Jennifer Hermansky ist EB-5-Aktionärin bei Greenberg Traurig, LLP, in Philadelphia. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf arbeitsplatzbezogener Einwanderung und sie ist ein führendes Mitglied der EB-5-Praxis der Kanzlei. Sie hat viele erfolgreiche I-526-Anträge für Einzelpersonen eingereicht, die über regionale Zentren investiert haben, und für diejenigen, die als Einzelpersonen investiert haben. Hermansky hat auch zahlreiche I-829-Anträge eingereicht, um alle Bedingungen für den Daueraufenthaltsstatus von EB-5-Investoren aufzuheben. Sie unterstützt regelmäßig Unternehmen und Entwickler bei der Identifizierung potenzieller EB-5-Finanzierungsoptionen für neue Projekte.
Hermansky verfügt außerdem über umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung und Überprüfung von EB-5-bezogenen Projektgeschäftsplänen, Wertpapierangebotsdokumenten, Unternehmensdokumenten und Wirtschaftsberichten. Sie hat I-924-Anträge auf Änderungen von Regionalzentren, die Bezeichnung von Regionalzentren und Musteranträge auf I-526 für die Vorabgenehmigung von Projekten durch USCIS betreut. Rechtsanwältin Hermansky unterstützt Regionalzentren außerdem bei der Einhaltung der Anforderungen an die Schaffung von Arbeitsplätzen, der Aufzeichnungs- und Berichtspflicht sowie bei anderen Haushalts-, Verwaltungs- und Personalfragen von Regionalzentren.
Sie ist Vorsitzende des EB-5-Komitees der American Immigration Lawyers Association (AILA) und stellvertretende Vorsitzende der Abteilung für Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht der American Bar Association, Abteilung Verwaltungsrecht. Sie ist außerdem Co-Vorsitzende der Abteilung für neue Mitglieder der AILA-Niederlassung in Philadelphia. Sie schloss ihr Studium 2005 mit summa cum laude an der Drexel University ab und schloss 2009 ihr Jurastudium mit cum laude an der Earle Mack School of Law der Drexel University ab. 2003 trat sie dann als juristische Assistentin in die Kanzlei Klasko, Rulon, Stock & Seltzer ein und arbeitete nach ihrer Zulassung zur juristischen Fakultät 2009 als Rechtsreferendarin für die Kanzlei. Sie ist in Pennsylvania als Rechtsanwältin zugelassen.
Antworten auf EB-5 1 Fragen beantwortet
Verifizierte EB-5-Investoren
Ab März 20, 2013
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Wir führen eine Hintergrundüberprüfung des Mitglieds durch, indem wir das Online-Hintergrundüberprüfungstool von BeenVerified.com verwenden. Die kriminelle Hintergrunddatenbank von BeenVerified.com wird durch die Zusammenführung öffentlicher Aufzeichnungen zusammengestellt. Fehlverhalten, wie beispielsweise eine nachgewiesene Vorstrafe, führt dazu, dass der Antragsteller keinen verifizierten Ausweis von EB5Investors.com erhalten kann. Bei Anwälten, die in den Vereinigten Staaten als Anwalt tätig sind, prüft ein Mitarbeiter außerdem, ob der Anwalt bei der Anwaltskammer des Staates, in dem er als Rechtsanwalt tätig ist, einen guten Ruf hat.
Das Verified Badge bedeutet nicht, dass der Anwalt Erfahrung hat oder sich auf Einwanderungsrecht spezialisiert hat. Weitere Informationen zu einem bestimmten Anwalt erhalten Sie bei der Staatsanwaltschaft oder auf anderen staatlichen Websites.
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