Portugals Goldenes Visum - EB5Investors.com
EB-5-Grundlagen

Portugals goldenes Visum

Portugals goldenes Visum

 

Da das EB-5-Programm der USA am 30. September 2015 ausläuft und eine Verlängerung ungewiss ist, suchen Investoren nach anderen Ländern mit Programmen für Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft durch Investition. Internationale Programme weisen unterschiedliche Ähnlichkeiten mit dem EB-5-Programm der USA auf, wobei einige die Möglichkeit des Immobilienerwerbs bieten. Portugal ist ein solches Programm, das sich als recht beliebt erwiesen hat, insbesondere im Vergleich zu anderen europäischen Programmen. Portugals Golden Residence Permit Programme oder „Golden Visa“ ist ein Programm für Aufenthalt durch Investition, das international Beachtung findet, weil es Investoren ermöglicht, sich für das Programm zu bewerben, indem sie Kapital überweisen, Arbeitsplätze schaffen oder Immobilien erwerben. Darüber hinaus ist der Bewerbungsprozess ziemlich unkompliziert, was das Programm noch attraktiver macht.

 

Um dauerhaft in Portugal leben zu dürfen – und möglicherweise sogar die Staatsbürgerschaft zu erlangen – muss man zunächst eine Investition tätigen. Nachdem die Investition getätigt wurde, sei es durch Kapital, Schaffung von Arbeitsplätzen oder Immobilien, beantragt der Investor die Goldene Aufenthaltserlaubnis. Wird diese genehmigt, kann der Investor eine Daueraufenthaltserlaubnis für alle berechtigten Familienmitglieder beantragen. Der Aufenthalt im Rahmen des Programms dauert zwei Jahre und kann verlängert werden, sofern die Investition anhält. Nach fünf Jahren Aufenthalt können Investoren eine Daueraufenthaltserlaubnis und nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen. Die Anforderungen, der Zeitplan und die damit verbundenen Kosten des Goldenen Aufenthaltserlaubnisprogramms sind unten aufgeführt.

 

Zu den ersten Informationen und Dokumenten, die für das Golden Residence Permit-Programm erforderlich sind, gehören die folgenden:

 

– Gültiger Reisepass und Schengen-Visum für die Einreise nach Portugal

 – Nachweis einer Krankenversicherung

 – Nachweis über Einkommen und Wohnsitz in Portugal, einschließlich Nachweis einer Unterkunft

– Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen

 – Nachweis, dass keine Einwanderungsverstöße vorliegen

 – Nachweis über förderfähige Investitionen für die Goldene Aufenthaltserlaubnis (Details siehe unten)

 

Förderfähige Investitionen

 

Die förderfähigen Investitionen können eine der folgenden drei Formen annehmen: 1) Kapitaltransfer; 2) Schaffung von Arbeitsplätzen; und 3) Investition in Immobilien. 

 

Kapitaltransfer:

Der Kapitaltransfer nach Portugal muss mindestens 1 Million Euro betragen und verursacht von den drei Optionen die höchsten Vorlaufkosten. Dem Kapitaltransfer muss eine Erklärung eines in Portugal akkreditierten Finanzinstituts beiliegen, die die Einzahlung des Kapitals bestätigt und belegt, dass der Investor der einzige oder erste Inhaber des Kapitals ist oder dass der Investor Aktien oder Anteile an Unternehmen erworben hat. Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass das Unternehmen entweder an der portugiesischen Börse notiert sein muss oder, falls es nicht notiert ist, ein portugiesisches Unternehmen sein muss (nachgewiesen durch eine Erklärung der Unternehmensleitung oder des Managements). 

 

Schaffung von 10 Arbeitsplätzen:

Wenn der Investor die Methode der Arbeitsplatzschaffung verfolgt, muss er nachweisen, dass er mindestens 10 neue Arbeitsplätze in Portugal geschaffen hat. Als Nachweis hierfür dient eine Bescheinigung der Sozialversicherung, die die Schaffung von 10 Arbeitsplätzen bescheinigt. Diese Arbeitnehmer müssen im Sozialversicherungssystem registriert sein. Die Schaffung von Arbeitsplätzen kann aus dem Geschäft des Investors in Portugal stammen oder durch seine Investition in ein Unternehmen nachgewiesen werden. Es gibt keine festgelegte Mindestinvestition oder Art von Geschäft, die genutzt werden muss, um die Anforderungen zur Arbeitsplatzschaffung zu erfüllen. 

 

Investition in Immobilien:

Die Option der Investition in Immobilien erfordert einen Kauf von mindestens 500,000 €. Die Immobilie muss sich in Portugal befinden und der Investor muss nachweisen können, dass er „freies Eigentum“ an der Immobilie besitzt, ohne dass damit irgendwelche Verpflichtungen oder Belastungen verbunden sind. Dies kann durch Kaufverträge nachgewiesen werden.

 

Geschichte

Nach Abschluss der Investition für eine der drei Methoden und Einreichung der entsprechenden Dokumente bei der Regionaldirektion und der Regionaldelegation des Einwanderungs- und Grenzdienstes (SEF) wird der Fall entschieden und, wenn er genehmigt wird, eine Goldene Aufenthaltserlaubnis erteilt. Wie oben erwähnt, muss der Investor nachweisen, dass er oder sie ein gültiges Schengen-Visum für die Einreise nach Portugal besitzt und sich zum Zeitpunkt der Erteilung der Goldenen Aufenthaltserlaubnis in Portugal aufhalten darf. Über diese Anträge wird in der Regel innerhalb von 60 Tagen entschieden. 

 

Familienmitglieder

Der Investor kann als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Rechts auf „Familienzusammenführung“ die Nachwanderung von Familienangehörigen beantragen, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die Voraussetzungen für die Goldene Aufenthaltserlaubnis erfüllt. Die folgenden Personen sind berechtigt, im Rahmen der Familienzusammenführung mit dem Investor einzuwandern:

 

  • Ehegatte oder Ehegattin
  • Minderjähriges Kind unter der Vormundschaft des Paares oder eines Ehepartners oder adoptiert
  • Kinder, die nicht minderjährig sind, aber vom Investor und/oder Ehepartner abhängig sind und an einer portugiesischen Einrichtung studieren
  • Abhängige Minderjährige
  • Minderjährige Geschwister des Investors
  • Partner, bei denen ein de facto Die Ehe ist gesetzlich anerkannt, und ihre Kinder sowie

 

Um die Familienzusammenführung für ein Familienmitglied zu beantragen, muss der Investor Folgendes nachweisen:

 

  • Gesicherte Unterkunft für Familienmitglieder
  • Existenzmittel
  • Dokumente, die die Beziehung belegen
  • Beglaubigte Kopien der Reisedokumente für jedes Familienmitglied

 

Sobald der Antrag eingereicht ist, wird innerhalb von drei Monaten darüber entschieden. Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis des Familienmitglieds entspricht der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis des Investors. Es ist auch möglich, dass SEF das/die Familienmitglied(er) befragt.

 

Gültigkeitszeitraum

Die Goldene Aufenthaltserlaubnis ist zwei Jahre gültig und muss vor Ablauf erneuert werden. Der Erneuerungsprozess besteht darin, nachzuweisen, dass die Investitionen nachhaltig sind, sei es durch Kapitalinvestitionen, Schaffung von Arbeitsplätzen oder Immobilien. Es gibt Mindestzeiten für die erforderliche physische Anwesenheit in Portugal, die im ersten Jahr sieben Tage und danach alle zwei Jahre 14 Tage betragen. 

 

Im Rahmen des Antragsverfahrens fallen, abhängig von der Art der Investition, folgende Kosten an:

 

– Anmeldegebühr – 514.80 €

 – Kosten im Zusammenhang mit der Ausstellung der Goldenen Aufenthaltserlaubnis (pro Investor und Familienmitglieder) – 5,147.80 €

 – Kosten im Zusammenhang mit der Verlängerung der Goldenen Aufenthaltserlaubnis (pro Investor und Familienmitglieder) – 2,573.90 €

 

Unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis

Nach fünf Jahren kann der Investor eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, über die innerhalb von 60 Tagen entschieden werden muss. Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis durch nachhaltige Investition muss der Investor im Rahmen des Antrags folgende Unterlagen einreichen: 

 

1) Nachweis über die fünfjährige Tätigkeit als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis;

2) Nachweis, dass keine Straftaten begangen wurden, die einzeln oder insgesamt länger als ein Jahr andauern;

3) Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts;

4) Nachweis einer Unterkunft;

5) Nachweis über Grundkenntnisse der portugiesischen Sprache

 

Wenn die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, hat der Inhaber der Erlaubnis folgende Rechte: Bildung und Unterricht; Beschäftigung; Selbständigkeit; Gesundheitsversorgung; und Zugang zu Recht und Gerichten. Dazu gehören soziale Sicherheit, Steuervorteile, Gewerkschaftsmitgliedschaften und andere Rechte, die unbefristeten Einwohnern zustehen. 

 

Staatsangehörigkeit

Nach sechs Jahren legalem Aufenthalt in Portugal kann man die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  • Der Antragsteller ist über 18 Jahre alt und gilt rechtlich als Erwachsener;
  • Der Antragsteller hat seinen Wohnsitz seit mindestens sechs Jahren in Portugal;
  • Der Bewerber verfügt über Grundkenntnisse der portugiesischen Sprache (entspricht dem internationalen Niveau A2); und
  • Der Antragsteller ist nicht wegen einer Straftat verurteilt worden, für die nach portugiesischem Recht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vorgesehen ist.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass Portugal die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt. Anleger müssen jedoch auch die Staatsbürgerschaftsbestimmungen ihres Heimatlandes berücksichtigen. 

 

Portugals Goldenes Aufenthaltsgenehmigungsprogramm erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Der im Gesetz zur Verabschiedung des Programms festgelegte Zweck ist die „Förderung der Wettbewerbsfähigkeit“, und das Programm ist auf dem internationalen Markt für Investitionseinwanderung zweifellos wettbewerbsfähig. Wie beim EB-5-Programm ist China mit 1,914 Anträgen seit Oktober 2012 der Hauptnutzer des Programms.