Einführung
Ungarns Investitionseinwanderungsprogramm bietet Nicht-Europäern, die in Staatsanleihen investieren möchten, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Die erforderliche Mindestinvestition beträgt 300,000 Euro in spezielle ungarische Staatsanleihen, die mindestens fünf Jahre lang gehalten werden müssen. Nach fünf Jahren können die Investoren ihre Mittel abziehen und ihren Aufenthaltsstatus behalten. Gegen eine zusätzliche Gebühr können die Investoren ihre Investition auch finanzieren.
Im Rahmen des Programms wird qualifizierten Investoren zunächst ein vorübergehender Aufenthalt für sich und ihre Familien und dann ein dauerhafter Aufenthalt gewährt. Der ungarische Aufenthalt bietet Mobilität innerhalb der Europäischen Union, und es ist kein Aufenthalt in Ungarn erforderlich, um den Aufenthaltsstatus zu erhalten oder beizubehalten.[1]. Das Programm erfordert weder Geschäftserfahrung noch Sprachkenntnisse und stellt somit eine Option für Anleger dar, die eine passive Investition bevorzugen.
Geschichte und Statistik
Das ungarische Investitionseinwanderungsprogramm steht chinesischen Investoren über ein speziell autorisiertes Unternehmen namens Hungary Special State Debt Fund (HSSDF) zur Verfügung. Das Programm wurde erstmals 2013 in der ungarischen Botschaft in Peking eingeführt.[2] Da das Programm nur eine Investitionsoption hat, ist es im Vergleich zu einigen anderen europäischen Programmen relativ einfach. Obwohl das Programm allen nichteuropäischen Antragstellern offen steht, konzentriert sich die staatliche Förderung des Programms weitgehend auf chinesische Investoren, im Einklang mit anderen Investitionsimmigrationsprogrammen weltweit. Die Stelle, die Investitionen chinesischer Investoren annehmen darf, hatte Antragsquoten von 1000 im Jahr 2013, 2000 im Jahr 2014 und 1700 im Jahr 2015.[3]. Es ist noch unklar, wie viele Investoren das Programm genutzt haben, um eine Aufenthaltserlaubnis in Ungarn zu erhalten.
Berechtigung und Anforderungen
Um sich für das Programm zu qualifizieren, müssen interessierte Investoren nicht aus Europa stammen, kein Vorstrafenregister vorweisen und mindestens 18 Jahre alt sein. Die gesamte Familie – Investor, Ehepartner und minderjährige Kinder – wird in einem Antrag aufgeführt und die Kinder müssen am Tag der Antragstellung unter 18 Jahre alt sein. Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen müssen die Antragsteller mindestens 300,000 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren in ungarische Staatsanleihen investieren. In der Praxis wird dies erreicht, indem ein Anteil des ungarischen Sonderfonds für Staatsschulden gezeichnet wird, der dann im Namen des Investors in Staatsanleihen investiert. Die Mittel sind zinslos und werden nach einer Sperrfrist von fünf Jahren zurückgezahlt.
Investoren können die gesamte Investition mit eigenem Kapital tätigen oder ihre Investition über eine Bank oder Institution mit Gebühren von 135,000 € bzw. 150,000 € finanzieren. Antragsteller müssen keine umfangreichen Unterlagen über die Herkunft der von ihnen investierten Mittel vorlegen.
Genehmigte Antragsteller erhalten eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von fünf Jahren, können jedoch nach sechs Monaten in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wechseln. Die Rückzahlung des Investitionskapitals nach fünf Jahren hat keinen Einfluss auf den Aufenthaltsstatus des Investors.
Der ungarische staatliche Sonderschuldenfonds (HSSDF) wurde als einzige Behörde gegründet, die Investitionen chinesischer und vietnamesischer Investoren annehmen und in deren Namen ungarische Staatsanleihen kaufen kann. Daher müssen alle chinesischen Investoren über dieses Unternehmen investieren und mit von diesem autorisierten lokalen Migrationsagenten zusammenarbeiten. Eine Liste der chinesischen Agenten, die zur Förderung des Programms autorisiert sind, ist auf der Website des HSSDF verfügbar.
Anwendung
Der erste Schritt des Aufenthalts-durch-Investition-Prozesses besteht darin, dass die Antragsteller Geld an den HSSDF überweisen. Für diesen ersten Prozess müssen die Investoren einen Nachweis über ihre Banküberweisung von 300,000 €, eine unterzeichnete PPM- und Zeichnungsvereinbarung, einen Nachweis ihres ständigen Wohnsitzes und einen Nachweis über ein sauberes Strafregister vorlegen. Darüber hinaus müssen die Investoren eine formelle Vereinbarung mit ihrem Einwanderungsberater und einem ungarischen Anwalt treffen. Die Investoren müssen eine Gebühr von 45,000 € für die Beratungsdienste des Einwanderungsagenten zahlen. Der Fonds wird auf die Zeichnungen der Investoren innerhalb von 10 Tagen nach der Überweisung reagieren; wenn die Investoren abgelehnt werden, erhalten sie ihr Kapital zurück.[4].
Nach der Genehmigung durch den Fonds erhalten erfolgreiche Investoren eine Aktienurkunde und können mit dem Antragsverfahren für eine Aufenthaltserlaubnis fortfahren. Dieses Verfahren wird mit Unterstützung von Einwanderungsbeamten durchgeführt. Investoren und ihre Familienangehörigen müssen gültige Reisepässe, eine Bearbeitungsgebühr von 60 € pro Person über 6 Jahren, einen Investitionsnachweis und eine Vollmacht für einen ungarischen Anwalt sowie andere biografische Informationen vorlegen. Von den Antragstellern kann verlangt werden, an einem Interview in einer ungarischen Botschaft teilzunehmen. Nach der Genehmigung kauft HSSDF im Namen des Investors Staatsanleihen in der erforderlichen Höhe. Bei Ablehnung wird dem Investor sein Kapital zurückerstattet.
Nach sechs Monaten befristeter Aufenthaltserlaubnis können Investoren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für diesen dritten Prozess ist eine Antragsgebühr von etwa 35 Euro, ein Nachweis über ein sauberes Strafregister, eine Dokumentation der familiären Beziehungen und ein Nachweis über eine Einlage von mindestens 30,000 Euro bei einer ungarischen Bank erforderlich. Immigration Hungary, die für die Bearbeitung der Anträge zuständige Agentur, gibt die Bearbeitungszeit mit etwa drei Monaten an. Bei Genehmigung erhalten Investoren und ihre Familien eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Ungarn.
Von allen Dokumenten müssen beglaubigte Übersetzungen – ins Ungarische oder Englische – vorgelegt werden.
Um am Programm teilnehmen zu können, müssen chinesische Investoren mit autorisierten Migrationsagenten zusammenarbeiten und ihre Investition über den ungarischen Sonderfonds für Staatsschulden tätigen. Antragstellern wird dringend empfohlen, vor der Entscheidung über eine Investition engen Kontakt zu einem autorisierten Agenten des Programms aufzunehmen, der ihnen weitere Einzelheiten zur Investition und zum Antragsverfahren geben kann.
[1]. Sofern nicht anders angegeben, stammen alle Programminformationen von: Hungary State Special Debt Fund. Abgerufen am 22. Februar 2016. http://immigration-hungary.com/EN/.
[2]. „Das ungarische Investitionseinwanderungsprogramm.“ Ungarisches Außenministerium. Abgerufen am 22. Februar 2016. http://www.mfa.gov.hu/NR/rdonlyres/1A5BB49E-75C4-429D-A6E0-0D3E753838BC/0/program_overview_EN.pdf.
[3]. „Über uns.“ Ungarischer staatlicher Sonderschuldenfonds. Abgerufen am 22. Februar 2016. http://immigration-hungary.com/EN/aboutus/proginfo.html.
[4]. Siehe Anmerkung 2.

