Mark Davies ist Gründer und globaler geschäftsführender Gesellschafter von Davies and Associates LLC und Vorsitzender des Global Business and Investor Visa-Teams des Unternehmens. Seine persönliche Praxis konzentriert sich ausschließlich auf EB-5-Visumangelegenheiten sowie auf Geschäftsvisa wie E-2 und L-1. Zu seinen Kunden zählen Investoren, gemeinnützige Organisationen, Großkonzerne und Unternehmen unterschiedlicher Größe aus der ganzen Welt. Er unterstützt diese Unternehmen bei der Strukturierung ihrer Interessen und beim Umzug in die Vereinigten Staaten.
Rechtsanwalt Davies war selbst Einwanderer und besaß mehrere verschiedene US-Visa, bevor er seine Green Card erhielt und schließlich in den Vereinigten Staaten eingebürgert wurde. Er sammelte umfassende juristische Erfahrung während seiner Ausbildung in zwei führenden globalen US-Anwaltskanzleien und war außerdem als Senior Vice President für ein großes Unternehmen tätig. In dieser letztgenannten Funktion hatte Rechtsanwalt Davies die direkte Aufsicht über die North American Law Group. Er war außerdem Vorstandsvorsitzender der den Vereinten Nationen angeschlossenen Organisation „Anwälte ohne Grenzen“ und Vorsitzender der Abteilung „Inhouse Counsel“ der Connecticut Bar Association. Für seine Beiträge im juristischen Bereich erhielt Rechtsanwalt Davies eine Auszeichnung vom Weißen Haus.
Davies and Associates LLC befasst sich ausschließlich mit Angelegenheiten des US-amerikanischen Einwanderungs- und Wirtschaftsrechts. Die Kanzlei hat eine 100-prozentige Erfolgsquote bei Abschiebungs- und Abschiebungsverteidigungsfällen und hat nie eine Ablehnung für eine Befreiung von der Visumpflicht, einen Greencard-Antrag oder ein Visum erhalten. Das Unternehmen verfügt über eine Reihe von Bürostandorten in den Vereinigten Staaten, darunter New York, San Jose/San Francisco, Los Angeles, Miami und Atlanta, sowie international in Mumbai, Rom, Jakarta, London und Dubai. Davies and Associates LLC erhielt 2013 den AVVO Clients' Choice in Immigration Award, und Rechtsanwalt Davies selbst verfügt über eine AVVO-Bewertung von 10/10.
Rechtsanwalt Davies ist sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Vereinigten Königreich zugelassen und aktives Mitglied der Georgia State Bar. Er erwarb seinen MBA an der Wharton School of Business der University of Pennsylvania. Anschließend erwarb er einen Abschluss in Rechtswissenschaften sowohl an einer großen britischen Universität als auch an der University of Pennsylvania Law School, von der er auch ein Postgraduiertenstipendium erhielt. Rechtsanwalt Davies ist im In- und Ausland gereist, um über Rechtsfragen zu sprechen, und trat vor Organisationen wie der Law Society of England & Wales, den Anwaltskammern der US-Bundesstaaten, der ALA und der Association of Corporate Counsel auf.
Antworten auf EB-5 8 Fragen beantwortet
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