Seema Mehta ist Anwältin für Einwanderungsfragen und Gründerin der amerikanischen und kanadischen Anwaltskanzlei Seema Mehta. Sie widmet ihre Praxis ausschließlich dem Einwanderungsrecht. Dies umfasst alle US-Einwanderungsangelegenheiten wie Arbeitsvisa, Greencards, Investitionsvisa, Verlobtenvisa, Familiensponsoring, Einbürgerung, Abschiebeschutz und mehr. Zum nationalen und internationalen Kundenstamm von Rechtsanwalt Mehta gehören unter anderem Einzelpersonen, Unternehmen, Regierungsorganisationen, Universitäten sowie Gesundheitsorganisationen und Fachleute.
Rechtsanwältin Mehta verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung im Einwanderungsrecht und gründete 2005 die Anwaltskanzlei Seema Mehta mit Sitz in Arlington, Texas. Sie bietet ein breites Spektrum an Rechtsdienstleistungen in den folgenden Bereichen an: Fälle von „Deferred Action for Dreamers“; alle Nichteinwanderungsvisa, einschließlich H-1B- und F-1-Visa; alle Greencards für Einwanderer, einschließlich EB-5; die FB-Visakategorie; Unternehmensdienstleistungen wie I-9-Compliance und E-Verify für Arbeitgeber; Verteidigung gegen Abschiebung und Abschiebung in Einwanderungsgerichtsverfahren; und Asylfälle.
Die EB-5-Expertise von Rechtsanwalt Mehta umfasst den gesamten EB-5-Antragsprozess für Einwandererinvestoren, von der I-526-Einreichung über die Statusanpassung und konsularische Bearbeitung bis hin zur Aufhebung von Auflagen. Ihre Praxis stellt ihren Kunden auch Informationsressourcen über die Komplexität von Einwanderungsverfahren und -gesetzen zur Verfügung. Rechtsanwältin Mehta erhielt 2005 ihr Jurastudium an der St. Thomas University School of Law. Sie spricht fließend fünf Sprachen: Hindi, Urdu, Punjabi, Bengali und Englisch, und beherrscht Nepali fließend.