Mark Urbanski ist ein EB-5-Einwanderungsanwalt, der sich in der Anwaltskanzlei von Mark A. Urbanski seit über 10 Jahren dem Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht widmet und sich dabei auf kommerzielle und investitionsbasierte Einwanderungsangelegenheiten konzentriert. Er ist auf die Bereitstellung von Einwanderungslösungen für ein breites Spektrum von Personen spezialisiert. Rechtsanwalt Urbanski hat für eine große Anzahl von Menschen Visa und Green Cards beschafft und Hunderte von Mandanten aus den unterschiedlichsten Bereichen vertreten, darunter Technologieunternehmen, akademische Einrichtungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Krankenhäuser und das Gastgewerbe. Er hat Kommunen, Unternehmen und Einzelpersonen bei der Gründung von EB-5-Regionalzentren beraten und Investoren für verschiedene renommierte EB-5-Regionalzentren vertreten.
Rechtsanwalt Urbanski vertritt Mandanten aus den gesamten Vereinigten Staaten und der Welt durch seine Praxis in Washington, D.C. und Nord-Virginia. Seine Einzelpraxis hat es ihm ermöglicht, Tarife anzubieten, die weit unter denen der meisten großen oder mittelgroßen Anwaltskanzleien liegen, und eine größere individuelle Betreuung und Erreichbarkeit zu gewährleisten. Rechtsanwalt Urbanski ist bestens auf die vielfältige und sich schnell verändernde Rechtslandschaft vorbereitet und ist bestens in der Lage, Mandanten bei der Bewältigung des Einwanderungsprozesses und den damit verbundenen Geschäftsangelegenheiten zu unterstützen.
Rechtsanwalt Urbanski erhielt seinen Bachelor-Abschluss von der Cornell University und seinen Juris Doctorate von der University at Buffalo, der State University of New York. Rechtsanwalt Urbanski hat als außerordentlicher Professor am Rochester Institute of Technology, der University of Rochester und anderen Institutionen Kurse in internationalem Recht, Wirtschaftsrecht und öffentlicher Ordnung unterrichtet.
Rechtsanwalt Urbanski ist in zahlreichen Anwaltskammern aktiv, darunter der DC Bar, und seit über 10 Jahren in der American Immigration Lawyers Association (AILA). Er ist außerdem in fünf Gerichtsbezirken als Anwalt vor US-Bundesgerichten zugelassen. Rechtsanwalt Urbanski hat zahlreiche Seminare bei der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds gehalten, war Mitglied des Gremiums der American Immigration Lawyers Association und sprach vor Scharen von Wirtschaftsführern und Investoren im Ausland.
Er spricht fließend Englisch, Spanisch und Italienisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch und Mandarin-Chinesisch.
Antworten auf EB-5 18 Fragen beantwortet
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- Können Sie EB-5-Investoren außerhalb eines gezielten Beschäftigungsbereichs anziehen?
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- Wie hoch ist die Beschränkung der Anzahl chinesischer EB-5-Bewerber?
- Gibt es eine Grenze für die Anzahl der Projekte, die ein EB-5-Regionalzentrum haben kann?
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- Welche Familienmitglieder können sich für ein EB-5-Einwanderungsvisum für Investoren qualifizieren?
- Müssen Sie in der Nähe des EB-5-Regionalzentrums wohnen, in das Sie investieren?
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- Welche Dokumente werden für die Rückverfolgung von Mitteln im EB-5-Programm verwendet?