An EB-5-Investitionsvisum ist eine Art Einwanderungsvisum für ausländische Investoren, die in die Vereinigten Staaten einwandern möchten. Verschiedene Länder haben unterschiedliche Arten von Programme für Immigranteninvestoren Diese dienen dazu, ausländische Investitionen im Austausch für eine bedingte oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu fördern. Die Anforderungen für ein Investitionsvisum unterscheiden sich je nach Land und Visumart. Unterschiedliche Programme erfordern auch unterschiedliche Investitionsbeträge und gewähren unterschiedliche Arten von Aufenthaltstiteln. Die Vereinigten Staaten bieten zwei Arten von Investitionsvisa an: das Visa der Art EB-5und der E-2 Visum.
EB-5-Investitionsvisum
Ein EB-5-Investitionsvisum unterscheidet sich von anderen Arten von Visa, die in den Vereinigten Staaten erhältlich sind, einschließlich anderer beschäftigungsbezogener Visa, des Diversity-Einwanderungsvisums und familienbasierter Visa. In den Vereinigten Staaten ist das EB-5-Visum das einzige arbeitsbezogene Visum, das eine Investition erfordert.
Das EB-5-Visum ist eine Möglichkeit für Ausländer eine grüne Karte bekommenund möglicherweise die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten. Die United States Citizenship and Immigration Services beaufsichtigen das EB-5 Immigrant Investor Program und bieten Investitionsvisa für ausländische Investoren an, die 1.05 Millionen US-Dollar (oder 800,000 US-Dollar, wenn die Investition in einem bestimmten Beschäftigungsbereich getätigt wird) in ein neues Handelsunternehmen in den USA investieren Außerdem müssen 10 Vollzeitarbeitsplätze für US-Arbeiter geschaffen werden. Der ausländische Investor kann dann eine US-Greencard beantragen und schließlich einen dauerhaften Wohnsitz erhalten, wenn nachgewiesen wird, dass die Arbeitsplätze geschaffen wurden.
E-2-Investitionsvisum
Eine weitere Art von Investitionsvisum in den Vereinigten Staaten ist das E-2-Vertrags-Investorenvisum. Das E-2-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum das von einem ausländischen Investor aus einem Land erworben wird, das ein Schifffahrts- und Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten unterhält. Um das Visum zu erhalten, muss der Antragsteller Kapital in ein Unternehmen in den Vereinigten Staaten investieren. Im Rahmen der E-2-Visumoption können auch bestimmte Mitarbeiter des Investors oder der autorisierten Organisation das Visum beantragen. Es gibt auch ein Antragsverfahren für Familienangehörige von Investoren, die im Rahmen der E-2-Option ein US-Visum erhalten möchten.
Um für ein E-2-Nichteinwanderungsvisum zugelassen zu werden, muss der Investor einen erheblichen Betrag in ein echtes US-Unternehmen investiert (oder mit dem Investitionsprozess begonnen) haben – genug, um das Unternehmen zu gründen und zu betreiben. Im Gegensatz zum EB-5-Visum muss das E-2-Visum verlängert werden. Es gibt jedoch keine Begrenzung, wie oft das Visum verlängert werden kann. Sobald das Geschäftsvorhaben abgeschlossen ist, muss der ausländische Investor die Vereinigten Staaten verlassen oder seinen Status ändern – das E-2-Visum führt nicht direkt zu einer Green Card und Staatsbürgerschaft wie das EB-5-Visum.