Gregory L White - EB5Investors.com
EB-5 Wertpapieranwälte

Gregory L White

Boston, Massachusetts
  • Gregory L White

Gregory L. White ist Anwalt für Unternehmensrecht und Wertpapierrecht und Partner im Bostoner Büro von Seyfarth Shaw, LLP. Er verfügt über Erfahrung in der Strukturierung von EB-5-Finanzierungstransaktionen sowie in der Vertretung von Private-Equity-Fonds, Unternehmen und Risikokapitalfirmen bei Fusionen und Übernahmen, Finanzierungen und Technologietransaktionen. Als Co-Vorsitzender des auf EB-5-Immigranteninvestitionen spezialisierten Teams bei Seyfarth Shaw, LLP, ist Anwalt White Teil eines multidisziplinären Teams von EB-5-Anwälten, die sich mit Einwanderung, Finanzen, Wertpapieren und Wertpapierkonformität, Immobilien-, Steuer-, Kredit-, Unternehmens- und Baurecht befassen. Er ist außerdem Mitglied des Lenkungsausschusses der Praxisgruppe Kapitalmärkte der Kanzlei.

Rechtsanwalt White hat mit zahlreichen Unternehmen aus den Bereichen Telekommunikation, Datenspeicherung, Software, Mobiltechnologie, E-Commerce und Medizintechnik zusammengearbeitet. Seine Vertretung dieser Unternehmen umfasst Finanzierungstransaktionen, Unternehmenspartnerschaften, strategische Allianzen und Joint Ventures sowie Lizenzierungs-, Marketing-, Vertriebs-, Support-, Outsourcing-, Service- und andere Vereinbarungen. Er verfügt über Fachwissen in der Finanzierung von Start-ups, börsennotierten Unternehmen und Wachstumsfinanzierungen und ist sachkundig im Bereich Wertpapierrecht und Compliance.

Rechtsanwalt White ist Autor zahlreicher Artikel und juristischer Lehrbücher zu Private-Equity-Transaktionen und hält außerdem regelmäßig Vorträge zu EB-5-Wertpapieren, Finanzen und Compliance-Fragen. Er erhielt 1981 seinen Bachelor-Abschluss vom Hamilton College und 1985 seinen Juris Doctor von der Boston University Law School, wo er mit Auszeichnung abschloss. Er ist ein zugelassener Rechtsanwalt mit gutem Ruf bei der Rechtsanwaltskammer des Staates Massachusetts. Rechtsanwalt White wurde von Martindale-Hubble als einer der bestbewerteten Anwälte Bostons und mit AV Preeminent ausgezeichnet.

Verifizierte EB-5-Investoren

Ab dem 17. Mai 2016

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  • Aktives BAR-Mitglied mit gutem Ansehen

Was bedeutet es, ein VERIFIZIERTES Mitglied von EB5Investors.com zu sein?

EB5Investors.com überprüft die Anwaltsmitglieder, bevor sie in unser Verzeichnis aufgenommen werden. Nicht alle Fachleute bestehen den Verifizierungsprozess und wir werden von den Mitgliedern in keiner Weise für verifizierte Abzeichen bezahlt. Der gesamte Verifizierungsprozess wird von Mitarbeitern von EB5Investors.com mit Sitz in Irvine, Kalifornien, durchgeführt.

Wir führen eine Hintergrundüberprüfung des Mitglieds durch, indem wir das Online-Hintergrundüberprüfungstool von BeenVerified.com verwenden. Die kriminelle Hintergrunddatenbank von BeenVerified.com wird durch die Zusammenführung öffentlicher Aufzeichnungen zusammengestellt. Fehlverhalten, wie beispielsweise eine nachgewiesene Vorstrafe, führt dazu, dass der Antragsteller keinen verifizierten Ausweis von EB5Investors.com erhalten kann. Bei Anwälten, die in den Vereinigten Staaten als Anwalt tätig sind, prüft ein Mitarbeiter außerdem, ob der Anwalt bei der Anwaltskammer des Staates, in dem er als Rechtsanwalt tätig ist, einen guten Ruf hat.

Das Verified Badge bedeutet nicht, dass der Anwalt Erfahrung hat oder sich auf Einwanderungsrecht spezialisiert hat. Weitere Informationen zu einem bestimmten Anwalt erhalten Sie bei der Staatsanwaltschaft oder auf anderen staatlichen Websites.

EB5 Investors Magazine und EB5investors.com Artikel

  • Wer sind die EB-5-Investoren?

    Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag von Kate Kalmykov und Bryan Flannery mehr über die Demografie von EB-5-Investoren und denjenigen, die am EB-5-Visa-Programm teilnehmen.

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