Auswirkungen von COVID-19 auf EB-5-Projekte - EB5Investors.com

Wie sich COVID-19 auf EB-5-Projekte ausgewirkt hat

Von Frederick W. Voigtmann

Die katastrophalen Folgen der COVID-19-Pandemie in Form von Verlusten an Menschenleben, wirtschaftlicher Verwüstung, gesellschaftlichen Unruhen und Chaos auf persönlicher, familiärer, nationaler und internationaler Ebene können nicht unterschätzt werden und werden wahrscheinlich nie vollständig bemessen werden. Die langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf EB-5-Regionalzentrumsprojekte und direkte EB-5 Projekte sind auf einer umfassenden Ebene ebenso schwer zu erfassen und zu messen. Es gibt jedoch einige Bereiche, in denen EB-5-Fälle zumindest kurzfristig eindeutig betroffen waren.

In seinem Herzen, der EB-5 Einwanderungsinvestorengesetz ist ein Investitions- und Beschäftigungsprogramm. Die US-Regierung hat in guten wie in schlechten wirtschaftlichen Zeiten ein erhebliches Interesse daran, ausländische Investitionen in den Vereinigten Staaten zu fördern und das Beschäftigungswachstum für qualifizierte US-Arbeitnehmer zu fördern, insbesondere in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit. EB-5 ist ein perfektes „Quid pro quo“, da der ausländische Investor im Austausch für eine risikobehaftete Investition und die Schaffung von 10 Vollzeitstellen für US-Arbeitnehmer.

Wer sind diese EB-5-Investoren? Im Wesentlichen sind es Geschäftsleute, Unternehmer, vermögende Privatpersonen und treibende Kräfte der Wirtschaftstätigkeit.[1]. Da die Pandemie also nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch bei großen und kleinen Unternehmen weltweit Chaos angerichtet hat, liegt es nahe, dass die Pandemie ähnliche Auswirkungen auf die Unternehmen von EB-5-Investoren hatte. Wenn ein US-Unternehmen leidet, weil es Mitarbeiter beurlauben muss, erhebliche Umsatzeinbußen erleidet oder lokalen oder landesweiten Ausgangsbeschränkungen nachkommt, kann es für das Unternehmen möglicherweise sogar schwierig werden, den Betrieb aufrechtzuerhalten. Wenn ein EB-5-Unternehmen unter denselben Auswirkungen leidet und infolgedessen nicht in der Lage ist, die Arbeitsplätze zu schaffen, die es in seinem Geschäftsplan prognostiziert/versprochen hat, hat dies weitreichende Folgen für die Einwanderung des ausländischen EB-5-Investors.

Check-Ins bei regionalen Zentren verliefen im Allgemeinen positiv

Insgesamt haben sich die meisten Regionalzentrumsprojekte gut entwickelt. Rückzahlungen an Investoren Die Abwicklung von EB-5-Geschäften, die bereits ausgelaufen waren, wurde wie geplant fortgesetzt und blieb somit von den schwerwiegenderen Auswirkungen der Pandemie verschont. Die meisten aktiven Regionalzentrumsprojekte, die sich auf den Bau von Bürogebäuden mit erheblicher Vorvermietung und Infrastruktur konzentrierten, haben die Pandemie ebenfalls bewältigt.

Viele EB-5-Regionalzentrumsprojekte konzentrieren sich auf Gewerbeimmobilien. Während die Mietpreise für Mehrfamilienhäuser im Silicon Valley beispielsweise um bis zu 40 % gesunken sind, laufen Gewerbemietverträge normalerweise fünf Jahre oder länger, sodass die Vermieter bei der Preisgestaltung die Nase vorn haben können.

Hotels hatten vor allem wegen der geringen Belegungsrate Probleme

Der EB-5-Regionalzentrumsprojekttyp, der am stärksten von der Pandemie betroffen war, scheint in der Hotelbranche zu sein, aber die meisten haben ihren Betrieb fortgesetzt, wenn auch mit geringerer als prognostizierter Auslastung. Wir haben einige Gastgewerbe- und Wohnprojekte Allerdings lief es nicht annähernd so gut, was zu Schließungen und Klagen führte. Viele Auswirkungen scheinen regional/geografisch bedingt zu sein, je nach Schwere der lokalen Wirtschaftskrise.

Außerdem zeigen Hotelstatistiken der American Hotel & Lodging Association vom November 2020, dass etwa 70 % der Hotels ohne finanzielle Unterstützung keine weiteren sechs Monate überstehen werden. Banken können möglicherweise drei bis sechs Monate Nachsicht gewähren, aber das ist auch schon alles. Warme Märkte werden sich durch Urlaubsreisen schneller erholen, während Unternehmens- und Gruppenmärkte, die Kongressreisen erfordern, aufgrund der neuen Realität, Geschäfte praktisch ohne Geschäftsreisen und persönliche Treffen abzuschließen, mehr Zeit zur Erholung brauchen werden.

Die Verkäufe neuer EB-5-Projekte gingen zurück, nehmen aber wieder zu

Die stärkste Auswirkung, die die EB-5-Regionalzentren zu spüren bekommen, scheinen neue Projektverkäufe zu sein. Es wurde allgemein erwartet, dass das erste Quartal 2020 langsam verlaufen würde, da sich der Markt an das neue Investitionsniveau anpasste und sich die Pipeline an Leads nach dem Investitionsansturm der vorherigen Frist im November 1 wieder auffüllte. Die Unsicherheit der Pandemie, kombiniert mit dem Fehlen jeglicher Frist, hat die Entscheidungsfähigkeit potenzieller Investorenkunden bis weit in die zweite Jahreshälfte hinein erheblich verzögert, und selbst das war ein kleinerer Pool an Leads. Laut einem Regionalzentrum hat es an dieser Front eine Verbesserung gegeben, da die Leads sich bei der Entscheidung für eine Investition wohler fühlen, auch wenn eine gewisse COVID-bedingte Unsicherheit bestehen bleibt. Wie die meisten von uns haben viele potenzielle EB-2019-Investoren und ihre Familien den Punkt erreicht, an dem sie die Dinge in Angriff nehmen müssen, die sie tun möchten, auch wenn die Pandemie noch nicht vollständig abgeklungen ist.

DIREKTE EB-5-INVESTOREN HABEN DIE AUSWIRKUNGEN AM MEISTEN GESPÜRT

Was direkte EB-5-Investoren betrifft, ähneln die Ursachen und Auswirkungen denen der Probleme bei regionalen Zentrumsprojekten, aber die meisten direkten EB-5-Kunden scheinen nur daran interessiert zu sein, ihre Türen offen zu halten. Je nachdem, in welchem ​​Stadium des bedingten Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens sie sich befinden, könnte ihre Fähigkeit, ihre Investition aufrechtzuerhalten und die erforderliche Anzahl an Arbeitsplätzen zu schaffen, ernsthaft gefährdet sein. Ihre Fähigkeit, in den Vereinigten Staaten zu bleiben, steht auf dem Spiel.

Direkte EB-5-Investoren sind besorgt über den Zeitplan für die Schaffung von Arbeitsplätzen, von denen viele während der Pandemie aufgrund wirtschaftlicher Realitäten auf Eis gelegt wurden. Zeitpläne und Geschäftsplanprognosen sind „aus dem Fenster“, und dies setzt direkte EB-5-Investoren unter Druck, die darauf warten, dass USCIS ihre anstehenden I-526 or I-829 und fürchtet das scheinbar Unvermeidliche Beweisanfrage (RFE), wofür wahrscheinlich Beweise erforderlich sein werden, die ihnen noch nicht vorliegen.

Diese Geschäftsinhaber haben unzählige Fragen zu Themen wie PPP- oder EIDL-Darlehen: Sind sie qualifiziert? Wird es Auswirkungen auf ihren Einwanderungsfall haben? Was ist, wenn sie Mitarbeiter beurlauben oder die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten vorübergehend reduzieren mussten? Die direkten EB-5-Investoren, bei denen es sich fast ausschließlich um Kleinunternehmer handelt, haben die Hauptlast der wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 zu tragen.

BEI DER BESTIMMUNG DER AUSWIRKUNGEN VON COVID-19 FÜR EB-5-EINWANHRUNGSFÄLLE IST DAS TIMING AUSSCHLUSS GANZ WICHTIG

Frühes Stadium von EB-5 (I-526 anhängig) 

Was also bedeuten all diese Auswirkungen für einen EB-5-Investor, dessen I-526 noch aussteht? Unglücklicherweise für die Leute in der frühen Phase des Prozesses sind die pandemiebedingten Auswirkungen auf einen EB-5-Fall die größte Gefahr mit dem größten Einwanderungsrisiko. Wenn das neue kommerzielle Unternehmen (NCE), sei es ein direktes Projekt oder ein regionales Zentrumsprojekt, nicht überleben kann, ist das wahrscheinliche Ergebnis, dass der I-526 vom USCIS abgelehnt wird. Und wenn Investoren neue Investitionen tätigen und neue Anträge stellen möchten, müssen sie sich in Bezug auf ihre Prioritätstermine.

Mittleres Stadium von EB-5 (vorbehaltlicher Aufenthalt)

Wenn der Antrag I-526 genehmigt wurde, aber der bedingte Aufenthaltsstatus noch nicht gewährt wurde, entweder durch Statusanpassung oder Einwanderungsvisumbearbeitung, ist die nachfolgende Schließung des NCE eher bei einem Einwanderungsvisuminterview entdeckt als durch USCIS während seiner I-485 Entscheidung. In beiden Fällen wäre eine Schließung des Unternehmens vor der Gewährung der bedingten Aufenthaltserlaubnis, wenn dies von der Botschaft/dem Konsulat oder vom USCIS entdeckt wird, ein Grund für die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis. Der „Silberstreif am Horizont“ für einen solchen Investor wäre eine der Änderungen, die im November 2019 in Kraft getreten sind: die Beibehaltung des Prioritätsdatums. Ein Investor mit einem genehmigten I-526-Antrag, der nicht wegen Betrugs widerrufen wurde, kann das Prioritätsdatum für jeden nachfolgenden I-526-Antrag beibehalten.

Die Beibehaltung dieses Prioritätsdatums wird für chinesische und vietnamesische EB-5-Investoren mit genehmigten I-526-Anträgen von entscheidender Bedeutung sein, deren EB-5-Projekte die Pandemie jedoch möglicherweise nicht überstehen werden.

Spätes Stadium von EB-5 (I-829 ausstehend oder bevorstehend)

If bedingter Aufenthalt gewährt wurde und das NCE anschließend während des Erhaltungszeitraums geschlossen wird, kann der EB-5-Investor mit bedingtem Aufenthaltsrecht die Bedingung möglicherweise immer noch aufheben, wenn das NCE die erforderlichen Arbeitsplätze entweder direkt oder, im Fall eines Regionalzentrums, indirekt innerhalb des bedingten Aufenthaltszeitraums geschaffen hat. [2] Es besteht keine Anforderung, dass die geschaffenen Arbeitsplätze erhalten bleiben müssen. Zum Zeitpunkt ihrer Schaffung mussten die Arbeitsplätze lediglich Vollzeitstellen und unbefristet sein (mindestens zwei Jahre lang).

Was passiert, wenn die Investition nicht aufrechterhalten werden kann oder die Arbeitsplätze aufgrund pandemiebedingter wirtschaftlicher Probleme des Projekts nicht geschaffen wurden/werden können? Die Antwort hängt mit dem Zeitpunkt und dem Grund für die Nichterfüllung der Anforderung zusammen. Wenn sich die Schaffung von Arbeitsplätzen nur verzögert, erlauben die EB-5-Anforderungen die Schaffung von Arbeitsplätzen „innerhalb einer angemessenen Zeit“ nach der bedingten Frist. Das USCIS Policy Manual beschreibt diese „angemessene Zeit“ als innerhalb von drei Jahren nach der Gewährung der bedingten Aufenthaltserlaubnis.  

"Es wird erwartet, dass mehr als drei Jahre nach der Ankunft des eingewanderten Investors neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Zulassung zum oder Anpassung an den Status einer bedingten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gewöhnlich

gilt nicht als innerhalb angemessener Frist erstellt, es sei denn, extreme Umstände [10] werden präsentiert.“

In Fußnote 10 zu diesem Abschnitt wird „höhere Gewalt“ als Beispiel für „extreme Umstände“ genannt. Weit mehr als jeder Hurrikan, jedes Erdbeben oder jede andere Naturkatastrophe ist eine der größten höhere Gewalt Ereignisse im letzten Jahrhundert waren die COVID-19-Pandemie. Wenn ein EB-5-Investor also nachweisen kann, wie die Pandemie die Schaffung von Arbeitsplätzen durch das NCE verhindert oder verzögert hat, und beweiskräftige Beweise dafür vorlegen kann, wann die erforderlichen Arbeitsplätze voraussichtlich geschaffen werden, scheint es, dass dem Investor mindestens ein zusätzliches Jahr, wenn nicht mehr, eingeräumt wird, um die Anforderungen für die Aufhebung der Bedingungen zu erfüllen.[3] 

Die Regel für wesentliche Änderungen könnte für einige Anleger die Rettung sein

Wenn das zugrunde liegende NCE-Geschäft nicht überleben kann, der bedingt ansässige EB-5-Investor das NCE-Unternehmen jedoch aktiv halten und zu einem anderen Geschäftsmodell wechseln kann, kann die Bedingung dennoch aufgehoben werden, da USCIS im USCIS Policy Manual eine wesentliche Änderung definiert. Band 6, Teil G, Kapitel 5.C befasst sich mit „wesentlichen Änderungen“ und sagt: „Eine Investition kann auf eine Art und Weise weiter eingesetzt werden, die im ursprünglichen Formular I-526 nicht vorgesehen war, solange die weitere Verwendung ansonsten die Anforderung zur Aufrechterhaltung des gefährdeten Kapitals erfüllt.„Der ursprüngliche Geschäftsplan/das ursprüngliche Geschäftsmodell musste in gutem Glauben eingereicht werden, aber während der bedingten Aufenthaltsdauer auftretende Änderungen, unabhängig davon, ob sie durch die Pandemie verursacht wurden oder nicht, werden nicht als wesentlich erachtet, und daher kann die Aufhebung der Bedingungsanforderungen ungeachtet der Änderung weiterhin erfüllt werden.“

Abschließend ist die vollständige Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind auf weltweiter Ebene oder sogar in Bezug auf den Zustand von EB-5 als Ganzes schwer zu messen. Jedes Unternehmen, ob regionales Zentrumsprojekt oder direktes Projekt, hat seine eigenen einzigartigen Herausforderungen im Umgang mit den wirtschaftlichen Verwüstungen infolge der Pandemie, und jeder Projektmanager, Investor und Anwalt für Einwanderungsrecht müssen zusammenarbeiten, um maßgeschneiderte Abhilfestrategien zu entwickeln, die eine wirtschaftliche Erholung und einen Erfolg der Einwanderung ermöglichen.

[1] Zugegeben, direkte EB-5-Investoren sind traditionell von Natur aus unternehmerischer als EB-5-Investoren in regionalen Zentrumsprojekten, wo es nur begrenzte Kapazitäten zur Verwaltung und Leitung des EB-5-Projekts gibt. Viele regionale Zentrumsinvestoren tragen jedoch auch auf andere Weise zur US-Wirtschaft bei, meist durch den Kauf von Immobilien, die Zahlung von Schulgebühren usw. Darüber hinaus gründen diese Personen jedoch oft ihre eigenen Unternehmen in den Vereinigten Staaten, da die Tätigkeit als regionaler Zentrumsinvestor an sich kaum ein Vollzeitjob ist.

[2] Gemäß 8 CFR §216.6(c)(1)(iii) muss der Investor die Investition während des gesamten zweijährigen Investitionszeitraums aufrechterhalten haben, doch ein Rechtsberater könnte argumentieren, dass der Investor trotz der Schließung des Unternehmens keine Rückzahlung des Investitionskapitals erhalten und somit die Aufrechterhaltungsanforderung erfüllt hat. USCIS würde wahrscheinlich die Position vertreten, dass das investierte Kapital nicht mehr gefährdet war, wenn das Unternehmen während des Aufrechterhaltungszeitraums geschlossen wird. Das USCIS Policy Manual ist in diesem Punkt nicht eindeutig, doch sowohl das Handbuch als auch die Verordnung führen Treu und Glauben und wesentliche Einhaltung als Erfüllung der Anforderung an.

[3] Laut dem neuesten USCIS-Bericht zur Bearbeitungszeit siehe https://egov.uscis.gov/processing-times/, dauert die Entscheidung über I-829-Anträge 37 bis 248 Monate. Es ist wahrscheinlich, dass die erforderlichen Arbeitsplätze, wenn sie überhaupt geschaffen werden sollen, mit Sicherheit bis zu dem Zeitpunkt geschaffen werden, an dem USCIS eine RFE für den I-829-Antrag eines beliebigen Investors ausstellt.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann, Absolvent der Ohio State University und der Capital University Law School, ist Inhaber der Anwaltskanzlei Fred Voigtmann, PC mit Büros in Woodland Hills und Arcadia, Kalifornien. Er ist als Anwalt in Ohio und Kalifornien zugelassen. Voigtmanns Kanzlei bietet Rechtsberatung für Investoren, Arbeitgeber und regionale Zentren und ist Mentor und Berater für Einwanderungsanwälte. Er hat Artikel über Einwanderung geschrieben und Vorträge zu verschiedenen arbeitsplatzbezogenen Einwanderungsfragen gehalten.

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