John Roth ist ein EB-5-Einwanderungsanwalt bei der Anwaltskanzlei Roth Immigration Law Firm mit Sitz in New York. Rechtsanwalt Roth ist mit seinem MBA-Abschluss nicht nur im Einwanderungsrecht tätig, sondern auch als Berater in Finanzangelegenheiten tätig. Er befasst sich häufig mit EB-5-Anträgen und gehört zu den führenden Anwälten in der Branche, die EB-5-Visumanträge bearbeiten.
Er gründete 1986 die Anwaltskanzlei Roth Immigration Law Firm, um Dienstleistungen in den Kategorien Ehe- und Familienvisa anzubieten. Während seiner Zeit als Rechtsanwalt bei der IBM Corporation erkannte er die Lücke auf dem Markt für effiziente und vertrauenswürdige Rechtsberatungsdienste für russische Staatsbürger, die einen Antrag auf Einwanderung in die USA stellen möchten. Diese Erkenntnis veranlasste ihn, die Roth Immigration Firm auf ausländische Investitions- und Einwanderungsdienstleistungen auszuweiten.
Was ihn von seinen EB-5-Anwälten unterscheidet, ist sein umfassendes Wissen über den geschäftlichen Aspekt von EB-5. Er hilft Kunden nicht nur bei der Beantragung eines EB-5-Visums, sondern auch bei der Auswahl des idealen regionalen Zentrums, in dem sie ihr Geld investieren möchten. Er hat Kunden bei verschiedenen Steuerfragen und beim Nachweis der Echtheit ihrer Investmentfonds geholfen.
Neben EB-5 hat er auch Erfahrung in der Arbeit mit L-1As und E-2-Visa. Im Jahr 1984 wurde er in New York als Rechtsanwalt zugelassen. Nachdem er den Bedarf an professioneller, unabhängiger Beratung erkannte, um EB-5-Investoren bei der Auswahl eines geeigneten regionalen Zentrums zu unterstützen, bestand er die strengen Prüfungen der Serien 7 und 63, um eine SEC-Lizenz zu erhalten und eingetragener Vertreter eines Makler-Händler-Unternehmens. Er ist Mitglied der New York County Lawyers' Association, der American Immigration Lawyers Association und der New York State Bar Association. Er erhielt den Robert-Fisher-Oxnam-Preis für seine fließenden Russischkenntnisse und seine akademischen Leistungen als Student der Politikwissenschaften an der Drew University. Anschließend machte er seinen MBA an der Wharton School of Business, wandte sich dann der Rechtswissenschaft zu und schloss sein JD an der University of Pennsylvania ab
Roth Immigration Law ist stolz darauf, allen seinen Mandanten einen erstklassigen und personalisierten Kundenservice zu bieten. Den Mandanten wird die persönliche Handynummer von Rechtsanwalt Roth mitgeteilt und ihre E-Mails werden zeitnah beantwortet. Das Unternehmen verfügt über zwei Standorte in New York.
Er besitzt und leitet das Beratungsunternehmen EB-5 Analytics, das EB-5-Investoren sorgfältig recherchierte Profile der EB 5-Regionalzentren und ihrer Projekte bereitstellt. Er ist nach wie vor ein aktiver EB-5-Visa-Praktiker, hat zahlreiche Artikel veröffentlicht und auf EB-5-Branchenveranstaltungen Vorträge zu den rechtlichen, finanziellen und wertpapierrechtlichen Aspekten der EB-5-Projekt-Due-Diligence gehalten.
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Johannes Roth