Ya (Carrie) Peng ist Einwanderungsanwältin. Sie ist die Gründerin der Anwaltskanzlei Peng mit Sitz in New York.
Die Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Peng vertritt Mandanten aus dem ganzen Land und China.
Peng ist auf arbeitsbezogene Einwanderungsfälle spezialisiert. Sie bearbeitet ein breites Spektrum an Einwanderungsfällen, darunter H-1B-, L-1-, EB-1-, EB-2-, EB-3- und EB-5-Anträge. Sie vertritt ein breites Spektrum an Kunden, von börsennotierten Unternehmen und kleinen Startups bis hin zu EB-5-Investoren. Neben der Einreichung von I-526- und I-829-Anträgen hat sie auch häufig Due-Diligence-Prüfungen bei regionalen Zentren durchgeführt und mit Unternehmensanwälten und Prozessanwälten zusammengearbeitet, um Rechtsstreitigkeiten zugunsten von EB-5-Investoren einzureichen.
Peng erwarb ihren Master-Abschluss an der Tsinghua-Universität in China und ihren LLM an der Fordham Law School.
Sie ist in New York als Rechtsanwältin zugelassen und Mitglied der American Immigration Lawyers Association.
Peng spricht fließend Englisch und Mandarin.
Antworten auf EB-5 5 Fragen beantwortet
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