Goldenes Visum für Spanien - EB5Investors.com
Europäische Investitionsimmigration

Spanien Goldenes Visum

Einführung

Das spanische Goldene Visum ähnelt anderen beliebten europäischen Goldenen Visa, da es Antragstellern und ihren Familien im Austausch für eine Immobilieninvestition eine Aufenthaltserlaubnis gewährt. Dieses offiziell als Investoren-Aufenthaltsvisum bekannte Programm bietet eine spanische Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des Kaufs einer Immobilie im Wert von mindestens 500,000 €, neben anderen Investitionsmethoden. Investoren können in Spanien leben und arbeiten und visumfrei innerhalb des europäischen Schengen-Raums reisen.[1]. und im Gegensatz zu vielen anderen internationalen Programmen ist für das spanische Goldene Visum kein Wohnsitz im Land erforderlich.

Wie beim portugiesischen Goldenen Visum können antragstellende Investoren unmittelbare, abhängige Familienmitglieder in ihren Antrag aufnehmen.[2]. Zugelassene Antragsteller im Rahmen dieses Programms erhalten zunächst eine Investorenresidenz Visum gültig für ein Jahr und kann dann in eine verlängerbare Investoren-Residenz umgewandelt werden erlauben für einen anfänglichen Zeitraum von zwei Jahren. Nach fünf Jahren Aufenthalt (je nach Aufenthaltsvoraussetzungen) können Investoren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen und nach zehn Jahren die Staatsbürgerschaft. Sobald sie dauerhaft ansässig sind, können Investoren ihre ursprüngliche Anlageimmobilie frei verkaufen, wenn sie dies wünschen.

 

Geschichte und Statistik

Das Programm wurde 2013 genehmigt und folgte damit dem Beispiel ähnlicher Programme in europäischen Nachbarländern. Die anfängliche Leistung war enttäuschend – vor allem im Vergleich zu anderen ähnlichen Programmen in Europa – und der langsame Start veranlasste die spanische Regierung 2015 dazu, das Programm zu überarbeiten. Durch die Aktualisierungen wurden viele Verwaltungshürden abgebaut und die Antragsverfahren beschleunigt.[3].

 

Berechtigung und Anforderungen[4].

Um das Investoren-Aufenthaltsvisum zu beantragen, müssen Antragsteller eine bedeutende Investition in die spanische Wirtschaft nachweisen können, entweder durch verschiedene Kapitalinvestitionstätigkeiten oder durch den Kauf von Immobilien. Antragsteller können sich mit einer Anfangsinvestition von:

  • Der Kauf einer Immobilie im Wert von 500,000 € oder mehr; oder
  • Zwei Millionen Euro spanische Staatsschulden; oder
  • Eine Million Euro in Aktien oder Anteilen eines spanischen Unternehmens; oder
  • Eine Million Euro an Investitionsmitteln; oder
  • Eine Million Euro an qualifizierten Bankeinlagen; oder
  • Die Gründung eines qualifizierten Unternehmens in Spanien

Neben der Durchführung der Erstinvestition müssen die Antragsteller Nichteuropäer sein und bereit sein, ihre Investition während der gesamten Dauer ihres Aufenthalts als Investor aufrechtzuerhalten. Der Kauf kann entweder als Privatperson oder als Eigentümer eines Unternehmens erfolgen.

Antragsteller müssen über 18 Jahre alt sein, kein Vorstrafenregister vorweisen können, legal nach Spanien eingereist sein, über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen und in der Lage sein, sich und ihre Familie während ihres Aufenthalts in Spanien finanziell zu versorgen. Für die Aufenthaltserlaubnis sind keine Sprachkenntnisse erforderlich und Investoren müssen Spanien weder besuchen noch dort wohnen, um ihren Status beizubehalten. Darüber hinaus müssen Investoren die gekaufte Immobilie nicht bewohnen, um sich für die Genehmigung zu qualifizieren, und können sie vermieten, um zusätzliches Einkommen zu erzielen.

 

Anwendung

Um das Investorenvisum auf der Grundlage von Immobilienbesitz zu beantragen, müssen Antragsteller bereit sein, den Kauf einer Immobilie im Wert von 500,000 € mit einer Bescheinigung ihres lokalen spanischen Grundbuchamts zu dokumentieren. Wenn der Kauf noch nicht abgeschlossen ist, können Antragsteller diese Dokumentation und einen Nachweis über ausreichende Treuhandmittel zur Deckung des Kaufpreises vorlegen. In einem solchen Fall wird genehmigten Antragstellern eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten gewährt, die nach Abschluss des Immobilienkaufs verlängert werden kann.

Darüber hinaus müssen die Bewerber nachweisen, dass sie die anderen Anforderungen des Programms erfüllen, wie im vorherigen Abschnitt festgelegt. Bewerber können ihren vollständigen Antrag persönlich, nach Terminvereinbarung oder online über das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit einreichen. Alle Dokumente müssen ins Spanische übersetzt werden.

Das Investor-Residence-Visum ist zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr gültig. Anschließend können Investoren das Investor-Residence-Visum beantragen. erlauben. Dazu müssen Investoren nachweisen, dass ihre Investition während der gesamten Dauer ihres ursprünglichen Investorenvisums aufrechterhalten wurde. Die Aufenthaltserlaubnis für Investoren ist zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig und kann um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

Antragsteller können in ihrem Erstantrag ihre unterhaltsberechtigten Familienmitglieder angeben, darunter: Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder (minderjährige oder ältere Kinder, die unterhaltsberechtigt und unverheiratet sind) und in einigen Fällen unterhaltsberechtigte Eltern. Diese abgeleiteten Antragsteller haben dieselben Rechte und Pflichten wie der Antragsteller, der als Investor auftritt.

Wenn Investoren und ihre Angehörigen die geltenden Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen, können sie nach fünf Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und nach zehn Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen. Investoren und ihre Familienangehörigen müssen jedoch keine Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen, um weiterhin Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für Investoren zu haben.

Verarbeitungszeiten

Investoren-Aufenthaltsvisa werden von den diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros Spaniens ausgestellt. Die Antragsteller müssen, außer in besonderen Fällen, innerhalb von 10 Arbeitstagen über das Ergebnis ihres Antrags informiert werden. Entscheidungen über Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen müssen innerhalb von 20 Tagen getroffen werden. Wenn innerhalb dieser Frist keine Entscheidung getroffen wird, kann die Genehmigung auch aufgrund Schweigepflichts der Verwaltung erteilt werden.

Antragsteller können den Antrag und die Unterlagen selbst erstellen oder sich von einem spanischen Fachmann anleiten lassen. Antragstellern wird dringend empfohlen, vor dem Kauf einer Immobilie einen qualifizierten Anwalt zu konsultieren, der mit dem Programm vertraut ist. Darüber hinaus gibt es verschiedene Full-Service-Unternehmen, die Investoren über das Programm informieren, sie an Makler und Anwälte verweisen und sie durch den Antragsprozess führen können.

 

[1]. Der spanische Wohnsitz ermöglicht visumfreien Reisezugang zum gesamten Schengen-Raum für einen Zeitraum von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von jeweils sechs Monaten.

[2]. „Das spanische Goldene Visum nach der Änderung durch den Second Chance Mechanism.“ Lexology. 7. September 2015. Abgerufen am 30. Dezember 2015. http://www.lexology.com/library/detail.aspx?g=9c1c790b-4e5c-43b2-8df8-a9ca3dfe3496.

[3]. Molina, Carlos. „Die Visados ​​Expres a Inversores Extranjeros injizieren 2.173 Millionen.“ Fünfzehn Tage. 2. Oktober 2015. Abgerufen am 30. Dezember 2015. http://cincodias.com/cincodias/2015/10/02/economia/1443790688_948170.html.

[4]. Sofern nicht anders angegeben, stammen alle Programmdetails aus „Gesetz 14/2013 vom 27. September“. Portal De Inmigracion. Abgerufen am 30. Dezember 2015. http://extranjeros.empleo.gob.es/es/UnidadGrandesEmpresas/documentos/2015/Ley_14-2013_consolidada_en_ingles.pdf.