David B. Gardner ist Rechtsanwalt für EB-5-Einwanderungsrecht in der Kanzlei David B. Gardner in Los Angeles. Er verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung und hat unzählige Mandanten in Fragen des US-Einwanderungsrechts, des internationalen Wirtschaftsrechts und des Steuerrechts beraten. Von der Anwaltskammer des Bundesstaates Kalifornien ist er als Spezialist für Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht zertifiziert. Er vertritt Mandanten in einer Vielzahl von Fällen vor Behörden wie dem Ministerium für Innere Sicherheit, dem Executive Office for Immigration Review sowie den Bundes- und Bezirksberufungsgerichten. Er wurde 1974 in England und Wales und 1984 in Hongkong als Solicitor zugelassen. Er ist ausschließlich im Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht tätig.
Die 1985 gegründete Anwaltskanzlei David Gardner zählt zu den führenden Einwanderungsrechtskanzleien in Los Angeles. Sie bietet Privatpersonen und Unternehmen weltweit verständliche und unvoreingenommene Beratung. Die Kanzlei vertritt Mandanten in den gesamten Vereinigten Staaten und begleitet sie durch die komplexen Einwanderungsgesetze, um ihre Einwanderungsziele zu erreichen. In enger Zusammenarbeit mit jedem Mandanten werden individuelle und kreative Lösungen für komplexe Einwanderungsangelegenheiten entwickelt. Mehrere Mitarbeiter der Kanzlei sind zweisprachig (Spanisch und Türkisch) und können zudem Unterstützung in weiteren Sprachen wie Farsi, Hindi, Urdu, Mandarin und Koreanisch anbieten.
Neben seiner juristischen Tätigkeit engagiert sich Gardner auch ehrenamtlich in seiner Gemeinde. Er war Mitbegründer mehrerer gemeinnütziger Organisationen, darunter der Spirit of Youth Foundation, einem Austauschprogramm für benachteiligte Jugendliche aus Los Angeles und Großbritannien. Außerdem war er Mitbegründer der Handelskammer Kalifornien-Israel und der Handelskammer Südkalifornien-Israel. Er war Präsident der Bnai David Judea Gemeinde in Los Angeles und ist weiterhin aktives Mitglied verschiedener lokaler und internationaler Organisationen.
Gardner schloss sein Jurastudium an der University of Sussex in England mit Auszeichnung ab. Anschließend absolvierte er sein Aufbaustudium an der Northrop University in Kalifornien (heute University of West Los Angeles) und erwarb dort 1980 seinen Master-Abschluss im Steuerrecht. Danach lehrte er als Lehrbeauftragter für internationales Steuerrecht an der Northrop University.
Er hat zudem zahlreiche Artikel in verschiedenen Publikationen veröffentlicht. Sein Beitrag „IRS, INS and Foreign Entertainer“ erschien in der Hastings Law Review. Er wurde außerdem zu Vorträgen über Einwanderungsrecht und -praxis eingeladen.
Antworten auf EB-5 18 Fragen beantwortet
- Wie erhalte ich eine Rückerstattung, wenn ich meinen Antrag auf die Goldkarte zurückziehe?
- Woran kann ich erkennen, ob ein regionales Zentrum autorisiert ist?
- Sollte ich den L1B-Visumswechsel vor oder während der EB-5-Bewerbung anstreben?
- Wie kann sich das Wohnen in dem EB-5-Projekt, in das ich investiere, positiv auf meinen Antrag auswirken?
- Wie könnte sich ein vorheriger Visumsverstoß auf meinen EB-5-Visumsantrag auswirken?
- Wie kann ich ein EB-5-Visum beantragen, während ich im Ausland studiere?
- Wie kann ich einen neuen Antrag stellen, wenn mein I-526-Antrag abgelehnt wurde und mein AOS-Verfahren noch läuft?
- Woran kann ich erkennen, ob das regionale Zentrum vertrauenswürdig ist?
- Wie können wir unsere 401(k)-Pläne zur Finanzierung einer EB-5-Investition nutzen?
- Wie lange kann ich mich mit meiner Green Card außerhalb der USA aufhalten?
- Wie zahle ich als EB-5-Investor Steuern?
- Unter welchen Umständen qualifiziert sich der Kauf eines bestehenden Unternehmens als EB-5-Investition?
- Wie hoch darf meine Verschuldung bei einer EB-5-Investition ausfallen?
- Wie kann ich in den USA einen Kredit für den EB-5-Antrag meines Bruders aufnehmen?
- Wie kann ich in den USA bleiben, wenn mein Besuchervisum abgelaufen ist, mein I-526 jedoch genehmigt wurde?
- Was soll ich tun, wenn mein Anwalt mein I-526 mit Fehlern einreicht?
- Wie kann ein EB-5-Investor einem anderen EB-5-Antragsteller Geld leihen?
- Welche Aufenthaltsbestimmungen für ein EB-5-Visum gelten für internationale Studierende?
Verifizierte EB-5-Investoren
Stand: 12. November 2013
- EB5Investors.com hat auf BeenVerified.com kein öffentliches Strafregister gefunden
- Aktives BAR-Mitglied mit gutem Ansehen
Was bedeutet es, ein VERIFIZIERTES Mitglied von EB5Investors.com zu sein?
EB5Investors.com überprüft die Anwaltsmitglieder, bevor sie in unser Verzeichnis aufgenommen werden. Nicht alle Fachleute bestehen den Verifizierungsprozess und wir werden von den Mitgliedern in keiner Weise für verifizierte Abzeichen bezahlt. Der gesamte Verifizierungsprozess wird von Mitarbeitern von EB5Investors.com mit Sitz in Irvine, Kalifornien, durchgeführt.
Wir führen eine Hintergrundüberprüfung des Mitglieds durch, indem wir das Online-Hintergrundüberprüfungstool von BeenVerified.com verwenden. Die kriminelle Hintergrunddatenbank von BeenVerified.com wird durch die Zusammenführung öffentlicher Aufzeichnungen zusammengestellt. Fehlverhalten, wie beispielsweise eine nachgewiesene Vorstrafe, führt dazu, dass der Antragsteller keinen verifizierten Ausweis von EB5Investors.com erhalten kann. Bei Anwälten, die in den Vereinigten Staaten als Anwalt tätig sind, prüft ein Mitarbeiter außerdem, ob der Anwalt bei der Anwaltskammer des Staates, in dem er als Rechtsanwalt tätig ist, einen guten Ruf hat.
Das Verified Badge bedeutet nicht, dass der Anwalt Erfahrung hat oder sich auf Einwanderungsrecht spezialisiert hat. Weitere Informationen zu einem bestimmten Anwalt erhalten Sie bei der Staatsanwaltschaft oder auf anderen staatlichen Websites.
