Rana Jazayerli – EB5Investors.com
Finden Sie die besten EB5-Visa-Anwälte

Rana Jazayerli

Washington, District of Columbia
  • Rana Jazayerli

Rana Jazayerli ist Anwältin für Einwanderungsfragen. Sie ist Gründungsanwältin von Jazayerli Law, LLC, einer Anwaltskanzlei für Einwanderungsfragen mit Sitz in Washington, D.C

Rechtsanwalt Jazayerli berät Klienten in allen Bereichen des US-Einwanderungsrechts und verfügt über mehr als fünfzehn Jahre Erfahrung in der Vertretung von Einzelpersonen aus der ganzen Welt, die im Rahmen des EB-5 Immigrant Investor Program eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den USA erhalten, sowie in der Vertretung von US-Personen und Unternehmen mit EB-5. 1 regionale Zentrumsbezeichnung. Sie vertritt außerdem Einzelpersonen und Arbeitgeber in einem breiten Spektrum anderer Einwanderungsangelegenheiten, von befristeten Beschäftigungsvisa-Kategorien wie H-1Bs und L-XNUMXAs bis hin zur Erlangung einer rechtmäßigen dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in den USA auf der Grundlage von Familien- oder Beschäftigungsförderung.

Rechtsanwalt Jazayerli ist ein erfahrener Prozessanwalt und hat im Namen von Mandanten, deren Entscheidung über Einwanderungsanträge und -anträge, einschließlich I-526-Petitionen und I-829-Petitionen, unangemessen verzögert wurde, zahlreiche erfolgreiche Bundesmandamus-Klagen vor US-Bezirksgerichten eingereicht.

Rechtsanwältin Jazayerli erwarb 1992 ihren Bachelor-Abschluss an der Edmund A. Walsh School of Foreign Service der Georgetown University und erwarb 1996 ihren Juris Doctor an der Columbia University School of Law. Außerdem schloss sie ihr Studium mit ihrem Master an der American University ab School of Communication im Jahr 2002. Sie ist als Rechtsanwältin vor dem Bundesstaat New York, dem District of Columbia, dem Bezirksgericht des District of Columbia und dem Commonwealth of Virginia zugelassen.

Rechtsanwältin Jazayerli spricht regelmäßig in Gremien zu EB-5 und ist Mitglied der Association to Invest in the USA (IIUSA), wo sie Mitglied des Best Practices Committee ist. Sie ist außerdem aktives Mitglied des DC Chapter der American Immigration Lawyers Association (AILA) und fungiert derzeit als Mitglied des Advocacy Committee der Gruppe, wo sie sich mit Kongressabgeordneten und deren Mitarbeitern trifft, um auf eine Reform der Einwanderungsgesetzgebung zu drängen.

Sie spricht fließend Arabisch und Englisch und berät und vertritt regelmäßig Mandanten aus dem Nahen Osten, unter anderem aus anderen Standorten auf der ganzen Welt.

Antworten auf EB-5 25 Fragen beantwortet

Weitere Antworten laden

Verifizierte EB-5-Investoren

Stand: 27. November 2012

  • EB5Investors.com hat auf BeenVerified.com kein öffentliches Strafregister gefunden
  • Aktives BAR-Mitglied mit gutem Ansehen

Was bedeutet es, ein VERIFIZIERTES Mitglied von EB5Investors.com zu sein?

EB5Investors.com überprüft die Anwaltsmitglieder, bevor sie in unser Verzeichnis aufgenommen werden. Nicht alle Fachleute bestehen den Verifizierungsprozess und wir werden von den Mitgliedern in keiner Weise für verifizierte Abzeichen bezahlt. Der gesamte Verifizierungsprozess wird von Mitarbeitern von EB5Investors.com mit Sitz in Irvine, Kalifornien, durchgeführt.

Wir führen eine Hintergrundüberprüfung des Mitglieds durch, indem wir das Online-Hintergrundüberprüfungstool von BeenVerified.com verwenden. Die kriminelle Hintergrunddatenbank von BeenVerified.com wird durch die Zusammenführung öffentlicher Aufzeichnungen zusammengestellt. Fehlverhalten, wie beispielsweise eine nachgewiesene Vorstrafe, führt dazu, dass der Antragsteller keinen verifizierten Ausweis von EB5Investors.com erhalten kann. Bei Anwälten, die in den Vereinigten Staaten als Anwalt tätig sind, prüft ein Mitarbeiter außerdem, ob der Anwalt bei der Anwaltskammer des Staates, in dem er als Rechtsanwalt tätig ist, einen guten Ruf hat.

Das Verified Badge bedeutet nicht, dass der Anwalt Erfahrung hat oder sich auf Einwanderungsrecht spezialisiert hat. Weitere Informationen zu einem bestimmten Anwalt erhalten Sie bei der Staatsanwaltschaft oder auf anderen staatlichen Websites.

EB5 Investors Magazine und EB5investors.com Artikel