Irena Juras ist EB-5-Einwanderungsanwältin und geschäftsführende Gesellschafterin und Gründerin der Juras Law Firm, PLC, mit Büros in Phoenix und Scottsdale, Arizona. Rechtsanwältin Juras konzentriert ihre Arbeit auf die Bereiche Einwanderungsrecht, Insolvenzrecht und Wirtschaftsrecht , internationales Recht und Praxis zwischen den USA und der Tschechischen Republik.
Rechtsanwältin Juras schloss ihr Jurastudium an der Masaryk-Universität ab und praktizierte während ihres Aufenthalts in der Tschechischen Republik als Wirtschaftsjuristin. Anschließend erwarb sie einen Master of Laws in internationalem Recht an der James E. Rogers Law School der University of Arizona. Außerdem erwarb sie 1998 einen Master of Science in Psychologie an der Utah State University in Logan, Utah. Von 1999 bis 2001 arbeitete sie als Rechtsreferendarin beim US-Konkursrichter James M. Marlar für den Distrikt Arizona. Anschließend eröffnete sie eine Privatpraxis und erweiterte ihre Praxis um Einwanderungsrecht, internationale Geschäftstransaktionen und Wirtschaftsrecht.
Rechtsanwalt Juras verfügt über die einzigartige Qualifikation, sowohl ausländische als auch US-amerikanische Mandanten in Einwanderungsangelegenheiten, grenzüberschreitenden Transaktionen und Insolvenzverfahren zu vertreten. Ihr mehrsprachiger und interkultureller Hintergrund, kombiniert mit ihrer juristischen Erfahrung und Ausbildung sowohl im Common Law als auch im Zivilrecht, machen sie zu einer sachkundigen und hervorragenden Anwältin für Einwanderungsfragen. Sie unterstützt Kunden, Ausländer, die in den Vereinigten Staaten arbeiten und leben möchten, und Unternehmen, die Ausländer einstellen. Sie kann auch Einzelpersonen oder Arbeitgebern bei der Suche nach Investorenvisa, Arbeitsvisa, Staatsbürgerschaft, familienbezogenen Visa oder einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung („Green Card“) behilflich sein. Ihre Kunden sind vielfältig und umfassen kleine und große Unternehmen, Familien, Einzelpersonen und Unternehmer. Sie ist eine proaktive, aufmerksame und kreative Problemlöserin, die persönlich auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen zugeschnittene Rechtslösungen anbietet. Sie kann Mandanten in jedem Staat und von überall auf der Welt vertreten. Sie hat Erfahrung in der Betreuung von Kunden mit E-1-, E-2-, H1-B-, L-1-, TN-, „NAFTA“-, Verlobten- und EB-5-Visa.
Rechtsanwalt Juras ist in den Bundesstaaten New York und Arizona als Anwalt zugelassen. Sie wurde im Jahr 2000 in die Arizona State Bar Association und im Jahr 2001 in die New York State Bar Association aufgenommen. Sie ist außerdem als Rechtsanwältin vor dem US-Bezirksgericht, Bezirk Arizona, zugelassen. Sie ist Mitglied der Abteilung für internationales Recht, der Abteilung für Wirtschaftsrecht und der Abteilung für Insolvenzrecht sowie Mitglied des Exekutivrats und ehemalige Vorsitzende der Staatsanwaltschaft von Arizona. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Juras Mitglied des American Bankruptcy Institute, der American Immigration Lawyers Association, der Scottsdale Bar Association, der Rotary International, Phoenix Rotary 100 und der National Association of Consumer Bankruptcy Attorneys.
Rechtsanwalt Juras spricht fließend Englisch und Tschechisch und verfügt über Grundkenntnisse in Deutsch und Russisch.