(Überprüft im Juli 2025)
Übersicht über EB-5-Formulare
Teilnehmer an der EB-5-Visumprogramm müssen mehrere Formulare einreichen, um ihre Berechtigung für verschiedene Teile des Verfahrens nachzuweisen. Diese Formulare werden normalerweise von Einwanderungsanwälten im Namen der Antragsteller erstellt und eingereicht. Auch andere Fachleute – wie Ökonomen, Businessplan-Autoren, Buchhalter und Wertpapieranwälte – tragen unterstützende Unterlagen bei. Kosten und Bearbeitungszeit variieren je nach dem konkret geprüften Formular. Während die meisten EB-5-Formulare beim US Citizenship and Immigration Services (USCIS) eingereicht werden, werden einige an das Außenministerium geschickt. Zu den wichtigsten Formularen für EB-5-Antragsteller gehören der Antrag I-526, der Antrag I-485, der Antrag DS-260 und der Antrag I-829. Außerdem müssen EB-5-Regionalzentren das Formular I-924 einreichen, um ihre Benennung beim USCIS zu beantragen.
I-526-Petition
Die I-526-Petition wird eingereicht von EB-5-Immigranteninvestoren im ersten Schritt des EB-5-Visumantragsverfahrens. Der Antrag I-526 belegt, dass der Investor den erforderlichen Investitionsbetrag an ein EB-5-fähiges Unternehmen geleistet hat oder gerade tätigt. Investoren müssen außerdem nachweisen, dass ihre Investition die EB-5-Anforderungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen erfüllt. Zu den Nachweisen, die zusammen mit dem Antrag I-526 eingereicht werden können, gehören Gesellschaftsverträge, Kontoauszüge, Geschäftspläne und Steuerunterlagen. Für I-526 fällt eine Anmeldegebühr von 11,160 US-Dollar an.
I-485-Antrag
Die I-485-Antrag wird von EB-5-Visumantragstellern während des zweiten Schritts des EB-5-Prozesses eingereicht. Das Formular I-485 wird von EB-5-Teilnehmern eingereicht, die sich bereits rechtmäßig mit einem gültigen Nichteinwandererstatus in den Vereinigten Staaten aufhalten. Ein genehmigter I-485-Antrag ermöglicht Nichteinwanderern in den USA, ihren Status auf Grundlage ihres genehmigten I-526-Antrags von einem Nichteinwanderer zu einem bedingten ständigen Einwohner zu „ändern“. Der I-485-Antrag umfasst eine Sicherheitsüberprüfung sowie den Nachweis, dass der Einwanderer moralisch einwandfrei ist, seinen Status ändern darf und während seines Aufenthalts in den USA der Öffentlichkeit nicht zur Last fällt. Beispiele für diese Nachweise sind eine gültige Geburtsurkunde, Fotos des Antragstellers, ärztliche Untersuchungsberichte und Impfunterlagen. Der I-485-Antrag kostet 1,400 USD, einschließlich einer Gebühr von 85 USD für biometrische Dienste.
DS-260-Anwendung
Formular DS-260, Der Online-Antrag auf ein Einwanderungsvisum wird von EB-5-Investoren und ihren berechtigten Familienmitgliedern verwendet, die von außerhalb der Vereinigten Staaten kommend, also über ein Konsulat eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in den USA beantragen. Dieses Formular wird eingereicht, nachdem der Antrag I-526 des Investors genehmigt wurde und eine Visanummer verfügbar ist, wodurch der nächste Schritt im Einwanderungsprozess eingeleitet wird. Antragsteller füllen das Formular DS-260 online über das Consular Electronic Application Center (CEAC) des US-Außenministeriums aus und geben detaillierte biografische Informationen sowie Reise- und Familieninformationen an. Nach der Einreichung wird für den Investor und seine Angehörigen ein Interview bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in ihrem Heimatland vereinbart. Die Genehmigung nach diesem Interview führt zur Ausstellung eines Einwanderungsvisums, das die Einreise in die USA als bedingte dauerhafte Einwohner im Rahmen des EB-5-Programms ermöglicht.
DS-230-Anwendung
Das DS-260 (Online-Antrag auf ein Einwanderungsvisum) hat das DS-230 für fast alle Einwanderungsvisakategorien, einschließlich EB-5, ersetzt. Das DS-230 wird in seltenen Fällen verwendet, beispielsweise bei Adoptionen oder bei der papierbasierten Bearbeitung.
Die DS-230-Anwendung ist dem Antrag I-485 sehr ähnlich, wird aber von EB-5-Visumantragstellern ohne bestehenden Aufenthaltsstatus in den USA eingereicht. Der Antrag DS-230 wird über das National Visa Center an das Außenministerium übermittelt. Nach der Genehmigung erhält der EB-5-Visumantragsteller eine zweijährige bedingte unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die ihm die Einreise in die USA ermöglicht. Im Antrag DS-230 werden biografische Daten erhoben, die belegen, dass der Antragsteller nach seiner Ankunft in den USA in der Lage sein wird, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Außerdem werden Nachweise dafür erhoben, dass der Antragsteller eine ordnungsgemäße Sicherheitsüberprüfung und ärztliche Untersuchung sowie alle erforderlichen polizeilichen Führungszeugnisse erhalten hat. Im Rahmen des DS-230-Antrags ist außerdem ein Interview bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat im Land des Antragstellers erforderlich. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Herkunftsland des Antragstellers und in manchen Ländern kann es zu längeren Verzögerungen bei den Sicherheitsüberprüfungen kommen.
I-829-Petition
Die I-829-Petition wird 21 bis 24 Monate, nachdem der Investor durch das EB-5-Verfahren eine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung in den USA erhalten hat, eingereicht. Das I-829 weist nach, dass der Antragsteller alle EB-5-Anforderungen erfüllt hat. Beispielsweise muss nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Arbeitsplätze geschaffen wurden, dass die Investition nachhaltig war und dass der Geschäftsplan umgesetzt wurde. Das I-829 wird am Ende des zweijährigen EB-5-Aufenthaltszeitraums eingereicht. Nach der Genehmigung hebt das I-829 die bestehende zweijährige bedingte Aufenthaltsgenehmigung auf und macht den EB-5-Investor zu einem rechtmäßigen Daueraufenthalter der Vereinigten Staaten. Der Investor reicht den Antrag im eigenen Namen und im Namen seiner Angehörigen ein, die nach Genehmigung eine zehnjährige Green Card erhalten. Die aktuelle Gebühr beträgt 9,525 US-Dollar, darin sind nun biometrische Dienste enthalten. Sie wird normalerweise vom USCIS erhoben.
I-924-Antrag
Seit dem 1. Juni 2022 wird das Formular I-924 aufgrund der Verabschiedung des EB-5 Reform and Integrity Act (RIA) nicht mehr verwendet. Es wurde durch das Formular I-956 für die Bezeichnung regionaler Zentren und das Formular I-956F für Anträge auf Kapitalinvestitionsprojekte ersetzt.
I-956-Antrag
Formular I-956 iDer Antrag, den Unternehmen verwenden, um die Bezeichnung als EB-5-Regionalzentrum zu erhalten oder zu verlängern. Dadurch können sie Investitionsprojekte fördern, die Arbeitsplätze schaffen und das Wirtschaftswachstum in den USA ankurbeln. Dieses Formular erfordert detaillierte Geschäftspläne und Compliance-Dokumente und wird für Personen, die am Regionalzentrum beteiligt sind, vom Formular I-956H begleitet. Ab April 2024 beträgt die Anmeldegebühr für Formular I-956 47,695 US-Dollar und ist damit deutlich höher als zuvor. Zusätzlich fallen für die beteiligten Personen separate biometrische Gebühren an. Das Formular ist für EB-5-Projekte, die über Regionalzentren verwaltet werden, von entscheidender Bedeutung. Eine korrekte Einreichung mit den korrekten Gebühren ist unerlässlich, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.


