Europäische Investitionsimmigration - EB5Investors.com
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Europäische Investitionsimmigration

Der europäische Kontinent bietet Investoren und Unternehmern, die an einem Zweitwohnsitz oder einer Staatsbürgerschaft interessiert sind, eine Vielzahl von Optionen. Je nach Land und Investitionsart können Investoren im Austausch für ihre Investition mit einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis, einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis oder sogar der Staatsbürgerschaft rechnen. Was die europäischen Länder auf dem Markt für Investitionsmigration besonders attraktiv macht, ist die Mobilität, die eine europäische Aufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft bieten. Aufgrund von Regeln und Abkommen zwischen europäischen Ländern eröffnet ein Aufenthalt in einem der europäischen Länder mit Investitionseinwanderungsprogrammen die Möglichkeit, in den meisten Teilen oder ganz Europas visumfrei zu reisen. Darüber hinaus wird denjenigen, die die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes der Europäischen Union erwerben, entweder direkt durch ihre Investition oder durch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis als Sprungbrett, die Möglichkeit eingeräumt, überall in der Europäischen Union zu leben und zu arbeiten.

Investitionsmöglichkeiten auf dem gesamten Kontinent lassen sich größtenteils in eine von drei Kategorien einteilen: Immobilieninvestitionen, Unternehmensinvestitionen oder Investitionen in Staatsanleihen/öffentliche Schulden. Unternehmensinvestitionen können weiter unterteilt werden in passive Investitionen – Kapitalzufuhr in ein bestehendes Unternehmen, das der Investor nicht leiten wird – und aktive Investitionen, die vom Investor-Unternehmer erfordern, detaillierte Geschäftspläne vorzulegen und aktiv ein Unternehmen aufzubauen. Diese Arten von Investitionen erfordern typischerweise ein gewisses Maß an Geschäftserfahrung oder einen Nachweis des persönlichen Nettovermögens. Einzelne Länder können eine oder mehrere Optionen anbieten und die Vorteile können je nach Art und Höhe der Investition variieren. Portugal beispielsweise bietet eine Aufenthaltserlaubnis im Austausch für eine Investition von 500,000 € in Wohnimmobilien, während für eine Aufenthaltserlaubnis in Großbritannien mindestens 2 Millionen £ in Staatsanleihen investiert werden müssen, mit beschleunigten Optionen für höhere Investitionsbeträge. Malta hingegen bietet die Staatsbürgerschaft für diejenigen an, die durch eine Kombination aus Staatsanleihen, Immobilien und einem nicht rückzahlbaren Beitrag investieren.

Bevor sie einen Investitionsstandort auswählen, sollten Investoren das Ergebnis ihrer Investition (Aufenthalts- oder Staatsbürgerschaft), die Art der erforderlichen Investition, Bearbeitungszeiten, etwaige langfristige Verpflichtungen, die das Programm verlangt, und etwaige Einschränkungen hinsichtlich der doppelten Staatsbürgerschaft berücksichtigen. Viele europäische Länder verlangen von Investoren keinen physischen Wohnsitz im Land, gewähren ihnen aber dennoch die Rechte und Vorteile eines legalen Aufenthalts, aber einige Länder verlangen dies. Ebenso haben viele Länder keine Sprachanforderungen, aber einige verlangen Sprachkenntnisse, wenn Investoren verschiedene Aufenthalts- oder Staatsbürgerschaftsstufen durchlaufen. Investoren sollten auch berücksichtigen, ob das Land Mitglied der Europäischen Union oder des Schengen-Raums ist, da diese Mitgliedschaften günstige Reise- und Niederlassungsrechte bieten.  

 

Wohnsitz durch Investition

Das häufigste Ergebnis einer Investition in einem europäischen Land mit einem Investitionseinwanderungsprogramm ist die Aufenthaltserlaubnis. Diese kann zunächst in Form einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis erfolgen, die zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis führt, oder sie kann sofort mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis beginnen. Programme, die eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis anbieten, verlangen von Investoren in der Regel, dass sie in bestimmten Zeitabständen den Erhalt ihrer Investition nachweisen, um ihre Aufenthaltserlaubnis zu erneuern, und ermöglichen Investoren den Übergang zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis nach einer bestimmten Zeitspanne und unter Erfüllung bestimmter Bedingungen. Programme, die sofort eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gewähren, stellen zwar immer noch Anforderungen in Bezug auf den Erhalt der Investition, aber die Aufenthaltsrechte sind nicht auf eine bestimmte Anzahl von Jahren beschränkt. Diejenigen, die als dauerhafte Einwohner beginnen, können auch oft schneller die Staatsbürgerschaft erlangen. Spanien beispielsweise gewährt zunächst eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis durch ein Goldenes Visum und gewährt nach fünf Jahren eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Ab diesem Zeitpunkt können ansässige Investoren ihre Investition frei verkaufen und ihren Aufenthaltsstatus behalten.

Die folgenden europäischen Länder bieten Aufenthaltsrechte im Austausch gegen Investitionen:

  • Bulgarien
  • Zypern
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Lettland
  • Die Niederlande
  • Portugal
  • Spanien
  • Großbritannien

 

Staatsbürgerschaft durch Investition

Die direkte Gewährung der Staatsbürgerschaft durch Investitionen ist unter den europäischen Programmen eher selten. Staatsbürgerschaftsprogramme durch Investitionen sind in der Regel teurer als Aufenthaltsprogramme und können nicht rückzahlbare Beiträge an das Land erfordern. Im Austausch für höhere Investitionsbeträge können Investoren schnell von der Sicherheit der Staatsbürgerschaft profitieren – und da alle Länder, die derzeit die Staatsbürgerschaft anbieten, EU-Mitglieder sind – vom Recht, überall in der Europäischen Union zu leben und zu arbeiten.  

Die folgenden europäischen Länder bieten Aufenthaltsrechte im Austausch gegen Investitionen:

  • Österreich
  • Zypern
  • Malta

 

Unterkunft

Staatsangehörigkeit

Österreich

 

Bulgarien

 

Zypern

Griechenland

 

Ungarn

 

Lettland

 

Malta

 

Die Niederlande

 

Portugal

 

Spanien

 

Großbritannien