Kenneth C. Wright ist Anwalt für Unternehmenssicherheit und Partner bei Baker & Hostetler LLP. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Wirtschaftsrecht mit den Schwerpunkten Transaktionen, Fonds und Wertpapiere. Er verfügt über Fachkenntnisse in verschiedenen kommerziellen und geschäftlichen Angelegenheiten in allen Entwicklungsstadien, wie z. B. nicht-traditionelle und traditionelle Finanzierungsvereinbarungen, Unternehmensstrukturierung und Anstellung von Führungskräften. Rechtsanwalt Wright hat EB-5-orientierte, freigestellte Angebotsmemoranden und Ausstellungen fertiggestellt, darunter Abonnementhefte und Geschäftsplanüberprüfungen, und außerdem Gründungsdokumente für Projekte, private Kreditgeber und regionale Zentren entworfen. Er verfügt außerdem über Erfahrung in der Transaktionsstrukturierung zur geschäftlichen Einhaltung des Securities Act, des Securities Exchange Act (einschließlich FINRA-Angelegenheiten), des Investment Company Act und des Investment Advisors Act.
Mit einem Kundenstamm, der sich weltweit erstreckt, von Europa über Lateinamerika bis nach Asien, hat Rechtsanwalt Wright EB-5-bezogene Beratungen für Investoren, Einwanderungsanwälte, Entwickler und Projektgesellschaften, Geschäftsplanersteller, regionale Zentren und Fonds sowie Migrationsmakler durchgeführt. Seit mehr als 15 Jahren hat er außerdem ein 11,000 Hektar großes gemischt genutztes Projekt in verschiedenen Immobilien-, Unternehmens-, Finanz- und Regulierungsangelegenheiten beraten und seit mehr als 20 Jahren unterstützt er einen erfolgreichen Immobilienentwickler und Syndikator bei Wertpapier- und Transaktionsangelegenheiten , beispielsweise als leitender Anwalt bei einer milliardenschweren Roll-up-Transaktion für 16 öffentliche Einrichtungen.
Rechtsanwalt Wright ist Mitglied des Council Board of Directors der Real Property, Trusts & Estates Section der American Bar Association und war zuvor Vorsitzender der Special Investors and Investment Structures Group und des International Investments in Real Property Committee der Sektion. Er ist außerdem aktives Mitglied der National Association of Bond Lawyers und der International Bar Association. Anwalt Wright ist für seine Leistungen weithin anerkannt und wurde von Chambers USA für Corporate/M&A und Private Equity in Florida von 2011 bis 2013 eingestuft und von Martindale-Hubbell und American Lawyer Media als bestbewerteter Anwalt für internationales Recht und International 2013 ausgezeichnet Trade und wurde von Martindale-Hubbell unter anderem als AV Preeminent ausgezeichnet.
Rechtsanwalt Wright ist als Anwalt am Obersten Gerichtshof der USA sowie in den Bundesstaaten Florida und Texas zugelassen. Er war an verschiedenen ehrenamtlichen Aktivitäten beteiligt, beispielsweise als General Counsel für das Amerikanische Rote Kreuz in Mittel-Florida und das World Trade Center Orlando. Er erhielt seinen Master in Betriebswirtschaftslehre von der University of Texas in Austin und erwarb seinen Juris Doctor an der Dedman School of Law der Southern Methodist University.
Antworten auf EB-5 7 Fragen beantwortet
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