H. Glenn Fogle, Jr., Gründungsmitglied und Leiter der Fogle Law Firm, LLC, ist ein EB-5-Einwanderungsanwalt in Atlanta. Fogle verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsrecht, ist ein erfahrener Prozessanwalt für Einwanderungsrecht und hat Einwanderungsgerichtsverfahren auf nationaler Ebene in Städten im ganzen Land bearbeitet. Er hat auch internationale Klienten aus verschiedenen Ländern erfolgreich vor USCIS und dem Arbeitsministerium vertreten. Als Experte für bundesstaatliche Einwanderungsprozesse hat Fogle zahlreiche Berufungsverfahren vor dem Board of Immigration Appeals gewonnen und im Jahr 2006 gewann die Fogle Law Firm vier Einwanderungsbeschwerden zur Überprüfung, mit drei veröffentlichten Entscheidungen, vor dem United States Eleventh Circuit Court of Appeals.
Die Fogle Law Firm, LLC hat hochwertige Rechtsberatung für Firmen- und Privatkunden in Fällen von Abschiebung/Ausweisung und Inhaftierung, arbeitsbezogenen Petitionen, Asyl, Bundeseinwanderungsverfahren, individuellen familienbezogenen Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsfällen geleistet. Durch seine Erfahrungen bei der Vertretung eines vielfältigen Kundenstamms hat Fogle ein hohes Maß an Kompetenz entwickelt und Tausenden von Kunden erfolgreich dabei geholfen, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus auf der Grundlage der EB-5-Investitionsvisumkategorie zu erhalten.
Die Anwaltskanzlei Fogle hat auch Unternehmen und Einzelpersonen in allen Aspekten der arbeitsbezogenen Nichteinwanderungsvisa vertreten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, E, H-1B, L, R, O, P, TN und J. Sie hat auch Mandanten in allen Aspekten der arbeitsbezogenen Einwanderungsvisa vertreten, einschließlich EB-5-Investorenvisa, Arbeitszertifizierungsanträgen und Ausnahmegenehmigungen im nationalen Interesse, um nur einige zu nennen.
Fogle erwarb seinen Bachelor-Abschluss in englischer Literatur am Davidson College in North Carolina und erhielt seinen juristischen Doktortitel vom College of Law der Georgia State University in Atlanta. Kurz darauf wurde er als Anwalt in Georgia vereidigt und eröffnete sofort seine eigene Anwaltskanzlei für Einwanderungsrecht.
Darüber hinaus ist er Mitglied der Anwaltskammer des Obersten Gerichtshofs der USA und der US-Berufungsgerichte des Zweiten, Vierten, Fünften, Sechsten, Neunten und Elften Gerichtsbezirks. Er ist langjähriges Mitglied der American Immigration Lawyers Association (AILA) und war Redner bei Konferenzen und Seminaren der AILA.
Antworten auf EB-5 13 Fragen beantwortet
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Verifizierte EB-5-Investoren
Ab September 18, 2013
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