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Europäische Investitionsimmigration

Bulgarien

Einführung

Bulgariens Immigrant Investor Program (BGIIP) gewährt denjenigen eine Aufenthaltserlaubnis, die bereit sind, unter anderem in Staatsanleihen, arbeitsplatzschaffende Unternehmen oder Immobilien zu investieren. Je nach Kategorie können Investitionen zu einer verlängerbaren Aufenthaltserlaubnis, einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder sogar einem beschleunigten Verfahren zur Staatsbürgerschaft führen. Die bulgarische Aufenthaltserlaubnis bietet Mobilität innerhalb Europas und ansässige Investoren profitieren von einer Befreiung von allen Anforderungen an die physische Anwesenheit. Das Programm erfordert keine Geschäftserfahrung oder Sprachkenntnisse und ist daher eine Option für Investoren, die eine passive Investition bevorzugen. Personen, denen über das BGIIP eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gewährt wird, können nach fünf Jahren die bulgarische Staatsbürgerschaft beantragen. Die beschleunigte Option bietet die Staatsbürgerschaft in etwa zwei Jahren.

 

Geschichte und Statistik

Das BGIIP wurde 2009 eingeführt, um vermögenden Privatpersonen und ihren Familien Investitionen und den Umzug in das Land zu ermöglichen. 2013 wurden erhebliche Änderungen am Programm vorgenommen. So wurden Unternehmens- und Immobilieninvestitionen sowie eine Schnellverfahrensoption hinzugefügt und frühere Sprachanforderungen und Beschränkungen hinsichtlich der doppelten Staatsbürgerschaft abgeschafft. Jetzt bietet das Programm Optionen, die zu einem befristeten Aufenthalt führen, der jedes Jahr erneuert werden muss, sowie zu einem unbefristeten Aufenthalt, der nach fünf Jahren zur Staatsbürgerschaft führt.

 

Berechtigung und Anforderungen

Um sich für das Programm zu qualifizieren, müssen interessierte Investoren ein sauberes Strafregister und eine legale Geldquelle vorweisen und müssen möglicherweise ihren persönlichen Nettowert nachweisen. Qualifizierte Investoren können eine von mehreren Anlageoptionen wählen, von denen einige zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis führen und andere zu einer Aufenthaltserlaubnis, die jedes Jahr erneuert werden muss (verlängerte Aufenthaltserlaubnis). Anlageoptionen[1]. sind wie folgt:

  • Vollinvestition (ständiger Wohnsitz): Leisten Sie eine rückzahlbare, staatlich garantierte Investition von mindestens BL1 Millionen (ca. 570,000 US-Dollar) in das bulgarische Staatsanleihenportfolio
  • Finanzierte Investition (ständiger Wohnsitz): Machen Sie eine finanzierte Investition von BL 1 Million (ca. 570,000 US-Dollar) in Staatsanleihen über eine bulgarische konzessionierte Bank, wobei ca. 200,000 US-Dollar an nicht erstattungsfähigen Gebühren gezahlt wurden
  • Risikokapital (längerer Aufenthalt): Investieren Sie mindestens €125,000 (ca. 140,000 US-Dollar) Risikokapital, von dem mindestens 50 Prozent in ein bulgarisches Unternehmen in einer unterentwickelten Region investiert werden, und mindestens fünf bulgarische Arbeitsplätze
  • Risikokapital (ständiger Wohnsitz): Investieren Sie mindestens €250,000 (ca. 280,000 US-Dollar) Risikokapital, von dem 50 Prozent in ein bulgarisches Unternehmen investiert werden, und mindestens 10 bulgarische Jobs
  • Immobilien (längerer Aufenthalt): Investieren Sie mindestens €300,000 (ca. 335,000 US-Dollar) in Immobilien investieren oder mindestens 50 Prozent der Anteile an einem bulgarischen Unternehmen erwerben, das diesen Betrag in Immobilien investieren würde

Die Investitionsoptionen für einen dauerhaften Wohnsitz befreien genehmigte Antragsteller von den Aufenthaltsbestimmungen und ermöglichen ihnen, nach fünf Jahren die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die einzige Anwesenheitspflicht besteht aus zwei Besuchen im Land während des Antragsverfahrens, wie unten beschrieben. Wenn Investoren schneller die Staatsbürgerschaft erlangen möchten – in nur zwei Jahren – können sie die Fast-Track-Option wählen und ihren Investitionsbetrag verdoppeln.

  • Fast-Track-Option: Investieren Sie mindestens BL2 Millionen (ca. 1.1 Millionen US-Dollar) in Staatsanleihen oder in ein bulgarisches Unternehmen, das ein vorrangiges Investitionsprojekt durchführt

Das in Staatsanleihen investierte Kapital wird den Anlegern nach fünf Jahren zurückgezahlt (mit Ausnahme eventueller Finanzierungsgebühren). Um sich zu bewerben, müssen die Anleger ihre Mittelherkunft nachweisen und im Falle finanzierter Investitionen ein persönliches Nettovermögen von über 1 Million Euro nachweisen.

 

Anwendung

Das Antragsverfahren für einen Aufenthalt im Rahmen des BGIIP ist mehrstufig und sollte etwa sechs bis neun Monate dauern. Potenzielle Investoren erhalten zunächst ein Investitionszertifikat für Bulgarien und ein Visum für einen längeren Aufenthalt.[2] Bevor Investoren eine Investitionsbescheinigung erhalten, müssen sie ihr Kapital überweisen und anschließend bei einem bulgarischen Konsulat ein Langzeitvisum (Visum D) beantragen. Nach Erhalt des Visums müssen Investoren zum ersten Mal nach Bulgarien reisen, um dort eine Daueraufenthaltsbescheinigung zu beantragen.[3].

Um eine Daueraufenthaltsbescheinigung zu beantragen, müssen Investoren neben anderen Identifikations- und biografischen Dokumenten Folgendes vorlegen:

  • Vervollständige Deine Bewerbung
  • Reisepass mit Visum D
  • Nachweis der Zahlung der Anmeldegebühr
  • Zertifikat für Investitionen
  • Vermögensnachweis (sofern je nach Anlageart erforderlich)
  • Dokumentation der Mittelherkunft
  • Nachweis eines sauberen Strafregisters

Nach der Genehmigung müssen die Investoren nach Bulgarien zurückkehren, um ihre bulgarische Daueraufenthaltskarte zu beantragen. Nachdem der Hauptantragsteller seine Daueraufenthaltskarte erhalten hat, kann er das gleiche Verfahren für die Daueraufenthaltsbescheinigung und -karte für seine berechtigten Familienmitglieder einleiten. Jede Person muss während des Aufenthaltsantragsverfahrens mindestens zwei Reisen nach Bulgarien unternehmen.

Das Programm wird von der Invest Bulgaria Agency im Auftrag der bulgarischen Regierung verwaltet. Potenzielle Investoren können sich auf deren Website über das Investitionsklima im Land informieren. Bewerbern wird dringend empfohlen, vor einer Investition einen qualifizierten Fachmann aufzusuchen, der mit dem Programm vertraut ist. Darüber hinaus gibt es verschiedene Full-Service-Unternehmen, die Investoren über das Programm informieren, sie an Berater und Anwälte verweisen und sie durch den Bewerbungsprozess führen können.

 

[1]. Investitionsmöglichkeiten gesammelt mit: „Bulgarian Immigrant Investor Program“. Invest Bulgaria. Abgerufen am 22. Februar 2016. http://www.investbulgaria.eu/a/en/home.html. UND „Investor Visas: Bulgaria.“ Library of Congress. Abgerufen am 22. Februar 2016. https://www.loc.gov/law/help/investor-visas/bulgaria.php.

[2]. „Bulgarisches Investitionseinwanderungsprogramm.“ Anwaltskanzlei Dobrev & Lyutskanov. 22. Februar 2016. http://www.lawfirm-bg.org/img/BANERI/Bulgarian investment immigration program_02.09.2014_1410784875.pdf.

[3]. „Bewerbungsprozess“. Invest Bulgaria. Abgerufen am 22. Februar 2016. http://www.investbulgaria.eu/a/en/bulgarian-immigrant-investor-program/application-process.html.