Elaine H. Chang ist EB-5-Einwanderungsanwältin und leitet ihre eigene Anwaltskanzlei, die Law Office of Elaine H. Chang mit Sitz in Gaithersburg, Maryland. Rechtsanwältin Chang ist in den Bereichen US-Einwanderungsrecht und internationales Recht tätig und konzentriert sich darauf.
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Chang konzentriert sich auf die Bereitstellung von Nichteinwanderungsvisa und globalen Einwanderungsdiensten. Sie hilft Klienten bei einer Vielzahl von Einwanderungsfragen. Sie hat Klienten bei ihren Anträgen auf Einwanderungs- und Nichteinwanderungsvisa, Green Card-Anträge, familienbezogene Anträge und arbeitsbezogene Anträge unterstützt. Als EB-5-Anwältin unterstützt sie ausländische Unternehmen und Firmen dabei, legal in den Vereinigten Staaten tätig zu sein.
Bevor sie in die Vereinigten Staaten auswanderte und als Anwältin arbeitete, arbeitete Anwältin Chang als Bezirksrichterin in Taipeh, Taiwan. Sie behandelte, beurteilte und verhandelte verschiedene Zivilverfahren, die Landstreitigkeiten, Transaktionsabwicklung, Pacht, Patent, internationale Investitionen, Warenverkauf, Vertragsauslegung, Bürgschaft, Urheberrecht und Unternehmen betrafen. Darüber hinaus verhandelte und beurteilte sie auch Familienrechtsfälle, darunter Ehe, Erbschaftsadoptionsfälle, Jugendstrafsachen und Scheidungen. Es war ihre Aufgabe, Bewährungshelfer bei der Durchführung und Durchführung von Bewährungsverfahren während der Datenerfassung und -untersuchung zu beaufsichtigen und anzuleiten. Anwältin Chang überprüfte und bearbeitete auch die bei ihr eingegangenen Zwangsvollstreckungsanträge und beaufsichtigte die Auktionsverfahren für unbewegliches und bewegliches Eigentum.
Neben ihrer Tätigkeit als Bezirksrichterin war Rechtsanwältin Chang auch Staatsanwältin am Bezirksgericht in Taiwan. Sie war von 1985 bis 1987 und von 1990 bis 1993 Staatsanwältin. Sie behandelte viele kontroverse Fälle, die prominente Personen betrafen. Die Fälle, die sie behandelte, umfassten Urheberrecht, Wirtschaftsbetrug, Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht und verschiedene Verstöße gegen das Gesellschaftsrecht. Neben der Verfolgung von Strafsachen verfolgte und untersuchte sie auch Anklagen in verschiedenen Strafsachen und verfasste mehrere Entlassungs- und Anklageschriften.
Rechtsanwältin Chang schloss ihr Studium der Rechtswissenschaften 1980 mit einem Bachelor of Laws an der National Cheng-Chi University Law School in Taipeh, Taiwan ab. Ihren Master of Laws erlangte sie 1983 ebenfalls an der National Cheng-Chi University Law School in Taipeh, Taiwan. Ihren Master of Laws erlangte sie 1992 am Georgetown University Law Center in Washington DC. In ihrem LLM-Studium konzentrierte sie sich auf internationales Handelsrecht und -regulierung, internationales Recht, internationales Transportrecht, internationale Telekommunikationsregulierung, Einwanderungsrecht und Flüchtlinge sowie internationales Strafrecht.
Rechtsanwalt Chang ist aktives Mitglied der American Bar Association (ABA), der American Immigration Lawyers Association (AILA) und der Taipei Bar Association.
Der Anwalt ist zweisprachig und kann sowohl auf Englisch als auch auf Mandarin-Chinesisch gut kommunizieren.