milliarden US-Dollar. Er hält regelmäßig Vorträge über EB-5-Unternehmens-/Wertpapierrecht für zahlreiche staatlich geförderte Organisationen, Industriegruppen und Berufsverbände. Fieldstone hat einen BS, MBA und JD von der University of Pennsylvania.
WELCHE TRENDS SEHEN SIE IN DER EB-5-BRANCHE?
Dies ist eine sehr komplizierte Frage. Einige positive Aspekte: Die neue Verwaltung ist viel benutzerfreundlicher. Aufgrund von COVID19 ist es einfacher, eine TEA-Bezeichnung zu erhalten, und Ökonomen verwenden andere Methoden, um eine TEA-Klassifizierung zu bestimmen. In bestimmten Märkten mit einer freundlicheren Verwaltung besteht eine erhöhte Nachfrage nach dem EB5-Visum. Der Gegenwind ist die Untersetzung vom 30. Juni, ein neuer Gesetzesvorschlag, der jetzt von der IIUSA unterstützt wird und viele Schwierigkeiten, Hindernisse und Kostensteigerungen mit sich bringt, obwohl er die Integritätsmaßnahmen erheblich verbessert. Die konsularischen Verzögerungen aufgrund von COVID sind ebenfalls ein großes Problem.
WIE GEHEN SIE MIT DEM THEMA UMSETZUNG UM?
Mit großer Sorgfalt. Wir prüfen es wie ein neues Angebot, unabhängig davon, ob die Zustimmung des Investors eingeholt werden muss oder nicht. Wir legen Wert auf unabhängige Beurteilungen oder Machbarkeitsstudien, um die finanziellen Annahmen und die Unabhängigkeit bei der Kredit- oder Eigenkapitalverwaltung zu untermauern. Außerdem ist ein detailliertes Einwanderungsupdate erforderlich, um alle Änderungen der letzten 20 Monate widerzuspiegeln.
CATHERINE DEBONO HOLMES
Catherine D. Holmes ist Vorsitzende der Investment Capital Law Group von JMBM und Autorin des Investment Law Blog. Sie praktiziert seit über 35 Jahren als Anwältin bei JMBM und konzentriert sich auf Investitionskapital und Geschäftstransaktionen. Holmes hilft Klienten weltweit dabei, Kapital von US-amerikanischen und nicht-US-amerikanischen Investoren zu beschaffen, zu investieren und zu verwalten. Sie hat mehr als 100 Immobilienentwickler bei der Beschaffung von Finanzierungen über das EB-5-Visumprogramm für Einwanderer und Investoren vertreten und zahlreiche chinesische Investoren. Ihre Erfahrung im Finanz- und Investitionsbereich umfasst die Abwicklung von Unternehmensgründungen für Unternehmer, private Wertpapierangebote, die Strukturierung und das Angebot privater Investitionsfonds sowie geschäftliche und regulatorische Angelegenheiten für Investmentbanker, Anlageberater, Wertpapiermakler und Immobilien-/Hypothekenmakler.
WELCHE TRENDS SEHEN SIE IN DER EB-5-BRANCHE?
Die Fähigkeit von US-Projektentwicklern, das EB-5-Investitionsprogramm zur Kapitalbeschaffung zu nutzen, leidet weiterhin unter den langen Wartezeiten für alle EB-5-Investoren, insbesondere für die aus China, sowie unter der erheblichen Erhöhung des Mindestinvestitionsbetrags und den Änderungen bei den Anforderungen an die Zielbeschäftigung. EB-5-Investoren suchen weiterhin nur nach Projekten in Zielbeschäftigungsbereichen, die für den niedrigeren Mindestinvestitionsbetrag in Frage kommen. Obwohl einige Projekte mit dem höheren Mindestinvestitionsbetrag vermarktet werden, stoßen sie bei Investoren auf wenig Interesse. Dies bedeutet, dass die Anzahl der Projekte, die im Rahmen des EB-5-Programms eine Finanzierung erhalten können, erheblich zurückgegangen ist.
WIE GEHEN SIE MIT DEM THEMA UMSETZUNG UM?
USCIS hat das EB-5-Programm mit seiner jüngsten Erklärung, dass Umschichtungen nur im geografischen Gebiet des Regionalzentrums erfolgen dürfen, das das ursprüngliche Projekt gesponsert hat, weiterhin gestört. Dies hat die Umschichtung für EB-5-Investitionsfonds erschwert. Einige EB-5-Investoren aus Festlandchina würden ihre Visumsanträge lieber zurückziehen und eine Rückzahlung ihres Kapitals erhalten, anstatt umzuschichten. Obwohl ein NCE normalerweise vertraglich nicht verpflichtet ist, die zurückziehenden EB-5-Investoren zurückzuzahlen, sollte das NCE in Erwägung ziehen, den Erlös aus der Rückzahlung ihrer ursprünglichen Investition zur Rückzahlung der zurückziehenden EB-5-Investoren zu verwenden.
MICHAEL HOMEIER
Michael G. Homeier praktiziert in seiner Einzelpraxis weiterhin Wertpapier-, Gesellschafts- und Geschäftstransaktionsrecht in Los Angeles, wie er es bei Homeier Law PC tat, und legt nun den Schwerpunkt auf einen individuelleren Expertenservice für ausgewählte Kunden. In seinen 13 Jahren als EB-5-Praxis hat Homeier Kunden bei buchstäblich Hunderten verschiedener Projekte vertreten, ob groß oder klein, hauptsächlich regionale Zentren und auch Direktkunden, und ihnen geholfen, erfolgreich Milliarden von Dollar aufzubringen (und Tausende von Arbeitsplätzen zu schaffen), während er gleichzeitig daran arbeitete, positive politische Veränderungen und vernünftige Integritätsreformen zu bewirken. Er erwarb seinen JD an der University of Southern California und seinen BA an der UCLA.
WELCHE TRENDS SEHEN SIE IN DER EB-5-BRANCHE?
Mit der Umsetzung der Vorschriften vom 21. November 2019 (höhere Mindestinvestitionen und engere TEAs) scheint sich die Projektgröße im mittleren Bereich zu stabilisieren, während die EB-5-Branche weiterhin Investorenmärkte in anderen Ländern entwickelt, darunter Indien, Brasilien und Südafrika. Projekte wechseln weiterhin von großen, teuren Firmen zu eher mittelpreisigen Boutique- und kleinen Anwaltskanzleien mit umfassender Erfahrung in der Erstellung von Wertpapierdokumenten höchster Qualität. Projekte im Anschluss an ihre Wertpapierangebote kehren weiterhin zu Wertpapieranwälten zurück, um Sanierungen und Umstrukturierungen vorzunehmen, damit sie sich den Umständen entsprechend rechtmäßig anpassen und weiterhin die sich ändernden EB-5-Anforderungen erfüllen können, einschließlich Umschichtung und Rücknahme von Investoren.
WIE GEHEN SIE MIT DEM THEMA UMSETZUNG UM?
Ich rate meinen Kunden weiterhin, die Umschichtung von vornherein zu besprechen, sowohl in den Angebotsunterlagen als auch in den endgültigen Verträgen, einschließlich der verschiedenen Optionen, aus denen die Kunden wählen können (vorbestimmte Verlängerung, neue risikobehaftete Investition, die nach der anfänglichen Rückzahlung bestimmt wird, Auswahl an Reinvestitionsoptionen, Investmentfonds). Der mehrstufige Ansatz meiner Firma hinsichtlich der Umschichtung bietet maximale Flexibilität bei dem geringsten wahrgenommenen Haftungsrisiko. Er zielt darauf ab, die Investitionen von Investoren mit Migrationshintergrund zu schützen und ihre Einwanderungsziele zu erreichen, während gleichzeitig die Offenlegungspflichten der Projektleiter erfüllt werden, verbunden mit einem angemessenen Maß an Flexibilität, um auf unvermeidlich veränderte Umstände im Laufe der Zeit reagieren zu können.
ANDREW KINGSTON
Andrew Kingston ist Principal bei Kingston Petersen, PLLC. Kingston ist seit 5 als EB-2009-Wertpapier- und Unternehmensberater tätig. Er war General Counsel für private und börsennotierte Unternehmen und Gründungspartner von NNDKP, einer der größten Anwaltskanzleien in Südosteuropa. Er lehrte Unternehmensfinanzierung in Schwellenmärkten an der Cornell Law School und war Rechtsreferendar bei Harold M. Fong, Jr., dem Vorsitzenden Richter des US-Bezirksgerichts in Hawaii. Er erhielt seinen BA von der University of Virginia und seinen JD von der Harvard Law School. Er ist Mitglied der Anwaltskammer des Staates Washington.
WELCHE TRENDS SEHEN SIE IN DER EB-5-BRANCHE?
Die COVID-19-Pandemie hat die mit EB-5-Kapital finanzierten Projekte, darunter Hotels, Einkaufszentren und Luxus-Eigentumswohnungen, enorm beeinträchtigt. Selbst gut verwaltete Projekte haben zu kämpfen, und viele Randprojekte stehen vor einer Umstrukturierung oder Schlimmerem. NCE-Manager haben die Pflicht, die Investoren auf dem Laufenden zu halten, was oft bedeutet, schlechte Nachrichten zu überbringen. Besorgte Investoren werden innerhalb ihrer NCEs aktiver, wo die lautesten und wütendsten Stimmen die meiste Aufmerksamkeit erhalten. Einige haben sogar versucht, ihre NCE-Manager vor Gericht zu bringen, was zusätzliche Kosten verursacht und die Chancen auf Rückzahlung weiter verringert.
WIE GEHEN SIE MIT DEM THEMA UMSETZUNG UM?
Um Tolstoi zu paraphrasieren: Jede Umschichtung ist auf ihre Weise unglücklich. Ältere PPMs haben Umschichtungen selten besprochen, was zu möglichen Konflikten mit Sponsoren führt. Viele Betriebsvereinbarungen verbieten Umschichtungen ohne Zustimmung der Investoren, was zu möglichen Konflikten zwischen Investoren führt, die ihre zweijährigen Unterstützungsperioden abgeschlossen haben, und solchen, die dies nicht getan haben. NCE-Manager sind wohl am unglücklichsten von allen. Nachdem sie eine praktikable Umschichtungsoption identifiziert haben, verpflichten sie sich treuhänderisch, den Investoren Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sie eine informierte Zustimmungsentscheidung treffen können. Das daraus resultierende Offenlegungsdokument, komplett mit Risikofaktoren und anderen beängstigenden Details, kann Investoren sowohl gegen die Umschichtungsoption als auch gegen die Manager aufbringen.
DEBBIE KLIS
Debbie Klis ist Partnerin bei Rimon Law, wo sie private Investmentfonds und Anlageberater im Zusammenhang mit Fondsstrukturierung, Werbung, Verfahren zur Privatplatzierung, Compliance-Richtlinien und -Verfahren, Nebenabreden, Platzierungsverträgen, damit verbundenen Vereinbarungen und Fragen vertritt. Klis‘ Erfahrung umfasst Private-Equity-Fonds, EB-5-Fonds, Risikokapitalfonds, komplexe Partnerschaften, inländische/offshore Hedgefonds und Opportunity Zone Funds. Klis verfügt über umfangreiche Erfahrung mit privaten Wertpapierangeboten, Anlagerichtlinien und -praktiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sowie Anti-Geldwäsche-Regelungen und -Operationen. Klis ist Absolventin der Georgetown University (LLM, Taxation), der Golden Gate University (JD) und der Santa Clara University (BS).
WELCHE TRENDS SEHEN SIE IN DER EB-5-BRANCHE?
Nachdem die rechtlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem EB-5-Programm 2019 die Investitionen behinderten und die Pandemie 5 zu einem Stillstand des EB-2020-Programms führte, zeichnet sich 2021 als ein Jahr der Wiederbelebung der EB-5-Branche ab, auch wenn diese bescheiden ausfällt. Wir sehen bereits jetzt Interesse in China und Indien im Jahr 2021, möglicherweise angeheizt durch wahrgenommene Verringerungen des Rückstands sowie die Energie, die durch das vorgeschlagene EB-5 Reform and Integrity Act entsteht. Das EB-5-Programm ist seit 2015 mit Unsicherheiten konfrontiert, sodass die Aussicht auf eine fünfjährige Verlängerung bis 2026 und mehr Transparenz und Zuverlässigkeit diesem wichtigen Programm vielleicht zu einem Wendepunkt verhelfen könnte.
WIE GEHEN SIE MIT DEM THEMA UMSETZUNG UM?
Wir haben Kunden dabei unterstützt, EB-5-Kapital unter Anwendung der verfügbaren formellen und informellen Richtlinien des USCIS sowie solider Grundsätze des Gesellschafts- und Wertpapierrechts umzuschichten. In Ermangelung anderer Richtlinien gingen wir davon aus, dass eine Umschichtung überall in den USA zulässig ist und über die NCE oder die JCE erfolgen kann. Der Policy Alert des USCIS vom Juli 2020 war in der Tat störend. Die rückwirkende Anwendung klarstellender Richtlinien ist in der Regel problematisch, wenn sie von früheren Erklärungen abweicht. Das 12-monatige Umschichtungsfenster war großzügiger, aber wir hätten uns die Freiheiten gewünscht, nach ausreichender Erstellung in jedes solide Immobilienprojekt umzuschichten, das trotz Standort und Struktur Risiken birgt.
JOR-GESETZ
Jor Law ist Gründungsaktionär von Lexcuity PC, das er zu einem führenden Unternehmen in EB-5 und anderen Bereichen der alternativen Finanzierung wie Crowdfunding, Blockchain und Tokenisierung digitaler Vermögenswerte, einschließlich ICOs/STOs, machte. Law hat Klienten in Hunderten verschiedener EB-5-Angelegenheiten vertreten und Unternehmen und Projekten geholfen, erfolgreich Milliarden von Dollar durch das EB-5-Programm aufzubringen. Er ist ständig an der Spitze von EB-5, bietet Lösungen für Probleme, bevor sie von der Branche erkannt werden, und führt neue Konzepte wie Crowdfunding, Tokenisierung und Sekundärhandel von EB-5-Anteilen über die Kryptowährungsinfrastruktur ein.
WELCHE TRENDS SEHEN SIE IN DER EB-5-BRANCHE?
Es gibt einen Anstieg von Klagen von Investoren, die den EB-5-Prozess abgeschlossen, aber ihre Investition nicht beendet haben. Klägerfirmen suchen aktiv nach Investoren, um Klagen gegen Projekte einzureichen. Dabei konzentrieren sie sich eher auf Vertragsverletzungsklagen als auf Wertpapierklagen. Da Kryptowährungen zu einer akzeptierten Anlageklasse werden, könnten zudem mehr Investoren versuchen, bei ihren Investitionen auf Krypto-Vermögenswerte zurückzugreifen. Da EB-5-Geschäfte ausgereift sind und Investoren nach Liquidität suchen, bietet die Verwendung von Blockchain-Technologie und Security-Token-Techniken einen interessanten Weg zu potenzieller Liquidität.
WIE GEHEN SIE MIT DEM THEMA UMSETZUNG UM?
Aus gesellschafts- und wertpapierrechtlicher Sicht geht es darum, den Emittenten maximale Flexibilität und Haftungsschutz zu bieten und gleichzeitig die Interessen der Anleger an Umschichtungsoptionen zu respektieren, die ihren unterschiedlichen Anlagezielen angemessen entsprechen. Die vorübergehende oder alternative Verwendung von Mitteln ist ein Konzept, das bereits in Fonds vor EB-5 existierte, sodass die ursprünglichen Formulare unseres Unternehmens bereits Bestimmungen zur Umschichtung enthielten. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, die Struktur an Anlageberater- und ähnliche Gesetze anzupassen oder mit entsprechend lizenzierten Personen zusammenzuarbeiten. Die ordnungsgemäße Offenlegung wesentlicher Fakten und Risiken, die die Umschichtung im Allgemeinen sowie den Umschichtungsplan eines bestimmten Projekts betreffen, ist ein Muss.
MARIZA MCKEE
Mariza McKee ist Rechtsanwältin für strukturierte Finanzierungen und eine vertrauenswürdige Beraterin für Stakeholder, die EB-5-Kapital beschaffen und einsetzen. McKee leitet die nationale EB-5-Finanzpraxis der Kanzlei – ein interdisziplinäres Team aus Wertpapier-, Steuer-, Unternehmens-, Schulden- und Immobilienanwälten. Sie betrachtet EB-5-Transaktionen aus der Sicht eines Risikomanagers und entwickelt Rechtsstrategien, um Kunden dabei zu helfen, Geschäftsziele zu erreichen und gleichzeitig die Wertpapiergesetze und sich entwickelnden EB-5-Programmanforderungen zu berücksichtigen. McKee hält häufig Vorträge und schreibt zu EB-5 und ist ein aktives Mitglied der EB-5-Community. Sie ist Mitglied des Verwaltungsrats von IIUSA und Vorsitzende des Nominierungsausschusses.
WELCHE TRENDS SEHEN SIE IN DER EB-5-BRANCHE?
Ich sehe eine maßvollere und geeintere EB-5-Branche. Ich habe einen Trend zur Zusammenarbeit bemerkt, da unsere EB-5-Community zusammenkommt, um neue Herausforderungen anzugehen und aktuelle Chancen zu nutzen. Angesichts höherer Investitionsbeträge, eingeschränkterer TEAs und vorgeschlagener Gesetze, die die Verwaltung der regionalen Zentren ändern würden, freuen wir uns über die Gelegenheit, gemeinsam mit unseren Kunden Innovationen zu entwickeln, um sicherzustellen, dass ihre Pläne rechtlich einwandfrei sind, während sie Strategien entwickeln, sich anpassen und für den neuen EB-5-Markt weiterentwickeln. Dieser kreative Energiefluss erzeugt eine Vorwärtsdynamik, die meiner Meinung nach ein gutes Zeichen für unsere Branche ist.
WIE GEHEN SIE MIT DEM THEMA UMSETZUNG UM?
Wir legen Wert darauf, unsere Kunden bei Umschichtungen sorgfältig und gründlich zu beraten. Es gibt keine Universallösung. Die Strategie zur Aufrechterhaltung der Position hängt von der Analyse vieler Variablen ab, darunter die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Offenlegungs- und Dokumentationspflichten, Optionen, Zeitpunkt, Erwartungen und Kommunikation der Anleger sowie vertragliche Verpflichtungen. Wir beraten unsere Kunden bei der Entwicklung durchdachter Pläne, die durch rechtliche Absicherungen gestützt werden, um ihre Pläne umzusetzen und ihre Umschichtungsverpflichtungen zu erfüllen.
JENNIFER MOSELEY
Jennifer Moseley ist Partnerin für Unternehmensrecht und Wertpapierrecht bei Burr & Forman LLP in Atlanta und berät kleine Start-ups bis hin zu großen, börsennotierten Unternehmen bei einer Reihe von Transaktionen und Kapitalbeschaffungsaktivitäten. In ihrer Rolle als Beraterin für Start-ups und Unternehmen in der Entwicklungsphase erfüllt sie gerne die Bedürfnisse ihrer Kunden. Moseley wurde Anfang 5 mit EB-2008 vertraut gemacht und befasste sich in den ersten Jahren, als das Wertpapierrecht bei EB-5-bezogenen Diskussionen noch nicht im Vordergrund stand, mit den Auswirkungen des Wertpapierrechts in EB-5. Sie hilft ihren Kunden weiterhin dabei, sich mit praktischen Lösungen durch die Feinheiten des Wertpapierrechts zu navigieren, um ihre Ziele zu erreichen.
WELCHE TRENDS SEHEN SIE IN DER EB-5-BRANCHE?
Mit den Änderungen an der Definition von TEAs und der Abschaffung der TEA-Bestimmungsbuchstaben gibt es einen Anstieg der RFEs. Potenzielle Investoren werden möglicherweise durch Probleme mit den TEA-Qualifikationen abgeschreckt, und diejenigen, die sich dennoch anstrengen, könnten vermehrt Rechtsstreitigkeiten wegen TEA-Problemen führen. Höhere Investitionsbeträge werden für Projektentwickler attraktiv sein, die zuvor keine EB-5-Investoren gesucht haben, da sie weniger Investoren für mehr Kapital haben können, insbesondere solche, die höhere Renditen bieten. Obwohl sich viele die erhöhten Investitionsbeträge nicht mehr leisten können, werden traditionelle, renditeorientierte Investoren bei EB-5 bessere Möglichkeiten finden.
WIE GEHEN SIE MIT DEM THEMA UMSETZUNG UM?
Ich bespreche mit dem JCE im Voraus andere Projekte, in die sie EB-5-Gelder umleiten könnten, falls eine Investition zu früh zurückgezahlt wird oder scheitert. Die Möglichkeit einer Umschichtung muss im ursprünglichen PPM besprochen werden, und Sie müssen Wertpapierausnahmen und Offenlegungen gegenüber Investoren berücksichtigen, bevor Sie Gelder umschichten können. Das Update des USCIS vom letzten Jahr, das klarstellt, wann die Gelder eines Investors „gefährdet“ sind, wird für einige Investoren die Notwendigkeit einer Umschichtung beseitigen, daher denke ich, dass sich die Art und Weise ändern wird, wie die meisten von uns dieses Thema in Zukunft angehen.
JACKIE PRESTER
Jackie Prester ist Gesellschafterin im Memphis-Büro von Baker Donelson Bearman Caldwell & Berkowitz, PC, und verfügt über 25 Jahre Erfahrung in den Bereichen Unternehmensrecht und Wertpapierrecht. Prester ist die Leiterin der Praxisgruppe für Finanzdienstleistungstransaktionen des Unternehmens. Sie verfügt über besondere Erfahrung in der Beratung von Kunden zu Wertpapierfragen im Zusammenhang mit dem EB-5-Programm für Einwandererinvestoren. Zu dieser Erfahrung gehört die Unterstützung von Kunden bei der Ausarbeitung von Private Placement Memorandums, die Aushandlung von Vereinbarungen mit Broker-Dealern und anderen Wertpapierfachleuten sowie die Beratung zu Fragen der Wertpapier-Compliance.
WELCHE TRENDS SEHEN SIE IN DER EB-5-BRANCHE?
Wir haben bei vielen Projekten aufgrund von COVID-19 Verzögerungen oder Schwierigkeiten erlebt. Diese Verzögerungen und Schwierigkeiten bringen die Manager von EB-5-Unternehmen manchmal in eine schwierige Lage, wenn sie entscheiden müssen, ob sie Projekte mit EB-5-Mitteln finanzieren oder Stundungen der Rückzahlungsbedingungen zustimmen. Es gibt auch Herausforderungen, wenn Projektbesitzer vorrangige Schulden im Zusammenhang mit der Aushandlung der Bedingungen von Intercreditor-Vereinbarungen zwischen den vorrangigen Kreditgebern und den EB-5-Kreditgebern refinanzieren. Die vorrangigen Kreditgeber sind sich oft einiger der Beschränkungen bei EB-5-Krediten nicht bewusst oder sind nicht bereit, Bestimmungen zuzulassen, die aus EB-5-Sicht wichtig sind.
WIE GEHEN SIE MIT DEM THEMA UMSETZUNG UM?
Im Jahr 2020 hat der USCIS wichtige Parameter für die Umschichtung klargestellt. Diese neue Richtlinie hat zu Änderungen in der Art und Weise geführt, wie wir Umschichtungsrisiken in Angebotsunterlagen und Betriebsvereinbarungen für die NCE offenlegen. Da die Richtlinie praktisch rückwirkend gilt, beraten wir unsere Kunden auch, wie sie diese neue Richtlinie am besten nutzen können, da sie auf aktuelle und vergangene Umschichtungsentscheidungen angewendet wird.
BRUCE ROSETTO
Bruce C. Rosetto vertritt private und börsennotierte Unternehmen, Private-Equity-Fonds und Investmentbanken. Rosetto verfügt über umfassende Erfahrung in den Bereichen Wertpapiere börsennotierter Unternehmen, Finanzierungen mit Privatplatzierungen, Corporate Governance und alternative Vermögenswerte. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf Unternehmern und kleinen bis mittelgroßen börsennotierten Unternehmen in den gesamten USA in einer Vielzahl von Branchen, darunter Biowissenschaften, Biotechnologie, Bankwesen, Immobilien, Umwelt, Fertigung, Technologie, Unterhaltung und viele andere. Er gründet auch Private-Equity-Fonds und Family Offices und vertritt angeschlossene Portfoliounternehmen. Darüber hinaus berät er Kunden bei der Kapitalbeschaffung und Gründung regionaler Zentren und Projekte, die für das EB-5-Programm in Frage kommen.
WELCHE TRENDS SEHEN SIE IN DER EB-5-BRANCHE?
EB-5 hat in den letzten Jahren deutlich an Dynamik verloren, was hauptsächlich auf Rückschritte und die Unfähigkeit des Kongresses zurückzuführen ist, einige der kritischen Probleme anzugehen, die dazu geführt haben, dass dieses Programm nicht so effektiv wie möglich funktioniert. Das Angebot an Investoren auf der ganzen Welt, die das EB-5-Programm nutzen möchten, ist nach wie vor sehr groß. Ich habe kürzlich eine sehr große Nachfrage von Entwicklern erlebt, die EB-5-Investitionen als Teil ihres Kapitalstocks neu bewerten, in der Hoffnung, dass der Kongress vor der Frist des Programms im Juni 2021 handeln wird. Wenn sie Recht haben, wird EB-5 stärker denn je zurückkommen.
WIE GEHEN SIE MIT DEM THEMA UMSETZUNG UM?
Die Umschichtung bleibt ein entscheidender Bestandteil von EB-5-Angeboten. In dieser Hinsicht füge ich meinen Angebotsunterlagen normalerweise Bestimmungen hinzu, die eine Umschichtung erlauben (natürlich vorbehaltlich der Einhaltung aller USCIS-Vorschriften), damit der Kreditnehmer den Erlös aus einem Verkauf, einer Veräußerung oder einer Refinanzierung seines Projekts für ein neues Projekt verwenden kann; vorausgesetzt, dass (i) das neue Projekt von gleicher Qualität und Kaliber ist (und nicht riskanter ist) als das bestehende Projekt; (ii) die Sicherheiten für den Kreditgeber von gleicher oder besserer Qualität sind als die bestehenden Sicherheiten; und (iii) für den Kreditgeber nach seinem kaufmännisch vernünftigen Ermessen anderweitig akzeptabel sind.
LOUIS TAUBMAN
Louis Taubman ist Partner im New Yorker Büro von Hunter Taubman Fischer & Li. Taubmans Tätigkeit konzentriert sich auf Wertpapierrecht, Unternehmensfinanzierung, Corporate Governance und Compliance. Taubman vertritt Emittenten, Broker-Dealer und Investoren im Zusammenhang mit privaten und öffentlichen Finanzierungstransaktionen, Fusionen und Übernahmen, Corporate Governance sowie SEC- und FINRA-Compliance. Taubmans Erfahrung mit EB-5 konzentriert sich hauptsächlich auf die Beratung von in diesem Bereich tätigen Broker-Dealern hinsichtlich der FINRA-Compliance und die Beratung von Emittenten von EB-5-Investitionen hinsichtlich der Compliance mit dem US-Wertpapierrecht.
WELCHE TRENDS SEHEN SIE IN DER EB-5-BRANCHE?
Da ich mich in meiner Praxis auf Fragen des Wertpapierrechts konzentriere, unterscheidet sich meine Sichtweise möglicherweise etwas von der anderer Praktiker, die sich mehr auf Fragen des Einwanderungsrechts konzentrieren. Aus Sicht des Wertpapierrechts sehen wir, dass sich FINRA weiterhin auf Compliance-Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf von EB-5-Produkten konzentriert. Insbesondere wird Wert darauf gelegt, sicherzustellen, dass die schriftlichen Aufsichtsverfahren jedes Unternehmens angemessen auf das von ihm betriebene Geschäft zugeschnitten sind. Wir haben auch festgestellt, dass der Schwerpunkt darauf liegt, sicherzustellen, dass die Beauftragung ausländischer Finder durch US-Broker-Dealer der FINRA-Regel 2040 entspricht.
WIE GEHEN SIE MIT DEM THEMA UMSETZUNG UM?
Mein Schwerpunkt lag darauf, Emittenten von EB-5-Anlageprodukten dabei zu unterstützen, sicherzustellen, dass das Umschichtungspotenzial und die daraus resultierenden Folgen in allen Angebotsunterlagen ausreichend offengelegt werden, sodass die Anleger das Problem verstehen und eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. Wir haben auch Beratung dazu geleistet, ob Entscheidungen im Zusammenhang mit der Umschichtung separate Anlageentscheidungen darstellen, die eine Ausnahme von den Registrierungsbestimmungen des Securities Act erfordern würden. Der Schlüssel liegt darin, sicherzustellen, dass diese Probleme im Voraus berücksichtigt werden, damit von Anfang an eine ordnungsgemäße Offenlegung und entsprechende Verfahren eingeführt werden können.
JOHN TISHLER
John Tishler ist Partner bei der globalen Anwaltskanzlei Sheppard Mullin, wo er das EB-5-Projektfinanzierungsteam der Firma leitet. Tishlers Tätigkeit umfasst Unternehmensführung, Kapitalmärkte, Unternehmensfinanzierung, Geschäftstransaktionen, Fusionen und Übernahmen sowie Technologie. Zu Tishlers Kunden zählen EB-5-Fondsmanager, Entwickler, Regionalzentren und andere EB-5-Vermittler. Zu seinen Projekten gehörten landesweit bekannte Hotels, gemischt genutzte und Wohnanlagen. Tishler schreibt und spricht häufig über Unternehmensführung und EB-5 und ist Mitherausgeber und Mitautor von The EB-5 Handbook: A Guide for Investors and Developers (2014). Er ist Absolvent der Cornell University und der Yale Law School.
WELCHE TRENDS SEHEN SIE IN DER EB-5-BRANCHE?
Die COVID-19-Pandemie hat viele bestehende EB-5-Projekte erheblich beeinträchtigt. Die Pandemie, kombiniert mit dem verlängerten Zeithorizont für bestehende EB-5-Fonds, erfordert einen multidisziplinären Ansatz für Governance und Streitbeilegung. EB-5-Fondsmanager suchen seit der ersten Beschaffung der EB-5-Fonds zunehmend unseren Rat hinsichtlich ihrer treuhänderischen und sonstigen Pflichten und der USCIS-Beurteilungspolitik. Wir prüfen neue EB-5-Marketingpläne, die es Unternehmen ermöglichen könnten, das EB-5-Interesse zu „testen“, bevor sie alle Kosten für die gesamte Palette der Investitionsdokumente auf sich nehmen. Das EB-5-Visum bleibt ein hervorragendes Produkt für Investoren weltweit und Integritätsmaßnahmen werden das Produkt stärken.
WIE GEHEN SIE MIT DEM THEMA UMSETZUNG UM?
Die Umschichtung ist ein wichtiges Ereignis, das die Bewältigung wichtiger rechtlicher und verwaltungstechnischer Fragen erfordert, darunter Wertpapiergesetze, LLC/Kommanditgesellschaftsrecht, Treuepflichten, Projektfinanzierung, Steuer- und Einwanderungsfragen. Eine erfolgreiche Umschichtung erfordert angesichts der regulatorischen Unsicherheit eine Abwägung der Interessen von Investoren, Vermittlern und Entwicklern. Investoren lehnen Umschichtungspläne häufig ab, und EB-5-Fonds sehen sich mit Klagedrohungen konfrontiert, da sie versuchen, innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Zeit umzuschichten. Obwohl es auf dem Markt Innovationen gibt, bleibt es eine Herausforderung, Umschichtungsinvestitionen zu finden, die den neu formulierten USCIS-Richtlinien und den Bedürfnissen von Investoren, Vermittlern und Kapitalnutzern entsprechen.
OSVALDO TORRES
Osvaldo F. Torres, Esq. schloss 1987 sein Studium an der University of Pennsylvania Law School ab. Während seiner 34-jährigen Karriere hat Torres Klienten bei der Bewältigung komplexer Unternehmens- und Wertpapiertransaktionen geholfen. In den letzten 10 Jahren hat sich Torres intensiv mit dem EB-5-Bereich beschäftigt. Er vertritt regelmäßig regionale Zentren, Entwickler und Emittenten bei Angebots-, Darlehens- und Umschichtungsangelegenheiten für Hotels, Mehrfamilienhäuser, Seniorenwohnen, Franchising und andere Projekte. Torres spricht häufig auf EB-5-Konferenzen zu Wertpapierthemen. Er ist Mitglied des EB-5 SEC Roundtable, Mitglied der Führungs-, Politik- und Redaktionsausschüsse von IIUSA und wird von Martindale-Hubbell mit AV Preeminent bewertet.
WELCHE TRENDS SEHEN SIE IN DER EB-5-BRANCHE?
Da der Visarückstand chinesische, vietnamesische und indische Investoren vom Festland betrifft und die regulatorische Unsicherheit anhält, wird der Pool an neuen EB-5-Geschäften immer kleiner. Der Visarückstand trägt auch dazu bei, dass immer mehr unserer regionalen Kunden mit Investorenrückzügen zu kämpfen haben. Die Emittenten sehen sich einem zunehmenden Druck der Investoren ausgesetzt, sie aus den Projekten zu entlassen und die Investorengelder zurückzuzahlen. In vielen Fällen ist es ratsam, freiwillige Investorenrückzüge zuzulassen, auch wenn sie möglicherweise kein vertragliches Recht haben, den Rückzug zu verlangen. Natürlich kann dies bereits angeschlagene Projekte belasten, aber es ist normalerweise am besten, verärgerte Investoren loszuwerden.
WIE GEHEN SIE MIT DEM THEMA UMSETZUNG UM?
Die Umschichtung bleibt ein schwieriges Thema, das von Streitigkeiten durchzogen ist. Es ist ein komplexes Thema. Die schlechte USCIS-Anleitung ist nicht hilfreich. Die konkurrierenden Interessen von Projekten und Investoren machen die Sache noch komplizierter. Wir befassen uns derzeit mit mehreren Umschichtungen. Sie sind alle mit verschiedenen Problemen behaftet, darunter der Frage, ob die NCE ausreichende Befugnisse zur Umschichtung hat. Die Bewertung und die Fairness des Umschichtungsgeschäfts sind wiederkehrende Probleme. Projekte müssen natürlich gut beraten werden, um die Alternativen und möglichen Ergebnisse zu meistern. Unternehmenskunden sollten die Business Judgment Rule verstehen und ihr Verhalten entsprechend anpassen, um vom Schutz der Regel zu profitieren.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten sind ausschließlich die Ansichten des Autors und geben nicht unbedingt die Ansichten des Herausgebers oder seiner Mitarbeiter wieder. oder seine verbundenen Unternehmen. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Bevor Sie am EB-5-Programm teilnehmen, sollten Sie sich von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Anwalt-Mandanten-Verhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


