I-526-Petition – EB5Investors.com
EB-5-Visumformulare: Leitfaden zu den wichtigsten Formularen

EB-5 I-526-Petition

Informieren Sie sich über die EB-5-Petition I-526, das erste Formular, das im Rahmen des EB-5-Antragsverfahrens für ein Investorenvisum beim USCIS eingereicht werden muss.

I-526-Anwendungszusammenfassung

Was ist die I-526-Petition?

Der I-526-Antrag auf Einwanderung durch einen ausländischen Unternehmer wird vom EB-5-Investor eingereicht, um nachzuweisen, dass er gerade dabei ist, den erforderlichen Kapitalbetrag in ein geeignetes EB-5-Projekt zu investieren oder bereits investiert hat. I-526-Anträge werden normalerweise im Namen von EB-5-Antragstellern von einem Einwanderungsanwalt vorbereitet. Antragsteller können den I-526-Antrag einreichen, nachdem sie die entsprechenden Schritte unternommen haben, um in ein akzeptables Projekt zu investieren. EB-5-Projekt. Diese Projekte müssen Teil eines neuen kommerziellen Unternehmens sein. Sie können entweder direkt vom Immigranteninvestor finanziert oder von ein EB-5-Regionalzentrum, das von der Regierung benannt wurde zur Verwaltung von EB-5-Projekten.

Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie 800,000 bis 1.5 Millionen US-Dollar rechtmäßiges Kapital in das neue Wirtschaftsunternehmen investiert haben. Die genaue erforderliche Investitionssumme hängt davon ab, ob die Investition in einem wirtschaftlich schwachen Gebiet, einem sogenannten Targeted Employment Area (TEA), getätigt wird. Ein wesentlicher Zweck des Antrags I-526 besteht darin, dass die Antragsteller nachweisen müssen, dass ihre Kapitalinvestition aus einer rechtmäßigen Finanzierungsquelle stammt. Daher muss der EB-5-Antragsteller nachvollziehbare Beweise vorlegen, die belegen, dass die Mittel rechtmäßig beschafft wurden.

Die Antragsteller müssen außerdem nachweisen, dass ihre Investition Vollzeitarbeitsplätze (35 Stunden pro Woche oder mehr) für mindestens 10 US-Bürger, Personen mit ständigem Wohnsitz oder andere autorisierte Einwanderer schafft. Außerdem müssen Nachweise vorgelegt werden, die belegen, dass der EB-5-Investor bei dem EB-5-Projekt eine politische oder leitende Funktion übernehmen wird. Diese Anforderung kann erfüllt werden, indem nachgewiesen wird, dass ein Investor Stimmrechte bei einem EB-5-Regionalzentrumsprojekt als Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat.

I-526-Anforderungen

Zum Nachweis, dass der Antragsteller alle Voraussetzungen für den Antrag I-526 erfüllt hat, können zahlreiche Beweismittel herangezogen werden:

  • Voraussetzung: Ein EB-5-fähiges Projekt hat die Investition erhalten/wird sie erhalten
    Nachweis: Satzung, Fusions- oder Konsolidierungsbescheinigungen, Joint-Venture- oder Kommanditgesellschaftsverträge, staatliche Unternehmensbescheinigungen

  • Voraussetzung: Die entsprechende Investitionssumme wurde in das Projekt getätigt
    Nachweis: Kontoauszüge, Sicherungsübereignungsverträge, Schuldscheine, Darlehens- oder Hypothekenbescheinigungen oder sonstige Nachweise, die den Anlagebetrag ausreichend veranschaulichen

  • Voraussetzung: Das investierte Kapital wurde auf legalem Wege erworben (legale Finanzierungsquelle)
    Nachweise: Steuererklärungen aus fünf Jahren, Gehaltsabrechnungen der Mittel aus Einkünften eines Arbeitgebers, Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen (sofern die Mittel aus Handel/Anleihen/Aktien stammen)

  • Voraussetzung: Durch die Investition werden zehn Vollzeitarbeitsplätze in den USA geschaffen
    Beweis: ein Businessplan

  • Voraussetzung: Der Investor ist in die tägliche Verwaltung eingebunden oder nimmt eine politische Entscheidungsposition innerhalb des EB-5-Projekts ein
    Nachweis: Gesellschaftsunterlagen, Erklärung und Aufgabenbeschreibung

Wer reicht die I-526 ein?

Einwanderungsanwälte füllen normalerweise das Formular I-526 aus Petitionen. Sie werden beim USCIS California Service Center eingereicht. Die Anmeldegebühr für den I-526-Antrag beträgt 3,675 US-Dollar. USCIS wird bei Bedarf gelegentlich weitere Nachweise anfordern. Derzeit benötigt USCIS 31 bis 52 Monate, um über einen I-526-Antrag zu entscheiden. Antragsteller eines EB-5-Visums können nach Abschluss des I-526-Antrags einen US-Aufenthaltsstatus beantragen. Dies geschieht durch die Einreichung des I-485 Formular zur Statusanpassung, wenn Sie sich bereits als Nicht-Einwanderer in den Vereinigten Staaten aufhalten oder durch Einreichen des Antrags DS-260, wenn sie im Ausland sind.