Michael A. Harris, Esq – EB5Investors.com

Michael A. Harris ist ein EB-5-Einwanderungsanwalt, der bei HarrisLaw mit Sitz in Miami, Florida, praktiziert. Er ist außerdem Of Counsel von Diaz Reus, einer von der Handelskammer bewerteten internationalen Anwaltskanzlei mit Sitz in Miami und Niederlassungen in Brasilien, China, Kolumbien, Moskau, Dubai und Venezuela. Harris ist ein von der Florida Bar Board zertifizierter Spezialist für Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht. Er hat außerdem ein „AV Preeminent“-Peer-Rating erhalten, die höchste verfügbare Bewertung von Martindale-Hubbell, und wurde von Best Lawyers als Top-Anwalt für Einwanderungsfragen eingestuft. Harris vertritt viele US-Unternehmen, die EB-5-Kapital beschaffen und zu regionalen Zentren werden möchten, sowie zahlreiche einzelne EB-5-Investoren.

Kunden und Entwickler des EB-5-Regionalzentrums von Harris haben Kapitalstapelprojekte im Wert von über 1 Milliarde US-Dollar vorgeschlagen und versucht, zwischen 5 und 250 Millionen US-Dollar an EB-5-Kapital aufzubringen. Er hat die USCIS-Zulassung für solche Kunden in Branchen erhalten, die vom Gold- und Silberbergbau über betreutes Wohnen, Hotel-/Bürobau, Gastronomie und mehr reichen. Zu den geografischen Gebieten, in denen seine Regionalzentrumskunden eine Auszeichnung erhalten haben, gehören Teile oder die Gesamtheit der Bundesstaaten New York, Washington, D.C., Maryland, Alabama, Mississippi, Alaska, Louisiana, Pennsylvania, Washington und Florida.

Darüber hinaus vertritt Harris einzelne EB-5-Investoren, die über regionale Zentren durch direkte Einzelinvestitionen in ihre eigenen US-Unternehmen investieren möchten. Als staatlich geprüfter Experte für Einwanderungsrecht verfügt er außerdem über umfangreiche Erfahrung in der Unterstützung von Mandanten bei verschiedenen komplexen Einwanderungsangelegenheiten, darunter Fälle für E-1-Vertragshändler, E-2-Vertragsinvestoren, geschäftliche Einwanderungsangelegenheiten, konsularische Angelegenheiten, Familieneinwanderung und Abschiebungsverteidigung . Sein hohes Maß an Fachwissen und Professionalität stellt sicher, dass er Entwicklern und Investorenkunden die umfassendste Beratung bieten kann.

In seiner 23-jährigen Karriere auf dem Gebiet des Einwanderungsrechts hat Harris erfolgreich Hunderte von Mandanten vertreten, von Kleinfamilien bis hin zu multinationalen Unternehmen mit über 20,000 Mitarbeitern. Er erwarb seinen Juris Doctor-Abschluss an der Nova Southeastern University. Anschließend wurde er 2007 als Rechtsanwalt in Florida zugelassen. Zuvor besuchte er die George Washington University in Washington, D.C., wo er Politikwissenschaft studierte, und erhielt 1999 seinen BA in Politikwissenschaft und Englisch von der University of Florida Nach dem College wurde er von verschiedenen führenden Einwanderungsanwälten, Autoren und Experten ausgebildet und ausgebildet.

Harris ist aktives Mitglied von AILA und dem AILA South Florida Chapter, wo er ehemaliges Mitglied des Board of Directors und verschiedener Ausschüsse des Chapters ist. Derzeit ist er Mitglied des Zertifizierungsausschusses für Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht des Florida Bar's Board sowie der EB-5- und Technologie- und Innovationsausschüsse von AILA National. Er wurde häufig eingeladen, für Online-Publikationen über EB-5 zu schreiben und bei renommierten Rechtsseminaren über EB-5-Themen zu sprechen. Harris spricht fließend Englisch und Spanisch und seine Mitarbeiter sprechen fließend Portugiesisch, Chinesisch, Russisch und Arabisch.

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Verifizierte EB-5-Investoren

Stand 12. Februar 2013

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