Mark Urbanski – EB5Investors.com
Verzeichnis der Einwanderungsanwälte

Mark Urbanski

Washington, District of Columbia
  • Mark Urbanski

Mark Urbanski ist ein EB-5-Einwanderungsanwalt, der sich in der Anwaltskanzlei von Mark A. Urbanski seit über 10 Jahren dem Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht widmet und sich dabei auf kommerzielle und investitionsbasierte Einwanderungsangelegenheiten konzentriert. Er ist auf die Bereitstellung von Einwanderungslösungen für ein breites Spektrum von Personen spezialisiert. Rechtsanwalt Urbanski hat für eine große Anzahl von Menschen Visa und Green Cards beschafft und Hunderte von Mandanten aus den unterschiedlichsten Bereichen vertreten, darunter Technologieunternehmen, akademische Einrichtungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Krankenhäuser und das Gastgewerbe. Er hat Kommunen, Unternehmen und Einzelpersonen bei der Gründung von EB-5-Regionalzentren beraten und Investoren für verschiedene renommierte EB-5-Regionalzentren vertreten.

Rechtsanwalt Urbanski vertritt Mandanten aus den gesamten Vereinigten Staaten und der Welt durch seine Praxis in Washington, D.C. und Nord-Virginia. Seine Einzelpraxis hat es ihm ermöglicht, Tarife anzubieten, die weit unter denen der meisten großen oder mittelgroßen Anwaltskanzleien liegen, und eine größere individuelle Betreuung und Erreichbarkeit zu gewährleisten. Rechtsanwalt Urbanski ist bestens auf die vielfältige und sich schnell verändernde Rechtslandschaft vorbereitet und ist bestens in der Lage, Mandanten bei der Bewältigung des Einwanderungsprozesses und den damit verbundenen Geschäftsangelegenheiten zu unterstützen.

Rechtsanwalt Urbanski erhielt seinen Bachelor-Abschluss von der Cornell University und seinen Juris Doctorate von der University at Buffalo, der State University of New York. Rechtsanwalt Urbanski hat als außerordentlicher Professor am Rochester Institute of Technology, der University of Rochester und anderen Institutionen Kurse in internationalem Recht, Wirtschaftsrecht und öffentlicher Ordnung unterrichtet.

Rechtsanwalt Urbanski ist in zahlreichen Anwaltskammern aktiv, darunter der DC Bar, und seit über 10 Jahren in der American Immigration Lawyers Association (AILA). Er ist außerdem in fünf Gerichtsbezirken als Anwalt vor US-Bundesgerichten zugelassen. Rechtsanwalt Urbanski hat zahlreiche Seminare bei der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds gehalten, war Mitglied des Gremiums der American Immigration Lawyers Association und sprach vor Scharen von Wirtschaftsführern und Investoren im Ausland.

Er spricht fließend Englisch, Spanisch und Italienisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch und Mandarin-Chinesisch.

Verifizierte EB-5-Investoren

Ab Dezember 6, 2012

  • EB5Investors.com hat auf BeenVerified.com kein öffentliches Strafregister gefunden
  • Aktives BAR-Mitglied mit gutem Ansehen

Was bedeutet es, ein VERIFIZIERTES Mitglied von EB5Investors.com zu sein?

EB5Investors.com überprüft die Anwaltsmitglieder, bevor sie in unser Verzeichnis aufgenommen werden. Nicht alle Fachleute bestehen den Verifizierungsprozess und wir werden von den Mitgliedern in keiner Weise für verifizierte Abzeichen bezahlt. Der gesamte Verifizierungsprozess wird von Mitarbeitern von EB5Investors.com mit Sitz in Irvine, Kalifornien, durchgeführt.

Wir führen eine Hintergrundüberprüfung des Mitglieds durch, indem wir das Online-Hintergrundüberprüfungstool von BeenVerified.com verwenden. Die kriminelle Hintergrunddatenbank von BeenVerified.com wird durch die Zusammenführung öffentlicher Aufzeichnungen zusammengestellt. Fehlverhalten, wie beispielsweise eine nachgewiesene Vorstrafe, führt dazu, dass der Antragsteller keinen verifizierten Ausweis von EB5Investors.com erhalten kann. Bei Anwälten, die in den Vereinigten Staaten als Anwalt tätig sind, prüft ein Mitarbeiter außerdem, ob der Anwalt bei der Anwaltskammer des Staates, in dem er als Rechtsanwalt tätig ist, einen guten Ruf hat.

Das Verified Badge bedeutet nicht, dass der Anwalt Erfahrung hat oder sich auf Einwanderungsrecht spezialisiert hat. Weitere Informationen zu einem bestimmten Anwalt erhalten Sie bei der Staatsanwaltschaft oder auf anderen staatlichen Websites.