James Cormie ist ein EB-5-Einwanderungsanwalt und einer der Partner von Greenberg Traurig, LLP, einer allgemeinen Anwaltskanzlei mit Niederlassungen im ganzen Land sowie in Mailand, Shanghai, Rom, Japan und Seoul. Er praktiziert US-Einwanderungs- und geistiges Eigentumsrecht mit einem Schwerpunkt auf arbeitsplatzbezogener Einwanderung und Compliance. Insbesondere befasst sich Anwalt Cormie ausschließlich mit EB-5-Visa und Regionalzentrumsanträgen. Er ist qualifiziert und erfahren im Ausfüllen der Formulare I-526 und I-924. Durch seine Arbeit im Shanghaier Büro der Kanzlei lernte Anwalt Cormie fließend Mandarin und sammelte aus erster Hand Erfahrungen mit ausländischen Investoren, die den EB-5-Prozess von Anfang bis Ende durchlaufen.
Greenberg Traurig, LLP ist eine internationale Full-Service-Kanzlei, die 1,500 Anwälte und Fachleute beschäftigt, die in Regierungsangelegenheiten ausgebildet sind. Sie gehört laut The National Law Journal, NLJ 10, 250 zu den Top 2012 Anwaltskanzleien. Greenberg Traurig wurde auch im Chambers USA Guide 1 mit den meisten US-Anwälten auf Platz 2012 geführt, wobei Anwälte zu den 200 Kanzleien von Am Law gezählt wurden. Der Erfolg der Anwaltskanzlei ist auf die Qualität ihrer Anwälte, die Vielfalt der Mitarbeiter, das breite Spektrum an Fachwissen und Erfahrung aus erster Hand sowie innovative Technologiesysteme zurückzuführen. Greenberg Traurig bietet seinen Klienten Videokonferenzen und Webmeetings oder Webinare an. Ihre technologischen Tools und mehrere Büros im Ausland machen die Arbeit mit ausländischen Klienten einfach und unkompliziert.
Rechtsanwalt Cormie berät Unternehmen und Privatpersonen, insbesondere in China, die in den USA investieren oder Kapital von ausländischen Investoren für Projekte in den USA beschaffen möchten. Zuvor war er im Shanghaier Büro von Greenberg Traurig tätig, wo er sich auf Unternehmen und Wertpapiere konzentrierte und sich hauptsächlich mit EB-5 befasste. In Shanghai arbeitete er mit chinesischen Investoren zusammen, die die Genehmigung für die EB-5-Anträge I-526, I-485 und I-829 beantragten. Rechtsanwalt Cormies Erfahrung mit arbeitsbezogener Einwanderung umfasst auch die Arbeit mit Unternehmenseinwanderungsangelegenheiten für private Arbeitgeber, Universitäten und Krankenhäuser. Er hat auch Erfahrung mit der Vorbereitung von Nichteinwanderungsvisafällen, darunter H-1Bs, L-1A/L-1B, E-2 und O-1s. Zu den Einwanderungsvisaanträgen, an denen er gearbeitet hat, gehören die folgenden: PERM, Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, herausragende Forscher und Ausnahmegenehmigungen im nationalen Interesse.
Rechtsanwalt Cormie ist zwar ein junger Anwalt, hat aber seine Karriere bei renommierten Anwaltskanzleien verbracht. Bevor er Partner bei Greenberg Traurig wurde, war er Rechtsreferendar der Kanzlei. Während seiner Tätigkeit als Rechtsreferendar schrieb er juristische Artikel, überarbeitete Memoranden und lernte mehr über EB-5-Investitionen. Außerdem war er Sommerpraktikant bei Desmond & Scott, LLP.
Rechtsanwalt Cormie schloss 2007 seinen Bachelor of Arts mit Schwerpunkt Philosophie an der University of Arizona ab. Anschließend absolvierte er 2011 seinen Juris Doctor an der Boston University School of Law. Rechtsanwalt Cormie studierte außerdem ein Semester lang chinesisches Recht an der Boston University School of Law. Er ist als Rechtsanwalt im Bundesstaat New York zugelassen und Mitglied der New York Bar Association.
Rechtsanwalt Cormie ist zweisprachig. Er kann sich fließend auf Chinesisch und Englisch unterhalten.
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