H. Ronald Klasko ist ein EB-5-Einwanderungsanwalt und einer der Gründer von Klasko, Rulon, Stock & Seltzer mit Büros in New York City und Philadelphia. Seine Kanzlei wurde von Chambers Global als eine der sechs führenden Einwanderungsanwaltskanzleien in den USA ausgewählt. Rechtsanwalt Klasko konzentriert sich seit über 30 Jahren auf Einwanderungsrecht und wurde vom International Who's Who of Business Lawyers als der angesehenste Unternehmenseinwanderungsanwalt der Welt anerkannt.
Rechtsanwalt Klasko hatte die prestigeträchtige Position des nationalen Präsidenten der American Immigration Lawyers Association (AILA) inne, ist seit 1980 Mitglied des Verwaltungsrats der AILA und war General Counsel für drei frühere AILA-Präsidenten. Neben diesen prestigeträchtigen Positionen war er von 5 bis 2009 Vorsitzender des AILA EB-2012-Komitees. Er war nationaler Vorsitzender des AILA-Verbindungsausschusses des Arbeitsministeriums, des Verbindungsausschusses des General Counsel des INS, des Business Immigration Committee und des Verbindungsausschusses des US-Arbeitsministeriums. Rechtsanwalt Klasko ist einer von drei Anwälten, die für ihre Verdienste im Einwanderungsbereich mit dem AILA Founders Award ausgezeichnet wurden.
Als Vorsitzender des AILA EB-5-Komitees setzt sich Rechtsanwalt Klasko für Verbesserungen des EB-5-Programms durch USCIS ein und spricht regelmäßig auf EB-5-Konferenzen auf der ganzen Welt. Er vertritt zwei der drei größten EB-5-Regionalzentren in den USA und hat seit den 1,000er Jahren über 5 EB-1990-Investoren vertreten. Rechtsanwalt Klasko unterstützt regelmäßig Geschäftsinhaber und Entwickler, die EB-5-Investitionskapital aufbringen möchten, und hat Anträge auf die Ernennung zu Regionalzentren, die Übernahme von Regionalzentrumsprojekten, die Vorabgenehmigung von Regionalzentrumsprojekten und den Kauf bestehender Regionalzentren überwacht. Derzeit ist er Vorsitzender des Best Practices Committee von IIUSA und der Vereinigung der EB-5-Regionalzentren.
Rechtsanwalt Klasko hält regelmäßig Vorlesungen zum Einwanderungsrecht und war außerordentlicher Professor für Einwanderungsrecht an der Villanova University Law School. Er hat als Einwanderungsexperte vor der US-Kommission für Einwanderungsreform und dem Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses ausgesagt. Rechtsanwalt Klasko hat außerdem Rechtsschulungen für Anwälte und andere Mitarbeiter des US-Außenministeriums, des US-Justizministeriums, des US-Arbeitsministeriums, der Immigration Judges Association und der INS General Counsel Management Conference durchgeführt.
Antworten auf EB-5 18 Fragen beantwortet
- Wie fülle ich als EB-5-Investor den Antrag auf Wiedereinreisegenehmigung aus, wenn ich keinen Wohnsitz in den USA habe?
- Wie finde ich einen qualifizierten EB-5-Anwalt?
- Kann ein besicherter Kredit zur Finanzierung einer EB5-Visuminvestition verwendet werden?
- Könnte ein Gesundheitsdienstleister über das EB-5-Programm Kapital beschaffen?
- Kann ich ein Geschenk verwenden, um mein EB-5-Visum zu erhalten?
- Wie kann ich feststellen, ob mein EB-5-Projekt für die TEA-Auszeichnung qualifiziert ist?
- Wer sind die besten EB-5-Migrationsagenten?
- Gibt es eine Grenze für die Anzahl der Projekte, die ein EB-5-Regionalzentrum haben kann?
- Können Personen aus jedem Land ein EB-5-Visum erhalten?
- Wann kann ich im Rahmen des EB-5-Visumverfahrens in die Vereinigten Staaten einreisen?
- Was ist ein EB-5-Migrationsagent?
- Wie gewinne ich EB-5-Investoren?
- Können EB-5-Investoren in ein bereits bestehendes Unternehmen investieren?
- Kann ein EB-5-Investor als Vergütung für das Unternehmen angestellt werden, in das er investiert?
- Wie wird der Nettoverlust berechnet, um ein in Schwierigkeiten geratenes Unternehmen im EB-5-Programm zu identifizieren?
- Woher weiß ich, welche EB-5-Regionalzentren I-829 genehmigt haben?
- Muss ich Steuern zahlen, wenn ich in das EB-5-Visumprogramm investiere?
- Ist eine Eigenkapital- oder Fremdkapitalinvestition für das EB-5-Visumprogramm besser?
Verifizierte EB-5-Investoren
Ab Januar 3, 2013
- EB5Investors.com hat auf BeenVerified.com kein öffentliches Strafregister gefunden
- Aktives BAR-Mitglied mit gutem Ansehen
Was bedeutet es, ein VERIFIZIERTES Mitglied von EB5Investors.com zu sein?
EB5Investors.com überprüft die Anwaltsmitglieder, bevor sie in unser Verzeichnis aufgenommen werden. Nicht alle Fachleute bestehen den Verifizierungsprozess und wir werden von den Mitgliedern in keiner Weise für verifizierte Abzeichen bezahlt. Der gesamte Verifizierungsprozess wird von Mitarbeitern von EB5Investors.com mit Sitz in Irvine, Kalifornien, durchgeführt.
Wir führen eine Hintergrundüberprüfung des Mitglieds durch, indem wir das Online-Hintergrundüberprüfungstool von BeenVerified.com verwenden. Die kriminelle Hintergrunddatenbank von BeenVerified.com wird durch die Zusammenführung öffentlicher Aufzeichnungen zusammengestellt. Fehlverhalten, wie beispielsweise eine nachgewiesene Vorstrafe, führt dazu, dass der Antragsteller keinen verifizierten Ausweis von EB5Investors.com erhalten kann. Bei Anwälten, die in den Vereinigten Staaten als Anwalt tätig sind, prüft ein Mitarbeiter außerdem, ob der Anwalt bei der Anwaltskammer des Staates, in dem er als Rechtsanwalt tätig ist, einen guten Ruf hat.
Das Verified Badge bedeutet nicht, dass der Anwalt Erfahrung hat oder sich auf Einwanderungsrecht spezialisiert hat. Weitere Informationen zu einem bestimmten Anwalt erhalten Sie bei der Staatsanwaltschaft oder auf anderen staatlichen Websites.
EB5 Investors Magazine und EB5investors.com Artikel
-
Der Fall Battineni: Klärung der wahren Bedeutung des Begriffs „Weg der Gelder“
Wenn der EB-5-Investor über eine legitime Einkommensquelle aus einer Beschäftigung verfügt, muss er lediglich nachweisen, dass die Mittel aus dieser Quelle stammen.Ron Klasko
-
Der EB-5-Quotenrückstand: Wird er passieren und was wird er bedeuten?
Ronald Klasko erläutert die möglichen Folgen des Rückstands bei der EB-5-Quote auf die Anzahl der in das Land zugelassenen Investoren und die Angelegenheit des CSPA.
Ron Klasko
-
OIG veröffentlicht Bericht über die USCIS-Verwaltung des EB-5-Programms
Der kürzlich veröffentlichte OIG-Bericht, der die Verwaltung des EB-5-Programms durch USCIS kritisiert, ignoriert die von USCIS bereits eingeleiteten Reformen, wird sich jedoch insgesamt positiv auf die Branche auswirken.
Ron Klasko